Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
5. Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter<br />
Zusammenfassung<br />
Für das Schutzgut Pflanzen können insbesondere bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
min<strong>im</strong>iert werden. Durch eine entsprechende Selbstverpflichtung der Gemeinde als Bauherr der<br />
Ortsentlastungsstraße wird ein entsprechendes Baustellenmanagement durchgeführt, das alle<br />
erhaltenswerten Biotope außerhalb festgesetzter Bauflächen schützt. Von den festgestellten<br />
gefährdeten bzw. besonders geschützten Pflanzenarten sind die Sumpfschwertlilie (Iris<br />
pseudacorus) sowie die Wiesenraute (Thalictrum flavum) durch Überplanung (Bau der <strong>Lilienthal</strong>er<br />
Allee) betroffen. Da beide Arten in der Umgebung des Plangebietes relativ häufig vorkommen,<br />
ist der lokale Gesamtbestand durch die Überplanung nur gering beeinträchtigt. Die betroffenen<br />
Vorkommen können durch ein entsprechendes Artenschutzmanagement (Verpflanzung)<br />
bei der Baumaßnahme weitestgehend erhalten werden. Hierzu sind die Wuchsorte<br />
vor Beginn von Bauarbeiten zu markieren. Die betroffenen Bestände sind mit Schaufelbagger<br />
großräumig auszuheben und an geeignete Standorte in nahe gelegenen Maßnahmenflächen<br />
gärtnerisch einzupflanzen.<br />
Indirekte Beeinträchtigungen von Feuchtbiotopen <strong>im</strong> Einwirkungsbereich der Grundwasserabsenkungen<br />
bei Baumaßnahmen können durch spezielle Auflagen in den erforderlichen<br />
wasserrechtlichen Genehmigungen min<strong>im</strong>iert werden. Die beidseitig der Ortsentlastungsstraße<br />
vorgesehenen 1,5 m breiten Bankettstreifen, die angrenzenden ca. 5 m breiten Grabenstreifen<br />
sowie die daran anschließenden 5 m breiten Gehölzflächen können die Funktion als Pufferfläche<br />
übernehmen und die bau- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen für Biotope außerhalb der<br />
Verkehrsfläche ebenfalls weitgehend min<strong>im</strong>ieren.<br />
Zwischen der Straße Klosterweide und dem geplanten Regenrückhaltebecken VII werden die<br />
Gräben, die um ein Nadelholzwäldchen verlaufen, vom Regenrückhaltebecken entkoppelt. Der<br />
derzeitige Vorflutgraben steht nicht mehr zur Verfügung, da er innerhalb der Fläche des<br />
Regenrückhaltebeckens liegt. Die Grabensohlen der verbleibenden Vorflutgräben liegen höher<br />
als die Grabensohle des Vorflutgrabens der nicht mehr zur Verfügung steht. In den verbleibenden<br />
Gräben werden Arbeiten <strong>im</strong> Umfang der normalen Räumungsarbeiten erforderlich.<br />
Es finden keine Auswirkungen auf die angrenzende Feuchtwiese (§ 28b NNatG) statt.<br />
Höhere Beeinträchtigungen sind für das Schutzgut durch die Beseitigung der bedeutsamen<br />
Biotoptypen durch Überbauung zu erwarten.<br />
GfL 311 05096-49 - 86 -