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5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt

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ung nicht variiert werden (ke<strong>in</strong> Abzug wegen »Schlechtleistung«). Differenziert wird<br />

VEREINBARKEIT<br />

ARBEITSPLATZ-<br />

VON QUALITÄT: ALLEN<br />

nur über zusätzliche Zahlungen zu den Grundentgelten. Statt monatlicher Auszah-<br />

GESUNDHEITSPRÄVENTION<br />

LEBENSBEREICHEN:<br />

lung können auch Zahlungen vere<strong>in</strong>bart werden, die den Auszahlungsbetrag für<br />

ARBEITSPLATZBEDINGUNGEN<br />

KINDERBETREUUNG<br />

mehrere Monate <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Zahlung zusammenfassen. Längster Zahlungszeitraum ist<br />

ÖFFNUNGSZEITEN<br />

EHRENAMT<br />

e<strong>in</strong> Jahr. POLITISCHES ENGAGEMENT<br />

FREIZEITAKTIVITÄT<br />

141<br />

124<br />

3. Das Problem der Leistungsbewertung muss <strong>in</strong> Richtung Transparenz, Gerechtigkeit<br />

und Kontrollierbarkeit gelöst werden. Messungen s<strong>in</strong>d Bewertungen vorzuziehen.<br />

Deshalb haben Zielvere<strong>in</strong>barungssysteme Vorrang vor Beurteilungssystemen. Tarifvertraglich<br />

bereits fi xierte Beurteilungssysteme s<strong>in</strong>d ständig zu überprüfen. Bei Gelegenheit<br />

soll ihre Umstellung auf Zielvere<strong>in</strong>barungssysteme <strong>in</strong> Angriff genommen<br />

werden.« 125<br />

TARIFVEREINBARUNGEN<br />

H<strong>in</strong>weis: Da es sich bei den genannten<br />

drei Grundsätzen um e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>imalkonsens<br />

handelt, lassen diese, im positiven wie im negativen<br />

S<strong>in</strong>ne, noch erheblichen Handlungsspielraum<br />

offen. Aus diesem Grund weißt die<br />

Tarifpolitische Grundsatzabteilung darauf<br />

h<strong>in</strong>, dass folgende Aspekte zu beachten s<strong>in</strong>d:<br />

Generell sollte die E<strong>in</strong>führung von Leistungsdifferenzierung<br />

gut überdacht werden.<br />

Sie sollte nur dann e<strong>in</strong>geführt werden,<br />

wenn e<strong>in</strong> Großteil der Beschäftigten<br />

dieser Maßnahme zustimmt. Ist e<strong>in</strong> breiter<br />

Konsens nicht gegeben, sollte e<strong>in</strong> Anwendungsvorbehalt<br />

<strong>in</strong> die tarifl iche Regelung<br />

aufgenommen werden. Gegebenfalls<br />

BETRIEBSEREINBARUNGEN<br />

kann auch die Geltungsdauer des Tarifvertrages<br />

begrenzt werden.<br />

Auszubildende dürfen nicht <strong>in</strong> den Prozess<br />

der Leistungsdifferenzierung e<strong>in</strong>bezogen<br />

werden.<br />

Leistungsdifferenzierung darf nicht für<br />

das gesamte Arbeitsleben gelten.<br />

<strong>Die</strong> Beschäftigten müssen die Wahl zwischen<br />

tarifl icher Vergütung und tarifl icher Leistungsvergütung haben. Es darf ke<strong>in</strong>en<br />

Zwang zur Leistungsdifferenzierung geben. In diesem Zusammenhang müssen auch PROJEKTE<br />

III IV<br />

I ARBEITSZEIT<br />

IV ARBEITSQUALITÄT<br />

III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />

V EXISTENZSICHERUNG

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