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samkeit ein. Um jedem Bürger die Teilnahme an den Demonstrationen zu<br />

ermöglichen, untersagte eine ministerielle Bekanntmachung vom 24. April<br />

1933 vorsorglich "Kündigungen von Arbeitnehmern, die zu dem Zwecke<br />

erfolgen, die reichsgesetzlich vorgeschriebene Lohnzahlung für den Feiertag<br />

<strong>der</strong> nationalen Arbeit zu vermeiden". Eine Verfügung des Staatsministeriums<br />

vom 25. April 1933 präzisierte die Bestimmungen des Reichsgesetzes vom<br />

10. April 1933 für den organisatorischen Ablauf <strong>der</strong> Feierlichkeiten bis in<br />

alle Einzelheiten; nichts wurde dem Zufall überlassen. Die Verfügung ordnete<br />

die Beflaggung <strong>der</strong> öffentlichen Gebäude und Schulen, die Ausschmückung<br />

<strong>der</strong> Dienstgebäude und Schulen "mit frischem Birkengrün o<strong>der</strong><br />

sonstigem Grün" an, das von den Forstverwaltungen kostenlos gestellt wurde,<br />

die Übertragung <strong>der</strong> zentralen Feierlichkeiten in Berlin und die Durchführung<br />

von Musik- und Platzkonzerten. 215<br />

In Cloppenburg wurde zur Durchführung dieses Feiertages ein Ausschuß<br />

gebildet, dem u. a. Vertreter des Amtes und <strong>der</strong> Stadt Cloppenburg, <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Krapendorf, <strong>der</strong> NSDAP und <strong>der</strong> NSBO im Kreis Cloppenburg, des<br />

Stahlhelm, <strong>der</strong> SA und <strong>der</strong> örtlichen Presse angehörten. Der Ausschuß richtete<br />

einen "Aufruf zum Feiertag <strong>der</strong> nationalen Arbeit" am 1. Mai 1933 an<br />

die Bevölkerung und sprach "im Sinne <strong>der</strong> Reichsregierung" die Erwartung<br />

aus, "daß die Bevölkerung restlos an den Feierlichkeiten teilnimmt, um auch<br />

in Südoldenburg <strong>der</strong> Verbundenheit aller schaffenden Stände Ausdruck zu<br />

geben nach dem Grundsatz: Gemeinnutz geht vor Eigennutz". 216 In einem<br />

von Amtshauptmann Haßkamp und vom Kreisleiter <strong>der</strong> NSDAP unterzeichneten<br />

Aufruf wurden Ende April 1933 alle Bewohner des Amtes Vechta<br />

aufgefor<strong>der</strong>t, sich an <strong>der</strong> "machtvollen Kundgebung zu beteiligen", die nicht<br />

ohne Grund in Lohne veranstaltet werde, "in dieser Stadt, wo <strong>der</strong> grösste Teil<br />

<strong>der</strong> Industrie des Amtes vereinigt ist, wo die meisten Volksgenossen als Arbeiter<br />

<strong>der</strong> Faust wohnen, wo beson<strong>der</strong>s stark die Not <strong>der</strong> letzten 14 Jahre<br />

unter <strong>der</strong> arbeitenden Bevölkerung zu merken war". Der Aufruf wandte sich<br />

an alle "ohne Unterschied des Standes, ob Hand- o<strong>der</strong> Kopfarbeiter, ob Ka<br />

215 Amtliche Nachrichten Jg. 188, Nr. 95, 27.5.1933, S. 397f.; MT vom 27.4.1933. Im Jahre<br />

1934 wurden diese Bestimmungen in <strong>der</strong> ministeriellen Verfügung vom 19. April 1934 weitgehend<br />

wie<strong>der</strong>holt; es hatte sich offensichlich schon eine Routine eingestellt. Eine medienwirksame Maßnahme<br />

von Goebbels sah 1934 vor, daß die Aufstellung von Lautsprechern zur Übertragung <strong>der</strong><br />

zentralen Kundgebungen aus Berlin verstärkt werden sollte. (StAO 262 - 11 - 698: Schnellbrief<br />

vom 19. April 1934)<br />

216 MT vom 25.4.1933. Die Stadtgemeinde Cloppenburg und die Landgemeinde Krapendorf<br />

waren bis zur oldenburgischen Verwaltungsreform geteilt.

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