5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt
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3. VEREINBARKEIT VON ALLEN<br />
LEBENSBEREICHEN<br />
K<strong>in</strong>derbetreuung / Öffnungszeiten / Ehrenamt /<br />
politisches Engagement / Freizeitaktivitäten<br />
<strong>Die</strong> Vere<strong>in</strong>barkeit von allen Lebensbereichen spielt e<strong>in</strong>e zentrale Rolle, um die Handlungssouveränität<br />
aller Beschäftigten zu stärken. <strong>Die</strong>ses Handlungsfeld umfasst e<strong>in</strong>erseits<br />
alle Fragen der Vere<strong>in</strong>barkeit zwischen Beruf und Familie; geht aber zugleich darüber<br />
h<strong>in</strong>aus. Es geht auch um Öffnungszeiten, Zeit für kulturelles, soziales und politisches<br />
Engagement, sowie Freizeitaktivitäten.<br />
VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE<br />
Dennoch spielt die Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Beruf e<strong>in</strong>e zunehmend größere Rolle.<br />
In diesem Zusammenhang ist Familie da, wo mehrere Menschen bewusst und für e<strong>in</strong>en<br />
längeren Zeitraum Verantwortung füre<strong>in</strong>ander übernehmen. In Bezug auf Maßnahmen, die<br />
sich vorrangig auf die Vere<strong>in</strong>barkeit von Beruf und Familie beziehen, fi nden sich <strong>in</strong> Tarifverträgen<br />
häufi g Regelungen, die an die gesetzlich garantierte Elternzeit anknüpfen: Elternzeit+.<br />
In Tarifverträgen werden sie zumeist als Familienzeiten defi niert. Sie variieren <strong>in</strong> ihrer<br />
zeitlichen Ausprägung und <strong>in</strong> der Form der Nutzung. So kann die zusätzliche Zeit bspw. nur<br />
e<strong>in</strong> halbes Jahr, bei anderen Betrieben bis zu drei Jahren betragen. <strong>Die</strong> Familienzeit wird <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>igen Verträgen auch <strong>in</strong> zwei Bereiche unterteilt: Zeit für K<strong>in</strong>derbetreuung und Familienzeit<br />
für die Pfl ege. Allen Regelungen geme<strong>in</strong> ist, dass während der Inanspruchnahme <strong>in</strong><br />
Form e<strong>in</strong>er Freistellung vom Arbeitsplatz das Arbeitsverhältnis ruht. Dennoch wird versucht,<br />
die betriebliche Anb<strong>in</strong>dung der Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern zu erhalten. Dabei<br />
handelt es sich vorrangig um Weiterbildungsangebote, Aushilfstätigkeit, Beteiligung an<br />
Betriebsausfl ügen, Veranstaltungen, etc. Neben tarifl ichen Regelungen sorgt ver.di für e<strong>in</strong>e<br />
Verbesserung der Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Beruf durch die Mitarbeit <strong>in</strong> lokalen<br />
Bündnissen für Familie.<br />
FLEXIBLER ARBEITEN<br />
Zur besseren Vere<strong>in</strong>barkeit von Berufs- und Privatleben kann auch die Telearbeit<br />
beitragen. Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre Arbeitsaufträ-<br />
III<br />
VEREINBARKEIT<br />
VON ALLEN<br />
LEBENSBEREICHEN:<br />
KINDERBETREUUNG<br />
ÖFFNUNGSZEITEN<br />
EHRENAMT<br />
POLITISCHES ENGAGEMENT<br />
FREIZEITAKTIVITÄT<br />
85<br />
PROJEKTE BETRIEBSEREINBARUNGEN TARIFVEREINBARUNGEN<br />
I ARBEITSZEIT<br />
IV ARBEITSQUALITÄT III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />
V EXISTENZSICHERUNG