10.02.2013 Aufrufe

5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt

5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt

5.2Drehbuch Balance - Die IG BCE in Schwedt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zeitguthaben abziehen lassen. VEREINBARKEIT<br />

ARBEITSZEIT:<br />

VON GESTALTUNG ALLEN<br />

LEBENSBEREICHEN:<br />

VERTEILUNG<br />

LAGE<br />

KINDERBETREUUNG<br />

ÖFFNUNGSZEITEN<br />

EHRENAMT<br />

POLITISCHES ENGAGEMENT<br />

FREIZEITAKTIVITÄT<br />

51<br />

32 Durch diese neue Regelung gew<strong>in</strong>nen die Arbeitgeber<strong>in</strong>nen<br />

und Arbeitgeber erheblich mehr Spielraum bei der kurzfristigen Verteilung von<br />

Arbeitszeit. Dessen ungeachtet wurden dennoch klare Regelungen getroffen, damit ke<strong>in</strong>e<br />

willkürliche Verfügung über die Arbeitszeit der Beschäftigten stattfi nden kann.<br />

<strong>Die</strong> ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit kann und darf nicht willkürlich durch<br />

die Arbeitgeberseite vorgenommen werden. Arbeitszeit wird weiter <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie durch<br />

e<strong>in</strong>en Arbeitszeitverteilungsplan geregelt. Hier wird die Dauer des Verteilungszeitraumes<br />

für jede e<strong>in</strong>zelne Beschäftigte / jeden e<strong>in</strong>zelnen Beschäftigten festgelegt, denn die<br />

An- und Absagen von Arbeitszeit können nur dann begründet werden, wenn e<strong>in</strong> Arbeitszeitverteilungsplan<br />

besteht, von dem abgewichen werden kann. 33<br />

Für die praktische Anwendung <strong>in</strong> Betrieben bedeutet das:<br />

Planbare und absehbare Schwankungen berechtigen nicht zu kurzfristigen An- und<br />

Absagen von Arbeitszeit. Das heißt, kurzfristige Planungsänderungen s<strong>in</strong>d nur dann<br />

le gitim, wenn e<strong>in</strong> nicht vorhersehbarer kurzfristiger Bedarf besteht oder Ausfälle abgefangen<br />

werden müssen. Folgende Situationen und Bed<strong>in</strong>gungen können die Arbeitgeber<strong>in</strong><br />

/ den Arbeitgeber dazu berechtigen, kurzfristige Planungsänderungen<br />

vorzunehmen:<br />

Eilaufträge<br />

Lücken oder Fehler <strong>in</strong> den Unterlagen der Auftragsbearbeitung<br />

Plötzlicher Masch<strong>in</strong>enschaden<br />

Fehlerhafte E<strong>in</strong>satzstoffe,<br />

akute Krankheitsfälle<br />

externe Term<strong>in</strong>verschiebungen34 TARIFVEREINBARUNGEN<br />

Vorhersehbare Mehrarbeit muss <strong>in</strong> dem Arbeitszeitverteilungsplan berücksichtigt<br />

werden. Es muss e<strong>in</strong>e entsprechende Menge an Personal e<strong>in</strong>geplant werden. Arbeits-<br />

BETRIEBSEREINBARUNGEN<br />

zeitkonten s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong> Ersatz für Arbeitszeitverteilungspläne und Personalressourcen.<br />

<strong>Die</strong> Handlungshilfe gibt folgende Empfehlung für e<strong>in</strong>e schriftliche Regelung <strong>in</strong> Bezug<br />

auf die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e kurzfristige An- oder Absage von Arbeitszeit:<br />

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Planungsänderung<br />

durch kurzfristige An- und Absage <strong>in</strong> § 2 des Tarifvertrags zwischen dem Bundesverband<br />

Druck und Medien und ver.di geregelt wird.<br />

a) Der Arbeitgeber / die Arbeitgeber<strong>in</strong> kann grundsätzlich bei kurzfristigen Zusatzaufträgen<br />

und Auftragserweiterungen oder kurzfristigen Arbeitsausfällen größeren Aus- PROJEKTE<br />

III I<br />

I ARBEITSZEIT<br />

IV ARBEITSQUALITÄT III VEREINBARKEIT II ENTWICKLUNGSCHANCEN<br />

V EXISTENZSICHERUNG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!