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100 Jahre Frauenstudium an der Universität Tübingen

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14.<br />

Bericht über die Beratung des akademischen Verwaltungsausschusses zum<br />

Thema <strong>Frauenstudium</strong> vom 28. April 1904<br />

(Aus: <strong>Universität</strong>sarchiv <strong>Tübingen</strong> 117/206)<br />

Auszug aus dem Protokoll des akademischen Verwaltungsausschusses vom 28. April 1904<br />

Seite 371<br />

Anwesend: Rektor, K<strong>an</strong>zler und 9 Mitglie<strong>der</strong>,<br />

Abwesend: Niem<strong>an</strong>d<br />

§ 6<br />

Herr Professor Dr. v. Jolly referiert ferner über die<br />

Zulassung weiblicher Studieren<strong>der</strong> zur Immatrikulation<br />

und verliest zunächst den erg<strong>an</strong>genen Erlaß des K[öniglichen] Ministeriums, das zur<br />

Beratung dieser Frage ver<strong>an</strong>laßt hat.<br />

Der Herr Referent glaubt, daß nun nichts <strong>an</strong><strong>der</strong>s übrig bleibe als die Frauen zu<br />

immatrikulieren, nachdem das K[önigliche] Ministerium die Immatrikulation wünsche. Er sei<br />

nun <strong>der</strong> Meinung zunächst über die heute ebenfalls zur Beh<strong>an</strong>dlung kommende Frage <strong>der</strong><br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Immatrikulationsbestimmungen für männliche Studierende Bericht zu erstatten<br />

und nach ministerieller Erledigung dieser Frage einfach zu berichten, daß Frauen g<strong>an</strong>z unter<br />

denselben Bedingungen wie Männer zur Immatrikulation zugelassen werden können.<br />

Herr Professor Dr. v. Bruns ist <strong>der</strong> Ansicht die Frauen strenger zu beh<strong>an</strong>deln als die Männer<br />

und Frauen nur ordentlicher Weise zu immatrikulieren. In Freiburg habe m<strong>an</strong> mit <strong>der</strong><br />

Gleichbeh<strong>an</strong>dlung <strong>der</strong> Frauen üble Erfahrungen gemacht.<br />

Das Hohe Kollegium beschließt hierauf, dem akademischen Senat zu empfehlen, bei dem<br />

K[öniglichen] Ministerium zu be<strong>an</strong>tragen, Frauen nur rite zur Immatrikulation zuzulassen und<br />

diejenigen die die Bedingungen <strong>der</strong> ordentlichen Immatrikulation nicht erfüllen können, nach<br />

den seitherigen Vorschriften zu beh<strong>an</strong>deln.<br />

Herr Professor Dr. v. Fischer be<strong>an</strong>tragt namens <strong>der</strong> philosophischen Fakultät den Zusatz,<br />

daß den Dozenten das Recht vorbehalten bleiben solle, in geeignet scheinenden Fällen die<br />

Zulassung zu bestimmten Vorlesungen zu verweigern.<br />

Dieses Am<strong>an</strong>dement wird mit 4 gegen 3 Stimmen <strong>an</strong>genommen. Der Herr Referent war<br />

inzwischen abgeg<strong>an</strong>gen.<br />

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