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5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt

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A. EXISTIERENDE TARIFVERTRÄGE<br />

3.1.2. »Förderung der besseren Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Beruf« –<br />

Anlage zum TKT – Technikerkrankenkasse<br />

Ressort: Fachbereich 4: Sozialversicherung<br />

WORUM GEHT ES<br />

<strong>Die</strong> Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Beruf wird bei der Technikerkrankenkasse durch<br />

Regelungen wie Teilzeitarbeit, Elternzeit sowie Familienpause gefördert.<br />

Ziel der vere<strong>in</strong>barten Maßnahmen ist u. a., dass Frauen und Männer gleichermaßen die<br />

Möglichkeit erhalten, e<strong>in</strong>en Teilzeitarbeitsplatz <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen. Zudem soll versucht<br />

werden, Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern mit Familie gerecht zu werden und gerade<br />

diejenigen zu <strong>in</strong>tegrieren, die aus der gesetzlichen Elternzeit zurückkehren.<br />

WISSENSWERTES FÜR DIE INTERESSENVERTRETUNG<br />

Bei Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern, die aus der gesetzlichen Elternzeit zurückkommen,<br />

besteht e<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf e<strong>in</strong>e Reduzierung ihrer Arbeitszeit. <strong>Die</strong>s gilt<br />

auch für Führungskräfte, die aus der Elternzeit zurückkehren. So bleibt gewährleistet,<br />

dass die Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter sich trotz der Inanspruchnahme von Elternzeit<br />

weiter qualifi zieren können. Während der Elternzeit werden die Mitarbeiter<strong>in</strong>nen<br />

und Mitarbeiter über Weiterbildungsangebote <strong>in</strong>formiert und sie haben zudem die<br />

Möglichkeit der Teilnahme.<br />

Neben dem Anspruch auf Elternzeit besteht auch die Option, gleich im Anschluss e<strong>in</strong>e<br />

Familienpause zu nehmen. Generell handelt es sich dabei um e<strong>in</strong>en Zeitraum von<br />

zwei Jahren. In dieser Zeit wird das Arbeitsverhältnis aufgekündigt, jedoch e<strong>in</strong>e Wiedere<strong>in</strong>stellungszusage<br />

getroffen. Wie bei der Elternzeit wird über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen<br />

<strong>in</strong>formiert, bei denen wiederum die Möglichkeit der Teilnahme besteht.<br />

Zudem können Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter, die sich <strong>in</strong> der Familienpause befi<br />

nden, e<strong>in</strong>er Aushilfsbeschäftigung bzw. befristeten Teilzeitbeschäftigung von bis zu 19<br />

Stunden bei der Techniker Krankenkasse oder bei e<strong>in</strong>em anderen Arbeitgeber nachge-<br />

hen. 66<br />

III<br />

VEREINBARKEIT<br />

VON ALLEN<br />

LEBENSBEREICHEN:<br />

KINDERBETREUUNG<br />

ÖFFNUNGSZEITEN<br />

EHRENAMT<br />

POLITISCHES ENGAGEMENT<br />

FREIZEITAKTIVITÄT<br />

89<br />

PROJEKTE BETRIEBSEREINBARUNGEN TARIFVEREINBARUNGEN<br />

I ARBEITSZEIT<br />

IV ARBEITSQUALITÄT III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />

V EXISTENZSICHERUNG

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