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katalo~1.kat:Prüfungskatalog für die Freiwilligen Feuerwehren im ...

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Rechtsgrundlagen Straßenverkehrsrecht<br />

15.2 Straßenverkehrsrecht<br />

15.2.1 Bereiche : Sprechfunker, Truppführer, Maschinist, Drehleitermaschinist, Gruppenführer, Zugführer<br />

Wann darf das Blaulicht allein verwendet werden?<br />

Bei Einsatzfahrten<br />

Zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen<br />

Bei Übungsfahrten<br />

Bei Begleitung von Fahrzeugen oder geschlossenen Verbänden<br />

15.2.2 Bereiche : Sprechfunker, Truppführer, Maschinist, ABC-Dekon P/G, Drehleitermaschinist, Gruppenführer, Zugführer<br />

Wer darf Feuerwehrfahrzeuge nach den §§ 35 und 38 StVO mit Sonderrechten fahren?<br />

Jeder Feuerwehrangehörige, der einen Führerschein besitzt<br />

Jeder Feuerwehrangehörige bei einer Alarmierung<br />

Jeder Feuerwehrangehöriger, der <strong>die</strong> entsprechende Fahrerlaubnis besitzt, über <strong>die</strong><br />

Sonderrechte jährlich belehrt wurde, der durch <strong>die</strong> Ausbildung und Übung mit Fahrzeug und<br />

Gerät vertraut ist und zum Führen eines solchen Fahrzeuges beauftragt wurde<br />

15.2.3 Bereiche : Sprechfunker, Truppführer, Maschinist, ABC-Dekon P/G, Drehleitermaschinist, Gruppenführer, Zugführer<br />

Wann darf <strong>die</strong> Feuerwehr Sonderrechte unter Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn in<br />

Anspruch nehmen?<br />

Bei vom Leiter der Feuerwehr<br />

angeordneten Alarmübungen<br />

Zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschen zu retten,<br />

bedeutende Sachwerte zu erhalten oder um eine Gefahr <strong>für</strong> <strong>die</strong> öffentliche Sicherheit und<br />

Ordnung abzuwenden<br />

Bei allen Verkehrsstauungen<br />

15.2.4 Bereiche : Sprechfunker, Truppführer, Maschinist, ABC-Dekon P/G, Drehleitermaschinist, Gruppenführer, Zugführer<br />

Welche der nachfolgenden Aussagen sind richtig:<br />

Blaues Blinklicht allein darf zur Warnung an Unfallstellen und bei Einsatzfahrten verwendet<br />

werden<br />

Andere Verkehrsteilnehmer sind nur verpflichtet "sofort freie Bahn zu schaffen", wenn blaues<br />

Blinklicht und Einsatzhorn zusammen betätigt werden<br />

Feuerwehrangehörige dürfen auf ihren Privatfahrzeugen ohne besondere Genehmigung<br />

blaues Blitzlicht benutzen<br />

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste<br />

Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden<br />

abzuwenden, eine Gefahr <strong>für</strong> <strong>die</strong> öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige<br />

Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten<br />

Es genügt bei nicht so dringenden Fahrten das Einsatzhorn ohne blaues Blinklicht zu betätigen<br />

15.2.5 Bereiche : Sprechfunker, Truppführer, Maschinist, ABC-Dekon P/G, Drehleitermaschinist, Gruppenführer, Zugführer<br />

Wann dürfen Sonderrechte nach § 35 in Verbindung mit § 38 StVO in Anspruch<br />

genommen werden?<br />

Bei Übungsfahrten<br />

Bei Rückfahrten von der Einsatzstelle<br />

Bei Alarmübungen<br />

Bei Einsatzfahrten<br />

15.2.6 Bereiche : Sprechfunker, Truppführer, Maschinist, ABC-Dekon P/G, Drehleitermaschinist, Gruppenführer, Zugführer<br />

Welche Aussage ist richtig?<br />

Sonderrechte gem. § 35 StVO erlauben bei einer Löschübung <strong>im</strong> absoluten Halteverbot zu<br />

parken<br />

Sonderrechte gem. § 35 StVO erlauben in gesperrte Waldwege zu fahren<br />

<strong>Prüfungskatalog</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Freiwilligen</strong> <strong>Feuerwehren</strong> <strong>im</strong> Reg.Bez. Arnsberg 149

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