5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt
5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt
5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Zeitguthaben abziehen lassen. VEREINBARKEIT<br />
ARBEITSZEIT:<br />
VON GESTALTUNG ALLEN<br />
LEBENSBEREICHEN:<br />
VERTEILUNG<br />
LAGE<br />
KINDERBETREUUNG<br />
ÖFFNUNGSZEITEN<br />
EHRENAMT<br />
POLITISCHES ENGAGEMENT<br />
FREIZEITAKTIVITÄT<br />
51<br />
32 Durch diese neue Regelung gew<strong>in</strong>nen die Arbeitgeber<strong>in</strong>nen<br />
und Arbeitgeber erheblich mehr Spielraum bei der kurzfristigen Verteilung von<br />
Arbeitszeit. Dessen ungeachtet wurden dennoch klare Regelungen getroffen, damit ke<strong>in</strong>e<br />
willkürliche Verfügung über die Arbeitszeit der Beschäftigten stattfi nden kann.<br />
<strong>Die</strong> ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit kann und darf nicht willkürlich durch<br />
die Arbeitgeberseite vorgenommen werden. Arbeitszeit wird weiter <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie durch<br />
e<strong>in</strong>en Arbeitszeitverteilungsplan geregelt. Hier wird die Dauer des Verteilungszeitraumes<br />
für jede e<strong>in</strong>zelne Beschäftigte / jeden e<strong>in</strong>zelnen Beschäftigten festgelegt, denn die<br />
An- und Absagen von Arbeitszeit können nur dann begründet werden, wenn e<strong>in</strong> Arbeitszeitverteilungsplan<br />
besteht, von dem abgewichen werden kann. 33<br />
Für die praktische Anwendung <strong>in</strong> Betrieben bedeutet das:<br />
Planbare und absehbare Schwankungen berechtigen nicht zu kurzfristigen An- und<br />
Absagen von Arbeitszeit. Das heißt, kurzfristige Planungsänderungen s<strong>in</strong>d nur dann<br />
le gitim, wenn e<strong>in</strong> nicht vorhersehbarer kurzfristiger Bedarf besteht oder Ausfälle abgefangen<br />
werden müssen. Folgende Situationen und Bed<strong>in</strong>gungen können die Arbeitgeber<strong>in</strong><br />
/ den Arbeitgeber dazu berechtigen, kurzfristige Planungsänderungen<br />
vorzunehmen:<br />
Eilaufträge<br />
Lücken oder Fehler <strong>in</strong> den Unterlagen der Auftragsbearbeitung<br />
Plötzlicher Masch<strong>in</strong>enschaden<br />
Fehlerhafte E<strong>in</strong>satzstoffe,<br />
akute Krankheitsfälle<br />
externe Term<strong>in</strong>verschiebungen34 TARIFVEREINBARUNGEN<br />
Vorhersehbare Mehrarbeit muss <strong>in</strong> dem Arbeitszeitverteilungsplan berücksichtigt<br />
werden. Es muss e<strong>in</strong>e entsprechende Menge an Personal e<strong>in</strong>geplant werden. Arbeits-<br />
BETRIEBSEREINBARUNGEN<br />
zeitkonten s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong> Ersatz für Arbeitszeitverteilungspläne und Personalressourcen.<br />
<strong>Die</strong> Handlungshilfe gibt folgende Empfehlung für e<strong>in</strong>e schriftliche Regelung <strong>in</strong> Bezug<br />
auf die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e kurzfristige An- oder Absage von Arbeitszeit:<br />
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Planungsänderung<br />
durch kurzfristige An- und Absage <strong>in</strong> § 2 des Tarifvertrags zwischen dem Bundesverband<br />
Druck und Medien und ver.di geregelt wird.<br />
a) Der Arbeitgeber / die Arbeitgeber<strong>in</strong> kann grundsätzlich bei kurzfristigen Zusatzaufträgen<br />
und Auftragserweiterungen oder kurzfristigen Arbeitsausfällen größeren Aus- PROJEKTE<br />
III I<br />
I ARBEITSZEIT<br />
IV ARBEITSQUALITÄT III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />
V EXISTENZSICHERUNG