5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt
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ung nicht variiert werden (ke<strong>in</strong> Abzug wegen »Schlechtleistung«). Differenziert wird<br />
VEREINBARKEIT<br />
ARBEITSPLATZ-<br />
VON QUALITÄT: ALLEN<br />
nur über zusätzliche Zahlungen zu den Grundentgelten. Statt monatlicher Auszah-<br />
GESUNDHEITSPRÄVENTION<br />
LEBENSBEREICHEN:<br />
lung können auch Zahlungen vere<strong>in</strong>bart werden, die den Auszahlungsbetrag für<br />
ARBEITSPLATZBEDINGUNGEN<br />
KINDERBETREUUNG<br />
mehrere Monate <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Zahlung zusammenfassen. Längster Zahlungszeitraum ist<br />
ÖFFNUNGSZEITEN<br />
EHRENAMT<br />
e<strong>in</strong> Jahr. POLITISCHES ENGAGEMENT<br />
FREIZEITAKTIVITÄT<br />
141<br />
124<br />
3. Das Problem der Leistungsbewertung muss <strong>in</strong> Richtung Transparenz, Gerechtigkeit<br />
und Kontrollierbarkeit gelöst werden. Messungen s<strong>in</strong>d Bewertungen vorzuziehen.<br />
Deshalb haben Zielvere<strong>in</strong>barungssysteme Vorrang vor Beurteilungssystemen. Tarifvertraglich<br />
bereits fi xierte Beurteilungssysteme s<strong>in</strong>d ständig zu überprüfen. Bei Gelegenheit<br />
soll ihre Umstellung auf Zielvere<strong>in</strong>barungssysteme <strong>in</strong> Angriff genommen<br />
werden.« 125<br />
TARIFVEREINBARUNGEN<br />
H<strong>in</strong>weis: Da es sich bei den genannten<br />
drei Grundsätzen um e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>imalkonsens<br />
handelt, lassen diese, im positiven wie im negativen<br />
S<strong>in</strong>ne, noch erheblichen Handlungsspielraum<br />
offen. Aus diesem Grund weißt die<br />
Tarifpolitische Grundsatzabteilung darauf<br />
h<strong>in</strong>, dass folgende Aspekte zu beachten s<strong>in</strong>d:<br />
Generell sollte die E<strong>in</strong>führung von Leistungsdifferenzierung<br />
gut überdacht werden.<br />
Sie sollte nur dann e<strong>in</strong>geführt werden,<br />
wenn e<strong>in</strong> Großteil der Beschäftigten<br />
dieser Maßnahme zustimmt. Ist e<strong>in</strong> breiter<br />
Konsens nicht gegeben, sollte e<strong>in</strong> Anwendungsvorbehalt<br />
<strong>in</strong> die tarifl iche Regelung<br />
aufgenommen werden. Gegebenfalls<br />
BETRIEBSEREINBARUNGEN<br />
kann auch die Geltungsdauer des Tarifvertrages<br />
begrenzt werden.<br />
Auszubildende dürfen nicht <strong>in</strong> den Prozess<br />
der Leistungsdifferenzierung e<strong>in</strong>bezogen<br />
werden.<br />
Leistungsdifferenzierung darf nicht für<br />
das gesamte Arbeitsleben gelten.<br />
<strong>Die</strong> Beschäftigten müssen die Wahl zwischen<br />
tarifl icher Vergütung und tarifl icher Leistungsvergütung haben. Es darf ke<strong>in</strong>en<br />
Zwang zur Leistungsdifferenzierung geben. In diesem Zusammenhang müssen auch PROJEKTE<br />
III IV<br />
I ARBEITSZEIT<br />
IV ARBEITSQUALITÄT<br />
III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />
V EXISTENZSICHERUNG