katalo~1.kat:Prüfungskatalog für die Freiwilligen Feuerwehren im ...
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Rechtsgrundlagen Sonstige Gesetze und Verordnungen<br />
<strong>die</strong> Bundeswehr unterstützt auf Anforderung der Feuerwehr <strong>die</strong>se bei einem Waldbrand mit<br />
Bergepanzern<br />
<strong>die</strong> Feuerwehr löscht einen Waldbrand nach Meldung und Anforderung durch <strong>die</strong><br />
Forstbehörde<br />
15.6.11 Bereiche : Zugführer<br />
Ein Zwangsmittel nach dem VwVG ist zulässig, wenn<br />
ein vollstreckbarer Verwaltungsakt erlassen ist und <strong>die</strong> Anordnung der sofortigen<br />
Vollziehbarkeit und <strong>die</strong> Androhung des Zwangsmittels erfolgt sind.<br />
<strong>die</strong> Voraussetzungen des Sofortvollzuges vorliegen.<br />
der Bürgermeister es <strong>im</strong> Einzelfall oder <strong>im</strong> Allgemeinen erlaubt.<br />
15.6.12 Bereiche : Truppführer, Gruppenführer, Zugführer<br />
Bei Schäden, verursacht durch ehrenamtliche Angehörige der <strong>Feuerwehren</strong> in einem<br />
Brandeinsatz gilt:<br />
der Grundsatz der Amtshaftung<br />
<strong>die</strong> Haftpflichtversicherung des Feuerwehrangehörigen bezahlt den Schaden<br />
der Feuerwehrangehörige ist selbst <strong>für</strong> den Schaden verantwortlich<br />
<strong>die</strong> Gemeinde haftet <strong>im</strong>mer, auch bei vorsätzlichem Handeln<br />
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann <strong>die</strong> Gemeinde Rückgriff nehmen<br />
15.6.13 Bereiche : Truppführer, Gruppenführer, Zugführer<br />
Verkehrslenkende Maßnahmen . . .<br />
sind ausschließlich Aufgabe der Polizei<br />
können von der Polizei <strong>im</strong> Wege der Amtshilfe auf <strong>die</strong> Feuerwehr übertragen werden<br />
können von Feuerwehrangehörigen nur <strong>im</strong> Einsatz wahrgenommen werden<br />
15.6.14 Bereiche : Gruppenführer, Zugführer<br />
Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> weitere Schadensbeseitigung<br />
zuständig . . .<br />
<strong>die</strong> Feuerwehr, wenn sie bereits Einsatzmaßnahmen ergriffen hat<br />
<strong>die</strong> Polizei<br />
<strong>die</strong> Wasserschutzpolizei<br />
<strong>die</strong> Untere Wasserbehörde<br />
der Regierungspräsident als Umweltbehörde<br />
15.6.15 Bereiche : Zugführer<br />
Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, <strong>die</strong> <strong>im</strong> Rahmen der §§ 27, 28 FSHG handeln, . . .<br />
sind Vollstreckungsbeamte <strong>im</strong> Sinne des VwVG<br />
genießen den Schutz des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)<br />
dürfen keinen unmittelbaren Zwang gegen Personen ausüben<br />
sind Beamte <strong>im</strong> haftungsrechtlichen Sinne<br />
sind bei <strong>die</strong>ser Tätigkeit auf Weisungen der Polizei angewiesen<br />
15.6.16 Bereiche : Zugführer<br />
Be<strong>im</strong> Umgang mit der Presse gilt . . .<br />
Pressevertreter haben keinen Anspruch auf Information, man sollte sie Ihnen aber <strong>im</strong><br />
Interesse einer guten Berichterstattung geben.<br />
<strong>die</strong> Presse hat einen Informationsanspruch<br />
besonders der Feuerwehr freundlich gesonnenen Pressevertretern dürfen mehr Informationen<br />
gegeben werden als anderen<br />
<strong>im</strong> Rahmen einer Pressekonferenz und der Besichtigung der Einsatzstelle dürfen Wohnungen<br />
<strong>Prüfungskatalog</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Freiwilligen</strong> <strong>Feuerwehren</strong> <strong>im</strong> Reg.Bez. Arnsberg 162