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Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal

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5. Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter<br />

Kompensationsplanung<br />

Ziel einer Kompensation der prognostizierten unvermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen<br />

sollte nach dem oben genannten Gutachten die Entwicklung bzw. Wiederherstellung einer<br />

möglichst intakten, d.h. langfristig erfolgreichen und stabilen Wiesenvogelpopulation sein. Als<br />

Leitarten sollten hierbei der Wachtelkönig als Brutvogel sehr extensiver, magerer, seggenreicher<br />

und feuchter Mähwiesen sowie Kiebitz, Feldlerche (und Uferschnepfe) als Besiedler der mäßig<br />

intensiven, mosaikreichen Feuchtwiesenbiotope zugrunde gelegt werden. Maßnahmen zur Förderung<br />

dieser Arten werden allen Erfahrungen nach gleichzeitig eine positive Wirkung in Bezug<br />

auf typische Begleitarten wie z.B. Wiesenpieper oder Schafstelze nach sich ziehen. Bei opt<strong>im</strong>aler<br />

Flächenbeschaffenheit und gezieltem Management dürfte sogar davon auszugehen sein,<br />

dass eine Kompensationsfläche <strong>im</strong> Vergleich zum Eingriffsraum z.T. deutlich höhere Siedlungsdichten<br />

der Vögel sowie eine Ansiedlung weiterer gefährdeter Begleitarten (z.B. Bekassine,<br />

Rotschenkel) erreichen könnte. Unter Zugrundelegung der in Tabelle 31 prognostizierten<br />

Brutpaarverluste (10 stark gefährdete, 12 gefährdete und 6 potenziell gefährdete Vogelpaare),<br />

der arteigenen Revierflächenansprüche, der Möglichkeit, durch opt<strong>im</strong>ales Management auf geeigneter<br />

Fläche deutlich höhere Abundanzen und ggf. höhere Artenzahlen als in den Kernbereichen<br />

des Eingriffsraumes zu erzielen, dürfte eine Vollkompensation des betroffenen Schutzgutes<br />

auf einer Fläche von ca. 15 bis 20 ha realistisch sein. Voraussetzung dafür wäre allerdings<br />

ein entsprechend störungsarmes Grünlandumfeld. Auch sollte es sichere Hinweise dafür geben,<br />

dass der Raum, in dem die Kompensation erfolgen soll, in früheren Jahren von Wiesenvögeln<br />

besiedelt war oder auch heute noch durch entsprechende Restbestände der einen oder anderen<br />

Wiesenvogelart gekennzeichnet ist (als Potenzialanzeiger). So dürfte die Weiterentwicklung und<br />

Aufwertung einer nach wie vor besiedelten Fläche <strong>im</strong> Sinne einer Kompensation grundsätzlich<br />

erfolgreicher sein als die Neuetablierung einer Brutfläche in wiesenvogelfreien und damit unter<br />

Umständen potenziell ungeeigneten Bereichen. Als geeignete Kompensationsfläche ist der<br />

19,73 ha große Teilbereich B des Bebauungsplans Nr. 94 „Moorhausen/Falkenberg“ anzusehen.<br />

Diese <strong>im</strong> St. Jürgensland nahe am Naturschutzgebiet „Truper Blänken“ gelegene Fläche erfüllt<br />

die erforderlichen Potenzialkriterien und gewährleistet bei Durchführung entsprechender<br />

Entwicklungsmaßnahmen die zur Eingriffskompensation erforderlichen Habitatgrößen für die<br />

betroffene Wiesenvögel- und Wachtelkönigpopulation. Für die Arten Rebhuhn und Wachtel<br />

sind die vorhandenen bzw. zu entwickelnden Habitatstrukturen auf der Fläche nur eingeschränkt<br />

geeignet. Ergänzend sollen daher für diese Arten <strong>im</strong> Eingriffsgebiet (ab ca. 100 m Distanz zur<br />

Straßentrasse) insgesamt ca. 3 ha neue Habitatflächen (Artenreiches Grünland, Gras- und<br />

Krautfluren, Saumstreifen, Landröhricht, Brachen, Sukzessionsflächen u. a. extensive Feldfluren)<br />

entwickelt werden. Damit werden die eingriffsbedingten Verluste an Habitaten auch für<br />

diese Arten vollständig kompensiert.<br />

GfL 311 05096-49 - 98 -

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