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100 Jahre Frauenstudium an der Universität Tübingen

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Herr K<strong>an</strong>zler erklärt sich, was den vorliegenden Fall betreffe mit dem Herrn Referenten<br />

einverst<strong>an</strong>den. Im übrigen hätte er nichts dagegen zu erinnern, wenn unter Zustimmung des<br />

betreffenden Docenten einzelnen Frauen Erlaubnis zum Besuch von Vorlesungen ertheilt<br />

würde. Gesuche sollten von Fall zu Fall in wi<strong>der</strong>ruflicher Weise mit Zustimmung <strong>der</strong><br />

Docenten entschieden werden; eine allgemeine Abweisung würde er bedauern.<br />

Herr Professor Thudichum bemerkt, dass wenn eine Erlaubnis ertheilt werde, voraussichtlich<br />

Gesuche o<strong>der</strong> wenigsten Anfragen ins ungemessen <strong>an</strong>wachsen würden. Nach statistischen<br />

Erhebungen befinden sich unter den Studentinnen blos 5 Deutsche, die übrigen seien<br />

Russinnen und Amerik<strong>an</strong>erinnen, wir haben keinen Grund diesen in ihren Extravagenzen<br />

Vorschub zu leisten.<br />

Nunmehr fragt Herr Rektor: ob <strong>der</strong> Senat die Zulassung von Frauen zum Besuch von<br />

Vorlesungen prinzipiell abgelehnt haben wolle?<br />

Diese Frage wird mit 16 gegen 9 Stimmen bejaht.<br />

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