katalo~1.kat:Prüfungskatalog für die Freiwilligen Feuerwehren im ...
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Allgemeine Hinweise (kein Fragenkatalog) Durchführung des Leistungsnachweises<br />
Das Ziel soll sein, <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Feuerwehren</strong> aus dem Regierungsbezirk Arnsberg eine<br />
einheitliche Bewertung <strong>für</strong> alle Leistungsnachweise <strong>im</strong> Anschluss an <strong>die</strong><br />
Ausbildungsabschnitte auf Gemeinde- und Kreisebene zu schaffen. Dies bewirkt einen<br />
einheitlichen Inhalt der Ausbildung.<br />
Durch <strong>die</strong> Verwendung des Programms PC-Prüf besteht auch <strong>die</strong> Möglichkeit, individuell<br />
oder in Gruppen, am PC das erworbene Fachwissen zu überprüfen.<br />
Hinweis:<br />
Viele Fragen sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lehrgänge Gruppenführer und Zugführer gekennzeichnet. Der<br />
Arbeitskreis weißt darauf hin, dass <strong>die</strong>se Fragen nicht dem Inhalt des Lehrstoffs am IdF<br />
entsprechen. Sie stellen nur das erforderliche Fachwissen dar und <strong>die</strong>nen lediglich der<br />
Vorbereitung des Lehrgangsbesuchs.<br />
(keine Antwort)<br />
1.1.4 3. Leistungsnachweis<br />
Gemäß § 23 FSHG führen <strong>die</strong> Gemeinden <strong>die</strong> Grundausbildung der ehrenamtlichen<br />
Angehörigen öffentlicher <strong>Feuerwehren</strong> durch und bilden <strong>die</strong>se fort. Die weitergehende<br />
Aus- und Fortbildung obliegt den kreisfreien Städten und Kreisen. Aufgrund des Auftrages<br />
gem. § 23 FSHG entscheidet <strong>für</strong> <strong>die</strong> kreisfreie Stadt der Leiter der Feuerwehr und <strong>für</strong> den<br />
Kreis der Kreisbrandmeister über den Umfang des Leistungsnachweises. Für <strong>die</strong><br />
kommunale Ausbildung der Leiter der Feuerwehr.<br />
Der Leistungsnachweis kann sich in 3 Abschnitte gliedern:<br />
1. schriftlicher Leistungsnachweis<br />
2. praktischer Leistungsnachweis<br />
3. mündlicher Leistungsnachweis<br />
(keine Antwort)<br />
1.1.5 3.1. Schriftlicher Leistungsnachweis<br />
Die Fragen können <strong>für</strong> Leistungsnachweise individuell zusammengestellt und als Katalog<br />
ausgedruckt werden.<br />
Hierzu muss ein Programm erworben werden, welches <strong>die</strong> Fragen verwaltet und auf<br />
Eingabebefehl, automatisch oder durch Parametereingabe individuell als Fragenkatalog<br />
zusammenstellt. Die Anweisungen des Benutzerhandbuches sind zu beachten. Hinweise<br />
zum Programm PC-Prüf siehe Ziffer 9.<br />
Der schriftliche Leistungsnachweis und <strong>die</strong> Bewertung sollen nach einheitlichem Schema<br />
erfolgen. Er sollte eine Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten. Erfahrungsgemäß sollte<br />
der schriftliche Leistungsnachweis nicht mehr als 40 Fragen umfassen.<br />
Es können bei jeder Frage eine oder mehrere Antworten richtig sein.<br />
Die richtigen Antworten sind durch Ankreuzen zu markieren. Wird eine schriftliche Antwort<br />
erwartet, ist <strong>die</strong>se möglichst kurz zu beantworten. Die Anzahl der erwarteten Begriffe<br />
ergibt sich aus den vorgegebenen Linien. Die Antwort muss <strong>im</strong> Regelfall nicht<br />
ausformuliert sein; es genügen Stichworte, sofern sie eindeutig sind.<br />
Die Bewertungsregeln des IdF sollen angewandt werden. (Anlage)<br />
Ein Zensurenschlüssel ist von der Prüfungskommission vorzugeben. Empfohlen wird der<br />
IHK-Prüfungsschlüssel. (Anlage)<br />
Bewertung des schriftlichen Leistungsnachweises:<br />
<strong>Prüfungskatalog</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Freiwilligen</strong> <strong>Feuerwehren</strong> <strong>im</strong> Reg.Bez. Arnsberg 4