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100 Jahre Frauenstudium an der Universität Tübingen

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L<strong>an</strong>des verweigert und sie genötigt würden, zur Vollendung ihrer Studien die<br />

Gastfreundschaft des Ausl<strong>an</strong>des in Anspruch zu nehmen". 47<br />

Die Reaktion des Akademischen Rektoramtes auf dieses Schreiben beschränkte sich darauf,<br />

abermals die <strong>der</strong>zeitigen Gepflogenheiten <strong>der</strong> Zulassung von Frauen zu Vorlesungen <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Universität</strong> zu erläutern und im übrigen darauf hinzuweisen, dass es nach dem erst eben<br />

verabschiedeten Erlass des Ministeriums vom 22. Februar 1904 auch zukünftig nicht möglich<br />

sei, Frauen zu immatrikulieren.<br />

Das Ministerium, hinter dessen Erlass – <strong>der</strong> ja im übrigen mit <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Immatrikulation<br />

von Frauen überhaupt nichts zu tun hatte, son<strong>der</strong>n nur den Hörerinnenstatus regelte – sich<br />

das Rektoramt zu verbergen versuchte, erwies sich jedoch nicht als <strong>der</strong> Fels in <strong>der</strong><br />

Br<strong>an</strong>dung, den sich die <strong>Universität</strong>sver<strong>an</strong>twortlichen wohl erhofft hatten.<br />

Am 7. März 1904 verl<strong>an</strong>gte das Ministerium eine Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Tübingen</strong><br />

zur Eingabe des Vereins Frauenbildung – <strong>Frauenstudium</strong> und fragte <strong>an</strong>, ob für den Fall, dass<br />

<strong>der</strong> Senat wegen <strong>der</strong> Semesterferien keine Entscheidung fällen könne, eine gastweise<br />

Aufnahme <strong>der</strong> Abiturientinnen möglich wäre.<br />

Am 24. März 1904 schrieb das Rektoramt zurück, dass die Frage auf <strong>der</strong> letzten<br />

Senatssitzung des Semesters am 10. März 1904 nicht mehr besprochen werden konnte. Die<br />

philosophische und die naturwissenschaftliche Fakultät aber hätten gegen eine gastweise<br />

Zulassung <strong>der</strong> Abiturientinnen nichts einzuwenden. Die Medizinische Fakultät habe sich<br />

jedoch geweigert, sich während <strong>der</strong> Semesterferien bindend zu äußern.<br />

Die Antwort des Ministeriums am 28. März war d<strong>an</strong>n schließlich deutlich genug: Es ordnete<br />

die gastweise Aufnahme <strong>der</strong> Abiturientinnen des Stuttgarter Mädchengymnasiums <strong>an</strong> – und<br />

zwar zu allen Vorlesungen und Übungen unabhängig davon, ob die jeweiligen Dozenten<br />

einverst<strong>an</strong>den seien o<strong>der</strong> nicht. Im Übrigen sei eine Entscheidung im Senat zur<br />

Immatrikulation von Frauen herbeizuführen.<br />

Zumindest <strong>der</strong> Senatsreferent Prof. von Jolly und K<strong>an</strong>zler Gustav von Schönberg hatten<br />

verst<strong>an</strong>den, dass es jetzt nur noch darum ging, die Form zu wahren. Zwar setzte <strong>der</strong><br />

akademische Verwaltungsausschuss noch einen Beschluss durch, nach dem Frauen zwar<br />

immatrikuliert werden sollten, die Dozenten jedoch nicht verpflichtet wären, sie in ihren<br />

Vorlesungen zu dulden. In <strong>der</strong> Senatssitzung am 5. Mai 1904 verdeutlichte Herr von Jolly<br />

47 <strong>Universität</strong>sarchiv <strong>Tübingen</strong> 117/206.<br />

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