5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt
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I ARBEITSZEIT<br />
ARBEITSZEIT<br />
IV ARBEITSQUALITÄT III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />
V EXISTENZSICHERUNG<br />
PROJEKTE BETRIEBSEREINBARUNGEN TARIFVEREINBARUNGEN<br />
III I<br />
VEREINBARKEIT<br />
ARBEITSZEIT:<br />
VON GESTALTUNG ALLEN<br />
LEBENSBEREICHEN:<br />
VERTEILUNG<br />
LAGE<br />
KINDERBETREUUNG<br />
ÖFFNUNGSZEITEN<br />
EHRENAMT<br />
POLITISCHES ENGAGEMENT<br />
FREIZEITAKTIVITÄT<br />
50<br />
B. DAS LEISTET VER.DI, UM DIE BEDINGUNGEN<br />
VOR ORT ZU VERBESSERN<br />
1.3.4. Handlungsanleitung »Arbeitszeitkonten«<br />
Ressort 14: Fachbereich 8: Medien, Kunst und Industrie<br />
WORUM GEHT ES<br />
Der Tarifvertrag zwischen dem Bundesverband Druck und Medien und ver.di be<strong>in</strong>haltet<br />
u. a. die Möglichkeit, Arbeitszeitkonten e<strong>in</strong>zuführen. Im Zuge dessen entstehen jedoch viele<br />
Fragen und Schwierigkeiten bei der tatsächlichen Umsetzung. Aus diesem Grund wurde<br />
e<strong>in</strong>e Umsetzungshilfe für den Umgang mit Arbeitszeitkonten entwickelt. <strong>Die</strong>se beschäftigt<br />
sich vorrangig mit Planungsänderungen durch kurzfristige An- und Absagen von Arbeitszeit.<br />
Arbeitszeitkonten werden hier als Instrument gesehen, um die Zeitspanne zwischen<br />
tatsächlich geleisteter Arbeitszeit und vere<strong>in</strong>barter Arbeitszeit zu dokumentieren. 30 Sie<br />
verschaffen Betrieben damit nicht nur e<strong>in</strong>en Überblick über noch nicht ausgeschöpfte<br />
Zeitguthaben, sondern sie ermöglichen ihnen damit zugleich Arbeitszeit fl exibler zu<br />
gestalten und von festgelegten Plänen zur Arbeitszeitverteilung (<strong>Die</strong>nstpläne, Schichtpläne)<br />
abzuweichen. Dadurch haben die Arbeitgeber<strong>in</strong>nen und Arbeitgeber die Möglichkeit, besser<br />
mit Auftrags- und Produktionsschwankungen umzugehen. 31<br />
WISSENSWERTES FÜR DIE INTERESSENVERTRETUNG<br />
Dass Arbeitszeit <strong>in</strong> der Druck<strong>in</strong>dustrie fl exibel gestaltet wird, ist ke<strong>in</strong>e neue Entwicklung.<br />
Neu an der tarifl ichen Regelung ist jedoch, dass erstmalig die Möglichkeit besteht,<br />
Arbeitszeit kurzfristig an die betrieblichen Belange anzupassen. Das bedeutet, dass die<br />
Arbeitgeber<strong>in</strong> / der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit hat,<br />
von bestehenden Arbeitszeitverteilungsplänen abzuweichen. Bspw. können e<strong>in</strong>zelne<br />
Beschäftigte dazu aufgefordert werden, bei Bedarf länger zu arbeiten.<br />
Andererseits kann die Arbeitszeit bei e<strong>in</strong>em Produktionsausfall zugleich wieder verworfen<br />
werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die zusätzlich geleisteten<br />
Arbeitsstunden hier nicht als zuschlagspfl ichtige Überstunden angerechnet werden. Wenn<br />
die Arbeitszeit abgesagt wurde, müssen die betroffenen Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmer<br />
entweder die Arbeitszeit nachholen oder die Zeit von ihrem evtl. angesparten