Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
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11. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
dass die landwirtschaftliche Nutzung in der gleichen Art und Weise wie heute durchgeführt<br />
wird. In Situation 2 geht man davon aus, dass die Nutzung auf den Flächen intensiviert wird.<br />
Situation 3 betrachtet den Fall der Nutzungsaufgabe auf den Flächen. Vermutlich wird in der<br />
Zukunft bei Nicht-Durchführung des Vorhabens keine der drei beschriebenen Situationen in<br />
ihrer reinen Ausprägung auftreten. Mit der Darstellung der Situationen sollten mögliche Entwicklungsrichtungen<br />
aufgezeigt werden. Damit wird verdeutlicht, dass sich auch ohne Durchführung<br />
des Vorhabens, allein durch mögliche Änderungen in der Nutzungsintensität, Veränderungen<br />
für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaft und Kulturgüter ergeben<br />
können. In jedem Fall treten aber bei Nicht-Durchführung des Vorhabens negative Auswirkungen<br />
auf das Schutzgut Mensch auf.<br />
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von nachteiligen Auswirkungen<br />
Wie bereits <strong>im</strong> Erläuterungsbericht zur 12. Flächennutzungsplanänderung dargestellt, ergibt sich<br />
die Abgrenzung des Bebauungsplanes bzw. der Trasse des 4. Bauabschnittes der Ortsentlastungsstraße<br />
insbesondere auch aus naturschutzfachlichen Anforderungen. So wird mit der nun<br />
vorgesehenen Straßenlage der aus landesweiter Sicht wertvolle Grünlandbereich südöstlich von<br />
Frankenburg nicht mehr zentral zerschnitten, sondern nur noch randlich betroffen. Auch kleinräumigere<br />
naturschutzfachlich besonders wertvolle Bereiche wie die nach § 28 Niedersächsisches<br />
Naturschutzgesetz besonders geschützten Biotope wurden bereits bei der Trassierung<br />
der Straße weitestmöglich berücksichtigt.<br />
Zur Vermeidung und Min<strong>im</strong>ierung weiterer Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />
durch die geplanten Eingriffe (s. Punkt 5) sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:<br />
Vermeidung und Min<strong>im</strong>ierung von baubedingten Beeinträchtigungen:<br />
• Beschränkung von Auswirkungen durch Sicherung aller Biotope mit überdurchschnittlicher<br />
Bedeutung außerhalb geplanter Bauflächen durch ein entsprechendes Baustellenmanagement<br />
der Gemeinde als Bauträger der Ortsentlastungsstraße.<br />
• Anwendung der DIN 18920 zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen (s. textliche<br />
Festsetzung VI 18).<br />
• Verpflanzung besonders geschützter bzw. gefährdeter Pflanzenarten <strong>im</strong> Trassenbereich der<br />
Ortsentlastungsstraße durch die Gemeinde als Bauträger der Ortsentlastungsstraße.<br />
• Weitestmögliche Beschränkung der Bauzeit <strong>im</strong> Bereich 4. BA außerhalb der Wiesenvogel-<br />
Brutperiode (Mitte März bis Ende Juli) durch die Gemeinde als Bauträger der Ortsentlastungsstraße.<br />
• Sicherstellung ausreichend hoher Grund- und Grabenwasserstände außerhalb der Bautrasse<br />
bei Grundwasserabsenkungen durch die Gemeinde als Bauträger der Ortsentlastungsstraße.<br />
GfL 311 05096-49 - 182 -