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5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt

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3. VEREINBARKEIT VON ALLEN<br />

LEBENSBEREICHEN<br />

K<strong>in</strong>derbetreuung / Öffnungszeiten / Ehrenamt /<br />

politisches Engagement / Freizeitaktivitäten<br />

<strong>Die</strong> Vere<strong>in</strong>barkeit von allen Lebensbereichen spielt e<strong>in</strong>e zentrale Rolle, um die Handlungssouveränität<br />

aller Beschäftigten zu stärken. <strong>Die</strong>ses Handlungsfeld umfasst e<strong>in</strong>erseits<br />

alle Fragen der Vere<strong>in</strong>barkeit zwischen Beruf und Familie; geht aber zugleich darüber<br />

h<strong>in</strong>aus. Es geht auch um Öffnungszeiten, Zeit für kulturelles, soziales und politisches<br />

Engagement, sowie Freizeitaktivitäten.<br />

VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE<br />

Dennoch spielt die Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Beruf e<strong>in</strong>e zunehmend größere Rolle.<br />

In diesem Zusammenhang ist Familie da, wo mehrere Menschen bewusst und für e<strong>in</strong>en<br />

längeren Zeitraum Verantwortung füre<strong>in</strong>ander übernehmen. In Bezug auf Maßnahmen, die<br />

sich vorrangig auf die Vere<strong>in</strong>barkeit von Beruf und Familie beziehen, fi nden sich <strong>in</strong> Tarifverträgen<br />

häufi g Regelungen, die an die gesetzlich garantierte Elternzeit anknüpfen: Elternzeit+.<br />

In Tarifverträgen werden sie zumeist als Familienzeiten defi niert. Sie variieren <strong>in</strong> ihrer<br />

zeitlichen Ausprägung und <strong>in</strong> der Form der Nutzung. So kann die zusätzliche Zeit bspw. nur<br />

e<strong>in</strong> halbes Jahr, bei anderen Betrieben bis zu drei Jahren betragen. <strong>Die</strong> Familienzeit wird <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>igen Verträgen auch <strong>in</strong> zwei Bereiche unterteilt: Zeit für K<strong>in</strong>derbetreuung und Familienzeit<br />

für die Pfl ege. Allen Regelungen geme<strong>in</strong> ist, dass während der Inanspruchnahme <strong>in</strong><br />

Form e<strong>in</strong>er Freistellung vom Arbeitsplatz das Arbeitsverhältnis ruht. Dennoch wird versucht,<br />

die betriebliche Anb<strong>in</strong>dung der Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern zu erhalten. Dabei<br />

handelt es sich vorrangig um Weiterbildungsangebote, Aushilfstätigkeit, Beteiligung an<br />

Betriebsausfl ügen, Veranstaltungen, etc. Neben tarifl ichen Regelungen sorgt ver.di für e<strong>in</strong>e<br />

Verbesserung der Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Beruf durch die Mitarbeit <strong>in</strong> lokalen<br />

Bündnissen für Familie.<br />

FLEXIBLER ARBEITEN<br />

Zur besseren Vere<strong>in</strong>barkeit von Berufs- und Privatleben kann auch die Telearbeit<br />

beitragen. Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre Arbeitsaufträ-<br />

III<br />

VEREINBARKEIT<br />

VON ALLEN<br />

LEBENSBEREICHEN:<br />

KINDERBETREUUNG<br />

ÖFFNUNGSZEITEN<br />

EHRENAMT<br />

POLITISCHES ENGAGEMENT<br />

FREIZEITAKTIVITÄT<br />

85<br />

PROJEKTE BETRIEBSEREINBARUNGEN TARIFVEREINBARUNGEN<br />

I ARBEITSZEIT<br />

IV ARBEITSQUALITÄT III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />

V EXISTENZSICHERUNG

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