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Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal

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8. Darstellung in Betracht kommender anderweitiger Planungsmöglichkeiten<br />

8. Darstellung in Betracht kommender anderweitiger<br />

Planungsmöglichkeiten<br />

Varianten<br />

In der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden 4 Varianten hinsichtlich ihrer verkehrlichen<br />

und städtebaulichen Auswirkungen und Auswirkungen auf Natur und Landschaft untersucht.<br />

In der folgenden Tabelle wird eine zusammenfassende Übersicht über den Variantenvergleich<br />

gegeben:<br />

Tabelle 55: Übersicht über die Varianten (12. Änderung des Flächennutzungsplanes)<br />

Variante A<br />

Variante Verkehrliche und städtebauliche Auswirkungen,<br />

Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />

(Ortsentlastungsstraße<br />

von Bremen bis Gutenbergstraße<br />

(1., 2. und 3.<br />

Bauabschnitt))<br />

GfL 311 05096-49 - 155 -<br />

Verkehrliche und städtebauliche Auswirkungen:<br />

Eine starke Verlagerung des KFZ-Verkehrs auf die Ortsentlastungsstraße<br />

(OES) kann erreicht werden; der Durchgangsverkehr<br />

wird größtenteils auf Teile der OES ausweichen, der Ziel- und<br />

Quellverkehr jedoch nur teilweise und auch nur abschnittsweise;<br />

ab der Einmündung “Konventshof“ werden die verbleibenden<br />

Durchgangs-, Ziel-, Quell- und Binnenverkehre gebündelt,<br />

dadurch wird der Abschnitt der Hauptstraße zwischen Dr.-Sasse-<br />

Straße und Moorhauser Landstraße stärker belastet, der Zubringer<br />

Dr.-Sasse-Straße wird ebenfalls mehr belastet; unzulässig hoch bis<br />

an die Kapazitätsgrenze wird der nördliche Abschnitt der Straße<br />

Klosterweide / Speckendamm mir der Ortsdurchfahrt Frankenburg<br />

belastet, es grenzen hier allgemeine Wohngebiete an; durch die<br />

Zunahme der Belastung wäre die Immissionsbelastung unzumutbar.<br />

Der Straßenzug grenzt auch an das Landschaftsschutzgebiet<br />

LSG „Truper Blänken“ an. Verkehrsberuhigende Umgestaltungen<br />

können nicht an der Hauptstraße vorgenommen werden, da diese<br />

dann zu einer unzulässigen Überlastung des Straßenzuges Klosterweide<br />

– Speckendamm mit Ortsdurchfahrt Frankenburg führen<br />

würden. Auch bei einer Sperrung des Straßenzuges Klosterweide /<br />

Speckendamm und gleichzeitiger Verkehrsberuhigung auf der<br />

Hauptstraße ist eine unzulässige Überlastung der Gutenbergstraße<br />

und des Knotenpunktes Moorhauser Landstraße zu erwarten.<br />

Bei gleichzeitiger Durchführung verkehrsberuhigender Maßnahmen<br />

auf der Hauptstraße kommt es zu einer ersten Entlastung auf<br />

der Ortsdurchfahrt mit der Folge einer unzulässigen Überlastung<br />

des nachgeordneten Straßennetzes mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />

bisher nicht belasteter Wohnbereiche in der Klosterweide /<br />

Gutenbergstraße, in Frankenburg und an der Lüninghauser Straße.<br />

Die Gemeindestraße nach Frankenburg (Klosterweide / Speckendamm)<br />

müsste für den allgemeinen Verkehr gesperrt werden.<br />

Diese Variante kann nur als technisch notwendiger Zwischenabschnitt<br />

nicht als endgültige Lösung gewertet werden.

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