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5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt

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I ARBEITSZEIT<br />

IV ARBEITSQUALITÄT III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />

V EXISTENZSICHERUNG<br />

PROJEKTE BETRIEBSEREINBARUNGEN TARIFVEREINBARUNGEN<br />

III V<br />

VEREINBARKEIT<br />

EXISTENZSICHERUNG:<br />

VON DASEINSFÜRSORGE ALLEN<br />

LEBENSBEREICHEN:<br />

MINDESTLOHN<br />

ARBEITSPLATZSICHERUNG<br />

KINDERBETREUUNG<br />

ÖFFNUNGSZEITEN<br />

EHRENAMT<br />

POLITISCHES ENGAGEMENT<br />

FREIZEITAKTIVITÄT<br />

184<br />

a) e<strong>in</strong>e Berücksichtigung bei Leistungsentlohnung; Anspruch auf Zahlung von Zuwendungen<br />

und Zuschlägen besteht (die Entgeltgrenze von 400,00 Euro darf<br />

nicht überschritten werden).<br />

b) Bei langfristig wirkenden Regelungen, z. B. Arbeitszeitkonten, betrieblicher Altersvorsorge<br />

geeignete Regelungen der E<strong>in</strong>beziehung zu treffen s<strong>in</strong>d.<br />

c) E<strong>in</strong>e Berücksichtigung bei weiteren Sachleistungen erfolgen muss.<br />

2. Ausnahmen von bestimmten tarifl ichen Leistungen müssen sachlich begründet, diskrim<strong>in</strong>ierungsfrei<br />

und nachvollziehbar se<strong>in</strong>.<br />

3. Pauschalabgaben (z. Zt. 25%), die der Arbeitgeber zu entrichten hat, dürfen nicht auf<br />

die Beschäftigten abgewälzt werden.<br />

4. Abweichende oder eigenständige Regelungen zur Sicherung der wirtschaftlichen<br />

Grundlage der Betroffenen s<strong>in</strong>d u. a. möglich <strong>in</strong> Bezug auf:<br />

d) Ausnahme bei Not- und Härtefallregelungen, wenn für Beschäftigte das ger<strong>in</strong>gfügige<br />

Arbeitsverhältnis die e<strong>in</strong>zige E<strong>in</strong>kommensquelle ist<br />

e) Ausnahme von tarifvertraglichen Regelungen, <strong>in</strong> denen der Arbeitgeber Nebentätigkeiten<br />

genehmigen muss.<br />

f) <strong>Die</strong> Verpfl ichtung des Arbeitgebers die Betroffenen schriftlich über sozialrechtliche<br />

Auswirkungen zu <strong>in</strong>formieren.<br />

g) Vorzugsrechte bei der Besetzung freier Teilzeit- / Vollzeitstellen

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