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5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt

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I ARBEITSZEIT<br />

ARBEITSZEIT<br />

IV ARBEITSQUALITÄT III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />

V EXISTENZSICHERUNG<br />

PROJEKTE BETRIEBSEREINBARUNGEN TARIFVEREINBARUNGEN<br />

III I<br />

VEREINBARKEIT<br />

ARBEITSZEIT:<br />

VON GESTALTUNG ALLEN<br />

LEBENSBEREICHEN:<br />

VERTEILUNG<br />

LAGE<br />

KINDERBETREUUNG<br />

ÖFFNUNGSZEITEN<br />

EHRENAMT<br />

POLITISCHES ENGAGEMENT<br />

FREIZEITAKTIVITÄT<br />

50<br />

B. DAS LEISTET VER.DI, UM DIE BEDINGUNGEN<br />

VOR ORT ZU VERBESSERN<br />

1.3.4. Handlungsanleitung »Arbeitszeitkonten«<br />

Ressort 14: Fachbereich 8: Medien, Kunst und Industrie<br />

WORUM GEHT ES<br />

Der Tarifvertrag zwischen dem Bundesverband Druck und Medien und ver.di be<strong>in</strong>haltet<br />

u. a. die Möglichkeit, Arbeitszeitkonten e<strong>in</strong>zuführen. Im Zuge dessen entstehen jedoch viele<br />

Fragen und Schwierigkeiten bei der tatsächlichen Umsetzung. Aus diesem Grund wurde<br />

e<strong>in</strong>e Umsetzungshilfe für den Umgang mit Arbeitszeitkonten entwickelt. <strong>Die</strong>se beschäftigt<br />

sich vorrangig mit Planungsänderungen durch kurzfristige An- und Absagen von Arbeitszeit.<br />

Arbeitszeitkonten werden hier als Instrument gesehen, um die Zeitspanne zwischen<br />

tatsächlich geleisteter Arbeitszeit und vere<strong>in</strong>barter Arbeitszeit zu dokumentieren. 30 Sie<br />

verschaffen Betrieben damit nicht nur e<strong>in</strong>en Überblick über noch nicht ausgeschöpfte<br />

Zeitguthaben, sondern sie ermöglichen ihnen damit zugleich Arbeitszeit fl exibler zu<br />

gestalten und von festgelegten Plänen zur Arbeitszeitverteilung (<strong>Die</strong>nstpläne, Schichtpläne)<br />

abzuweichen. Dadurch haben die Arbeitgeber<strong>in</strong>nen und Arbeitgeber die Möglichkeit, besser<br />

mit Auftrags- und Produktionsschwankungen umzugehen. 31<br />

WISSENSWERTES FÜR DIE INTERESSENVERTRETUNG<br />

Dass Arbeitszeit <strong>in</strong> der Druck<strong>in</strong>dustrie fl exibel gestaltet wird, ist ke<strong>in</strong>e neue Entwicklung.<br />

Neu an der tarifl ichen Regelung ist jedoch, dass erstmalig die Möglichkeit besteht,<br />

Arbeitszeit kurzfristig an die betrieblichen Belange anzupassen. Das bedeutet, dass die<br />

Arbeitgeber<strong>in</strong> / der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit hat,<br />

von bestehenden Arbeitszeitverteilungsplänen abzuweichen. Bspw. können e<strong>in</strong>zelne<br />

Beschäftigte dazu aufgefordert werden, bei Bedarf länger zu arbeiten.<br />

Andererseits kann die Arbeitszeit bei e<strong>in</strong>em Produktionsausfall zugleich wieder verworfen<br />

werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die zusätzlich geleisteten<br />

Arbeitsstunden hier nicht als zuschlagspfl ichtige Überstunden angerechnet werden. Wenn<br />

die Arbeitszeit abgesagt wurde, müssen die betroffenen Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmer<br />

entweder die Arbeitszeit nachholen oder die Zeit von ihrem evtl. angesparten

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