5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt
5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt
5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
A. EXISTIERENDE TARIFVERTRÄGE<br />
3.1.2. »Förderung der besseren Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Beruf« –<br />
Anlage zum TKT – Technikerkrankenkasse<br />
Ressort: Fachbereich 4: Sozialversicherung<br />
WORUM GEHT ES<br />
<strong>Die</strong> Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Beruf wird bei der Technikerkrankenkasse durch<br />
Regelungen wie Teilzeitarbeit, Elternzeit sowie Familienpause gefördert.<br />
Ziel der vere<strong>in</strong>barten Maßnahmen ist u. a., dass Frauen und Männer gleichermaßen die<br />
Möglichkeit erhalten, e<strong>in</strong>en Teilzeitarbeitsplatz <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen. Zudem soll versucht<br />
werden, Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern mit Familie gerecht zu werden und gerade<br />
diejenigen zu <strong>in</strong>tegrieren, die aus der gesetzlichen Elternzeit zurückkehren.<br />
WISSENSWERTES FÜR DIE INTERESSENVERTRETUNG<br />
Bei Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern, die aus der gesetzlichen Elternzeit zurückkommen,<br />
besteht e<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf e<strong>in</strong>e Reduzierung ihrer Arbeitszeit. <strong>Die</strong>s gilt<br />
auch für Führungskräfte, die aus der Elternzeit zurückkehren. So bleibt gewährleistet,<br />
dass die Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter sich trotz der Inanspruchnahme von Elternzeit<br />
weiter qualifi zieren können. Während der Elternzeit werden die Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />
und Mitarbeiter über Weiterbildungsangebote <strong>in</strong>formiert und sie haben zudem die<br />
Möglichkeit der Teilnahme.<br />
Neben dem Anspruch auf Elternzeit besteht auch die Option, gleich im Anschluss e<strong>in</strong>e<br />
Familienpause zu nehmen. Generell handelt es sich dabei um e<strong>in</strong>en Zeitraum von<br />
zwei Jahren. In dieser Zeit wird das Arbeitsverhältnis aufgekündigt, jedoch e<strong>in</strong>e Wiedere<strong>in</strong>stellungszusage<br />
getroffen. Wie bei der Elternzeit wird über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen<br />
<strong>in</strong>formiert, bei denen wiederum die Möglichkeit der Teilnahme besteht.<br />
Zudem können Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter, die sich <strong>in</strong> der Familienpause befi<br />
nden, e<strong>in</strong>er Aushilfsbeschäftigung bzw. befristeten Teilzeitbeschäftigung von bis zu 19<br />
Stunden bei der Techniker Krankenkasse oder bei e<strong>in</strong>em anderen Arbeitgeber nachge-<br />
hen. 66<br />
III<br />
VEREINBARKEIT<br />
VON ALLEN<br />
LEBENSBEREICHEN:<br />
KINDERBETREUUNG<br />
ÖFFNUNGSZEITEN<br />
EHRENAMT<br />
POLITISCHES ENGAGEMENT<br />
FREIZEITAKTIVITÄT<br />
89<br />
PROJEKTE BETRIEBSEREINBARUNGEN TARIFVEREINBARUNGEN<br />
I ARBEITSZEIT<br />
IV ARBEITSQUALITÄT III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />
V EXISTENZSICHERUNG