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Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal

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5. Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter<br />

Zusammenfassung<br />

Für das Schutzgut Pflanzen können insbesondere bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

min<strong>im</strong>iert werden. Durch eine entsprechende Selbstverpflichtung der Gemeinde als Bauherr der<br />

Ortsentlastungsstraße wird ein entsprechendes Baustellenmanagement durchgeführt, das alle<br />

erhaltenswerten Biotope außerhalb festgesetzter Bauflächen schützt. Von den festgestellten<br />

gefährdeten bzw. besonders geschützten Pflanzenarten sind die Sumpfschwertlilie (Iris<br />

pseudacorus) sowie die Wiesenraute (Thalictrum flavum) durch Überplanung (Bau der <strong>Lilienthal</strong>er<br />

Allee) betroffen. Da beide Arten in der Umgebung des Plangebietes relativ häufig vorkommen,<br />

ist der lokale Gesamtbestand durch die Überplanung nur gering beeinträchtigt. Die betroffenen<br />

Vorkommen können durch ein entsprechendes Artenschutzmanagement (Verpflanzung)<br />

bei der Baumaßnahme weitestgehend erhalten werden. Hierzu sind die Wuchsorte<br />

vor Beginn von Bauarbeiten zu markieren. Die betroffenen Bestände sind mit Schaufelbagger<br />

großräumig auszuheben und an geeignete Standorte in nahe gelegenen Maßnahmenflächen<br />

gärtnerisch einzupflanzen.<br />

Indirekte Beeinträchtigungen von Feuchtbiotopen <strong>im</strong> Einwirkungsbereich der Grundwasserabsenkungen<br />

bei Baumaßnahmen können durch spezielle Auflagen in den erforderlichen<br />

wasserrechtlichen Genehmigungen min<strong>im</strong>iert werden. Die beidseitig der Ortsentlastungsstraße<br />

vorgesehenen 1,5 m breiten Bankettstreifen, die angrenzenden ca. 5 m breiten Grabenstreifen<br />

sowie die daran anschließenden 5 m breiten Gehölzflächen können die Funktion als Pufferfläche<br />

übernehmen und die bau- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen für Biotope außerhalb der<br />

Verkehrsfläche ebenfalls weitgehend min<strong>im</strong>ieren.<br />

Zwischen der Straße Klosterweide und dem geplanten Regenrückhaltebecken VII werden die<br />

Gräben, die um ein Nadelholzwäldchen verlaufen, vom Regenrückhaltebecken entkoppelt. Der<br />

derzeitige Vorflutgraben steht nicht mehr zur Verfügung, da er innerhalb der Fläche des<br />

Regenrückhaltebeckens liegt. Die Grabensohlen der verbleibenden Vorflutgräben liegen höher<br />

als die Grabensohle des Vorflutgrabens der nicht mehr zur Verfügung steht. In den verbleibenden<br />

Gräben werden Arbeiten <strong>im</strong> Umfang der normalen Räumungsarbeiten erforderlich.<br />

Es finden keine Auswirkungen auf die angrenzende Feuchtwiese (§ 28b NNatG) statt.<br />

Höhere Beeinträchtigungen sind für das Schutzgut durch die Beseitigung der bedeutsamen<br />

Biotoptypen durch Überbauung zu erwarten.<br />

GfL 311 05096-49 - 86 -

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