5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt
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3.1. TARIFVERTRAGLICHE REGELUNGEN<br />
A. EXISTIERENDE TARIFVERTRÄGE<br />
3.1.1. Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern –<br />
Manteltarifvertrag – Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken<br />
und Raiffeisenbanken e. V. – Fachbereich 1: F<strong>in</strong>anzdienstleistungen<br />
WORUM GEHT ES<br />
Der Manteltarifvertrag der deutschen Volksbanken be<strong>in</strong>haltet im § 9 u. a. Regelungen<br />
zur Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern sowie Regelungen zur<br />
Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Beruf.<br />
WISSENSWERTES FÜR DIE INTERESSENVERTRETUNG<br />
Durch e<strong>in</strong>e Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern soll e<strong>in</strong> Beitrag<br />
zur Förderung der Berufstätigkeit und der berufl ichen Entwicklungsmöglichkeiten,<br />
sowie der Vere<strong>in</strong>barkeit von Beruf und Familie geleistet werden. <strong>Die</strong>ses Ziel soll durch<br />
die gleichberechtigte Berücksichtigung von Frauen und Männern bei der Besetzung von<br />
offenen Stellen erreicht werden. Das bezieht sich besonders auf die Gestaltung von Stellenausschreibungen,<br />
die beide Geschlechter ansprechen sollen.<br />
III<br />
VEREINBARKEIT<br />
VON ALLEN<br />
LEBENSBEREICHEN:<br />
KINDERBETREUUNG<br />
ÖFFNUNGSZEITEN<br />
EHRENAMT<br />
POLITISCHES ENGAGEMENT<br />
FREIZEITAKTIVITÄT<br />
87<br />
PROJEKTE BETRIEBSEREINBARUNGEN TARIFVEREINBARUNGEN<br />
I ARBEITSZEIT<br />
IV ARBEITSQUALITÄT III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />
V EXISTENZSICHERUNG