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100 Jahre Frauenstudium an der Universität Tübingen

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Auszug aus dem Senatsprotokoll vom 18. November 1892<br />

(Aus: <strong>Universität</strong>sarchiv <strong>Tübingen</strong> 47/36, S. 525-526)<br />

§ 8<br />

Herr Professor Dr. v. Jolly referiert über den Bericht <strong>der</strong> naturwissenschaftlichen Facultät<br />

betreffend das Gesuch <strong>der</strong> Gräfin Maria von Linden von Stuttgart um Zulassung zu<br />

Vorlesungen in <strong>der</strong> naturwissenschaftlichen Fakultät.<br />

Zunächst wurde verlesen das Gesuch <strong>der</strong> Bittstellerin, <strong>der</strong> Ministerialerlaß vom 22.<br />

Septbr.[September] d[iesen] J[ahres] Zff. 3489, und <strong>der</strong> Facultätsbericht vom 24. vor[igen]<br />

Mts.[Monats].<br />

Der Herr Referent ist geneigt das vorliegende Gesuch günstig zu beh<strong>an</strong>deln, und trägt einen<br />

bezüglichen Berichtsentwurf vor.<br />

Herr K<strong>an</strong>zler erblickt in den früheren Berichten des akademischen Senats, in welchem ein<br />

entgegengesetzter St<strong>an</strong>dpunkt eingenommen wurde, kein Hin<strong>der</strong>niß.<br />

Herr Prof. v. Degenkolb sieht in dem vorgetragenen Bericht einen gewissen inneren<br />

Wi<strong>der</strong>spruch. Er verl<strong>an</strong>gt, dass das Prinzip aufrecht erhalten werde, wenn auch im<br />

vorliegenden Fall die Erlaubnis zum Besuch bestimmter Vorlesungen ausgesprochen<br />

werden könnte.<br />

Herr Prof. Hugo v. Meyer kommt auf frühere ähnliche Fälle zu sprechen, verl<strong>an</strong>gt unbedingte<br />

Aufrechthaltung des Princips und erklärt sich gegen den Antrag. Das Verl<strong>an</strong>gen passe nicht<br />

in die <strong>Universität</strong> hinein, auch könne er nicht zugeben, dass eine Gewährung vom Ermessen<br />

des einzelnen Lehrer abhängig seie.<br />

Weiter nehmen <strong>an</strong> <strong>der</strong> Debatte Theil die Herrn v. Herzog, Stahl, v. Thudichum, Brill, von<br />

Sigwart. Letzterer stellt den Unter<strong>an</strong>trag: die Gewährung soll nur als Versuch <strong>an</strong>gesehen<br />

werden und lediglich keine Consequenzen haben; es solle keine allgemeine Entscheidung<br />

getroffen werden, son<strong>der</strong>n in jedem einzelnen Fall Entschließung vorbehalten bleiben.<br />

Der Antrag des Herrn Referenten wird mit dieser Maßgabe mit 10 gegen 8 Stimmen zum<br />

Beschluß erhoben.<br />

Aus <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> Min<strong>der</strong>heit wird verl<strong>an</strong>gt, daß von diesem Stimmenergebnis im Bericht<br />

Ausdruck geschehe.<br />

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