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5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt

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3. Beamt<strong>in</strong>nen und Beamte, die neu <strong>in</strong> den öffentlichen <strong>Die</strong>nst e<strong>in</strong>treten, werden sofort<br />

Versicherungsnehmer <strong>in</strong> der GKV. Der <strong>Die</strong>nstherr gewährt e<strong>in</strong>en Zuschuss <strong>in</strong> Höhe des<br />

halben Krankenversicherungsbeitrages. <strong>Die</strong>s gilt auch für Beamt<strong>in</strong>nen und Beamte,<br />

die bereits jetzt (freiwilliges) Mitglied <strong>in</strong> der GKV s<strong>in</strong>d.<br />

4. Auch Selbstständige werden pfl ichtversichert. Ihr Beitrag soll sich am realen E<strong>in</strong>kommen<br />

bemessen, und nicht, wie bislang, an e<strong>in</strong>em angenommenen M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>kommen<br />

von 1800 Euro. Als Ersatz für den Arbeitgeberanteil soll bei kle<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>kommen<br />

e<strong>in</strong> Zuschuss aus Steuermitteln gewährt werden, der über e<strong>in</strong>e staatliche Auftraggeberabgabe<br />

refi nanziert werden kann.<br />

5. Für K<strong>in</strong>der muss die Familienmitversicherung<br />

erhalten bleiben. Gleiches<br />

gilt für Erwachsene, die Familienarbeit<br />

leisten (K<strong>in</strong>dererziehung, Pfl ege).<br />

6. Zur Erweiterung der F<strong>in</strong>anzierungsbasis<br />

und zur Senkung der Beitragssätze<br />

soll die Beitragsbemessungsgrenze<br />

angehoben und an die Entwicklung<br />

der Arbeitsentgelte aus<br />

Vollzeitbeschäftigung angepasst<br />

werden.<br />

7. <strong>Die</strong> Bemessungsgrundlage soll um<br />

weitere E<strong>in</strong>kommensarten wie Kapital-<br />

und Z<strong>in</strong>serträge oder Miete<strong>in</strong>nahmen<br />

erweitert werden. Dabei<br />

gilt es, rechtlich belastbare und unbürokratische<br />

Lösungen zu entwickeln,<br />

die durch angemessene Freibeträge<br />

für verteilungspolitische<br />

Gerechtigkeit sorgen.<br />

8. <strong>Die</strong> Arbeitgeber / -<strong>in</strong>nen bleiben zur anteiligen Übernahme der Beiträge aus Arbeitsentgelten<br />

verpfl ichtet. Damit bleibt ihr Interesse an Qualität und Effi zienz <strong>in</strong> der GKV<br />

erhalten und sie verbleiben zugleich <strong>in</strong> der Verantwortung für die Gesundheit ihrer<br />

III IV<br />

VEREINBARKEIT<br />

ARBEITSPLATZ-<br />

VON QUALITÄT: ALLEN<br />

GESUNDHEITSPRÄVENTION<br />

LEBENSBEREICHEN:<br />

ARBEITSPLATZBEDINGUNGEN<br />

KINDERBETREUUNG<br />

ÖFFNUNGSZEITEN<br />

EHRENAMT<br />

POLITISCHES ENGAGEMENT<br />

FREIZEITAKTIVITÄT<br />

Beschäftigten. PROJEKTE BETRIEBSEREINBARUNGEN TARIFVEREINBARUNGEN<br />

149<br />

I ARBEITSZEIT<br />

IV ARBEITSQUALITÄT<br />

III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />

V EXISTENZSICHERUNG

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