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5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt

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A. EXISTIERENDE TARIFVERTRÄGE<br />

3.1.3. Tarifvertrag Vere<strong>in</strong>barkeit Beruf und Familie – IBM:<br />

Ressort 15: Fachbereich 9: Telekommunikation, Informationstechnologie,<br />

Datenverarbeitung<br />

WORUM GEHT ES<br />

Der Tarifvertrag umfasst e<strong>in</strong> Maßnahmepaket, das durch verschiedene Optionen zu e<strong>in</strong>er<br />

besseren Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Beruf beitragen soll. Neben der Erziehung von<br />

K<strong>in</strong>dern wird auch der Aspekt der Pfl ege von Angehörigen, <strong>in</strong> diesem Fall formell, berücksichtigt.<br />

WISSENSWERTES FÜR DIE INTERESSENVERTRETUNG<br />

E<strong>in</strong>e bessere Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Beruf soll durch folgende Angebote<br />

unterstützt werden:<br />

Telearbeit<br />

Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit außerhalb des<br />

Betriebes abzuleisten; bspw. zu Hause. Bei der Inanspruchnahme e<strong>in</strong>es solchen Arbeitsplatzes<br />

kann entweder die bisherige Wochenarbeitszeit beibehalten oder reduziert werden.<br />

Zudem kann <strong>in</strong>dividuell vere<strong>in</strong>bart werden, wie hoch der Anteil der Arbeitszeit <strong>in</strong><br />

der außerbetrieblichen Arbeitsstätte ist. Telearbeitsplätze werden auch als Möglichkeit<br />

gesehen, <strong>in</strong>nerhalb der Erziehungszeit das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten.<br />

Erziehungszeit<br />

<strong>Die</strong> hier vere<strong>in</strong>barte Variante setzt sich aus der gesetzlichen Elternzeit (alte Variante vor<br />

2007) und der IBM-Elternzeit zusammen. Das heißt, dass zusätzlich zu dem gesetzlichen<br />

Anspruch von 12 Monaten noch max. 3 Jahre pro K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Anspruch genommen werden<br />

können. <strong>Die</strong> Inanspruchnahme von Erziehungszeiten kann auch kurz h<strong>in</strong>tere<strong>in</strong>ander erfolgen.<br />

Erziehungszeit kann als ruhendes Arbeitsverhältnis oder <strong>in</strong> Form von Arbeitszeitreduzierung<br />

bzw. Telearbeit <strong>in</strong> Anspruch genommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit<br />

für beide Elternteile, die Elternzeit <strong>in</strong> bis zu vier Zeitabschnitte untere<strong>in</strong>ander aufzuteilen.<br />

III<br />

VEREINBARKEIT<br />

VON ALLEN<br />

LEBENSBEREICHEN:<br />

KINDERBETREUUNG<br />

ÖFFNUNGSZEITEN<br />

EHRENAMT<br />

POLITISCHES ENGAGEMENT<br />

FREIZEITAKTIVITÄT<br />

91<br />

PROJEKTE BETRIEBSEREINBARUNGEN TARIFVEREINBARUNGEN<br />

I ARBEITSZEIT<br />

IV ARBEITSQUALITÄT III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />

V EXISTENZSICHERUNG

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