Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
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8. Darstellung in Betracht kommender anderweitiger Planungsmöglichkeiten<br />
8. Darstellung in Betracht kommender anderweitiger<br />
Planungsmöglichkeiten<br />
Varianten<br />
In der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden 4 Varianten hinsichtlich ihrer verkehrlichen<br />
und städtebaulichen Auswirkungen und Auswirkungen auf Natur und Landschaft untersucht.<br />
In der folgenden Tabelle wird eine zusammenfassende Übersicht über den Variantenvergleich<br />
gegeben:<br />
Tabelle 55: Übersicht über die Varianten (12. Änderung des Flächennutzungsplanes)<br />
Variante A<br />
Variante Verkehrliche und städtebauliche Auswirkungen,<br />
Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />
(Ortsentlastungsstraße<br />
von Bremen bis Gutenbergstraße<br />
(1., 2. und 3.<br />
Bauabschnitt))<br />
GfL 311 05096-49 - 155 -<br />
Verkehrliche und städtebauliche Auswirkungen:<br />
Eine starke Verlagerung des KFZ-Verkehrs auf die Ortsentlastungsstraße<br />
(OES) kann erreicht werden; der Durchgangsverkehr<br />
wird größtenteils auf Teile der OES ausweichen, der Ziel- und<br />
Quellverkehr jedoch nur teilweise und auch nur abschnittsweise;<br />
ab der Einmündung “Konventshof“ werden die verbleibenden<br />
Durchgangs-, Ziel-, Quell- und Binnenverkehre gebündelt,<br />
dadurch wird der Abschnitt der Hauptstraße zwischen Dr.-Sasse-<br />
Straße und Moorhauser Landstraße stärker belastet, der Zubringer<br />
Dr.-Sasse-Straße wird ebenfalls mehr belastet; unzulässig hoch bis<br />
an die Kapazitätsgrenze wird der nördliche Abschnitt der Straße<br />
Klosterweide / Speckendamm mir der Ortsdurchfahrt Frankenburg<br />
belastet, es grenzen hier allgemeine Wohngebiete an; durch die<br />
Zunahme der Belastung wäre die Immissionsbelastung unzumutbar.<br />
Der Straßenzug grenzt auch an das Landschaftsschutzgebiet<br />
LSG „Truper Blänken“ an. Verkehrsberuhigende Umgestaltungen<br />
können nicht an der Hauptstraße vorgenommen werden, da diese<br />
dann zu einer unzulässigen Überlastung des Straßenzuges Klosterweide<br />
– Speckendamm mit Ortsdurchfahrt Frankenburg führen<br />
würden. Auch bei einer Sperrung des Straßenzuges Klosterweide /<br />
Speckendamm und gleichzeitiger Verkehrsberuhigung auf der<br />
Hauptstraße ist eine unzulässige Überlastung der Gutenbergstraße<br />
und des Knotenpunktes Moorhauser Landstraße zu erwarten.<br />
Bei gleichzeitiger Durchführung verkehrsberuhigender Maßnahmen<br />
auf der Hauptstraße kommt es zu einer ersten Entlastung auf<br />
der Ortsdurchfahrt mit der Folge einer unzulässigen Überlastung<br />
des nachgeordneten Straßennetzes mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />
bisher nicht belasteter Wohnbereiche in der Klosterweide /<br />
Gutenbergstraße, in Frankenburg und an der Lüninghauser Straße.<br />
Die Gemeindestraße nach Frankenburg (Klosterweide / Speckendamm)<br />
müsste für den allgemeinen Verkehr gesperrt werden.<br />
Diese Variante kann nur als technisch notwendiger Zwischenabschnitt<br />
nicht als endgültige Lösung gewertet werden.