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___________________________________________________ - 385 -<br />

sozialismus hier im Münsterlande noch recht wenig Fuß gefaßt hat". 873 Allein<br />

mit den politischen Mitteln einer staatsbürokratischen Erlaßpolitik ließ sich<br />

jedoch <strong>der</strong> Jahrzehnte währende Kampf in Südoldenburg um die Frage, ob dem<br />

Staat o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kirche die Schule gehöre, schon gar nicht in wenigen Jahren<br />

entscheiden. Daraus ergaben sich für die nationalsozialistische Herrschaftstechnik<br />

in Oldenburg konkrete politische Zielkonflikte, die es als wenig opportun<br />

erscheinen ließen, den totalitären Herrschaftsanspruch auch mit totalitären<br />

Mitteln durchzusetzen. Der Versuch Paulys, die traditionelle katholische Schulwirklichkeit<br />

in Südoldenburg mit den administrativen Mitteln des NS-Normenstaates<br />

umzugestalten, scheiterte. Als die Juni-Erlasse nicht akzeptiert wurden<br />

und sich ihr Mißerfolg abzeichnete, griff Pauly auf <strong>der</strong> Cloppenburger Versammlung<br />

zum Instrument <strong>der</strong> Menschenführung und appellierte an vorpolitische<br />

Begrifflichkeiten und moralische Haltungen, um den politischen Anspruch<br />

des Staates durchzusetzen und den Geist <strong>der</strong> "Volksgemeinschaft" mit<br />

Leben zu erfüllen. Aber die tradierte Moralität des katholischen Glaubens erwies<br />

in <strong>der</strong> kritischen Probesituation noch ihre innere Stärke und setzte sich<br />

gegen den fremden politischen Anspruch durch.<br />

Die hektische Erlaß- und Verordnungspolitik Paulys zeigte im Konflikt um<br />

Rosenbergs "Mythus des 20. Jahrhun<strong>der</strong>ts", <strong>der</strong> von <strong>der</strong> katholischen Kirche<br />

indiziert wurde, die Grenzen eines totalitären Staatsbürokratismus und einer<br />

lebens- und weltfremden Staatsdoktrin. Nach Hans Buchheim scheiterte <strong>der</strong><br />

totalitäre Herrschaftsanspruch <strong>der</strong> NS-Diktatur an sich selbst, denn "Gesetzgebung<br />

und bürokratische Anordnungen mögen noch so streng sein und ins<br />

einzelne gehen, sie reichen doch ihrer Natur nach nicht aus, den totalitären Verfügungsanspruch<br />

in seiner ganzen Schrankenlosigkeit zu verwirklichen". Deshalb<br />

war <strong>der</strong> totalitäre Anspruch auf die Opferbereitschaft und die Gefolgschaftstreue<br />

<strong>der</strong> Menschen angewiesen, wenn er nicht nur ideologische Imagination<br />

bleiben, son<strong>der</strong>n zur politischen Erfüllung gelangen sollte. Hans Buchheim<br />

beschreibt das Dilemma des totalitären Machthabers, den die Wi<strong>der</strong>sprüche<br />

des Systems in politische Verlegenheiten bringen:<br />

"Der totalitäre Machthaber dagegen will, je nach Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> Lage, jede beliebige<br />

Leistung als Pflicht erscheinen lassen können. Wie er sich zu seiner Rechtfertigung auf<br />

elementare, vor aller politischen Ordnung liegende Kräfte, wie das Gesetz <strong>der</strong> Geschichte<br />

o<strong>der</strong> das Lebensrecht des Volkes, beruft, greift er deshalb zum Zwecke <strong>der</strong><br />

Menschenführung auch hinter alles gesetzte Recht auf vorpolitische Verbindlichkeiten<br />

zurück. Um sich die Menschen gefügig zu machen und die normativen Garantien, die<br />

ihnen noch verblieben sind, zu umgehen, appelliert er an sittliche und weltan<br />

873 KUROPKA, Wahrheit, S. 52; GÖKEN, Kampf, S. 22f.

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