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5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt

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I ARBEITSZEIT<br />

ARBEITSZEIT<br />

IV ARBEITSQUALITÄT III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />

V EXISTENZSICHERUNG<br />

PROJEKTE BETRIEBSEREINBARUNGEN TARIFVEREINBARUNGEN<br />

III I<br />

VEREINBARKEIT<br />

ARBEITSZEIT:<br />

VON GESTALTUNG ALLEN<br />

LEBENSBEREICHEN:<br />

VERTEILUNG<br />

LAGE<br />

KINDERBETREUUNG<br />

ÖFFNUNGSZEITEN<br />

EHRENAMT<br />

POLITISCHES ENGAGEMENT<br />

FREIZEITAKTIVITÄT<br />

36<br />

<strong>Die</strong> Beschäftigten müssen die tarifvertraglich abgesicherte Freiheit haben, sich für<br />

oder gegen die Bedienung e<strong>in</strong>es für sie e<strong>in</strong>gerichteten Kontos zu entscheiden. Sie dürfen<br />

weder gezwungen werden, Zeit e<strong>in</strong>zubr<strong>in</strong>gen noch Geld e<strong>in</strong>zuzahlen.<br />

<strong>Die</strong> Beschäftigten müssen jederzeit über ihr Konto verfügen können. Für die Beschäftigten<br />

ist e<strong>in</strong> Zeitraum festzulegen, <strong>in</strong> dem sie über die Änderung, Weiterführung, bzw.<br />

das Schließen des Kontos entscheiden können. Das Konto ermöglicht Plus- und M<strong>in</strong>ussalden.<br />

<strong>Die</strong> Entnahme der angesammelten Zeit muss spätestens bis zum Übergang <strong>in</strong> den<br />

Ruhestand realisiert werden. M<strong>in</strong>usstunden s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> festzulegendem Umfang für festzulegende<br />

Zeiträume zu defi nieren. Sie können nur durch Zeitgutschriften ausgeglichen<br />

werden, grundsätzlich nicht durch Reduzierung des (monatlichen) Entgeltes. Das Zeitguthaben<br />

muss vor Veräußerungen oder Belastungen gesichert se<strong>in</strong>.<br />

Tarifvertraglich ist auszuschließen, dass Erholungsurlaub, Grundentgelt und bereits<br />

erreichte tarifl iche Arbeitszeitverkürzungen <strong>in</strong> das Konto e<strong>in</strong>gebracht werden können.<br />

Wenn Arbeitszeiten e<strong>in</strong>gebracht werden, können nur Mehrarbeit, Überstunden und<br />

Gleitzeit-Überhänge e<strong>in</strong>gebracht werden. Dabei dürfen die Arbeitszeitbegrenzungsregelungen<br />

der jeweiligen Manteltarifverträge nicht überschritten werden. Existieren ke<strong>in</strong>e<br />

tarifl ichen täglichen, wöchentlichen und jährlichen Höchstarbeitszeitgrenzen gilt als Begrenzung<br />

e<strong>in</strong>e Höchstarbeitszeit von täglich 10 Std., wöchentlicH 48 Std. und jährlich<br />

max. 152 Mehrarbeits- / Überstunden. <strong>Die</strong>s gilt auch, wenn der Tarifvertrag schlechtere<br />

Regelungen als die hier Genannten enthält.

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