5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt
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3. Beamt<strong>in</strong>nen und Beamte, die neu <strong>in</strong> den öffentlichen <strong>Die</strong>nst e<strong>in</strong>treten, werden sofort<br />
Versicherungsnehmer <strong>in</strong> der GKV. Der <strong>Die</strong>nstherr gewährt e<strong>in</strong>en Zuschuss <strong>in</strong> Höhe des<br />
halben Krankenversicherungsbeitrages. <strong>Die</strong>s gilt auch für Beamt<strong>in</strong>nen und Beamte,<br />
die bereits jetzt (freiwilliges) Mitglied <strong>in</strong> der GKV s<strong>in</strong>d.<br />
4. Auch Selbstständige werden pfl ichtversichert. Ihr Beitrag soll sich am realen E<strong>in</strong>kommen<br />
bemessen, und nicht, wie bislang, an e<strong>in</strong>em angenommenen M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>kommen<br />
von 1800 Euro. Als Ersatz für den Arbeitgeberanteil soll bei kle<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>kommen<br />
e<strong>in</strong> Zuschuss aus Steuermitteln gewährt werden, der über e<strong>in</strong>e staatliche Auftraggeberabgabe<br />
refi nanziert werden kann.<br />
5. Für K<strong>in</strong>der muss die Familienmitversicherung<br />
erhalten bleiben. Gleiches<br />
gilt für Erwachsene, die Familienarbeit<br />
leisten (K<strong>in</strong>dererziehung, Pfl ege).<br />
6. Zur Erweiterung der F<strong>in</strong>anzierungsbasis<br />
und zur Senkung der Beitragssätze<br />
soll die Beitragsbemessungsgrenze<br />
angehoben und an die Entwicklung<br />
der Arbeitsentgelte aus<br />
Vollzeitbeschäftigung angepasst<br />
werden.<br />
7. <strong>Die</strong> Bemessungsgrundlage soll um<br />
weitere E<strong>in</strong>kommensarten wie Kapital-<br />
und Z<strong>in</strong>serträge oder Miete<strong>in</strong>nahmen<br />
erweitert werden. Dabei<br />
gilt es, rechtlich belastbare und unbürokratische<br />
Lösungen zu entwickeln,<br />
die durch angemessene Freibeträge<br />
für verteilungspolitische<br />
Gerechtigkeit sorgen.<br />
8. <strong>Die</strong> Arbeitgeber / -<strong>in</strong>nen bleiben zur anteiligen Übernahme der Beiträge aus Arbeitsentgelten<br />
verpfl ichtet. Damit bleibt ihr Interesse an Qualität und Effi zienz <strong>in</strong> der GKV<br />
erhalten und sie verbleiben zugleich <strong>in</strong> der Verantwortung für die Gesundheit ihrer<br />
III IV<br />
VEREINBARKEIT<br />
ARBEITSPLATZ-<br />
VON QUALITÄT: ALLEN<br />
GESUNDHEITSPRÄVENTION<br />
LEBENSBEREICHEN:<br />
ARBEITSPLATZBEDINGUNGEN<br />
KINDERBETREUUNG<br />
ÖFFNUNGSZEITEN<br />
EHRENAMT<br />
POLITISCHES ENGAGEMENT<br />
FREIZEITAKTIVITÄT<br />
Beschäftigten. PROJEKTE BETRIEBSEREINBARUNGEN TARIFVEREINBARUNGEN<br />
149<br />
I ARBEITSZEIT<br />
IV ARBEITSQUALITÄT<br />
III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />
V EXISTENZSICHERUNG