Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
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6. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />
Arten (z. B. Wachtel, Rebhuhn) wichtige Lebens- und Rückzugräume darstellen. Die<br />
Saumstreifen sollen nur <strong>im</strong> mehrjährigen Rhythmus und nur abschnittweise gemäht werden.<br />
3. Entwicklung einer nährstoffreichen Nasswiese (s. textliche Festsetzung Nr. VI 4)<br />
Der westliche Teilbereich der Maßnahmenfläche (Flurstück 223/1) ist als Mesophiles Grünland<br />
mäßig feuchter Standorte, der östliche Teil als Nasswiese anzusprechen. Vorrangiges<br />
Entwicklungsziel für die gesamte Fläche ist die vollständige Ausbreitung des Biotoptyps<br />
Nasswiese durch Reduzierung der Grundstücksentwässerung (Verschluss des am Wegrand<br />
verlaufenden Grabens) sowie durch Reduzierung der Nutzungsintensität auf max<strong>im</strong>al 2<br />
Grasschnitte /Jahr. Düngungsmaßnahmen sind in den ersten zwei Entwicklungsjahren nicht und<br />
danach nur nach Abst<strong>im</strong>mung mit der Gemeinde als Erhaltungsdüngung zulässig. An dem<br />
vorrangigen Entwicklungsziel „Nasswiese“ soll dabei allerdings nur soweit festgehalten werden<br />
wie ein landwirtschaftliches Nutzungsinteresse an der Fläche besteht. Eine dauerhafte<br />
Grünlanderhaltung ausschließlich als naturschutzfachliche Maßnahme mit erheblichem Entsorgungsaufwand<br />
und Energieeinsatz ist hier aus Umweltschutz- und Kostengründen nicht<br />
sinnvoll. Falls längerfristig keine Bewirtschaftung der Flächen möglich ist, soll daher auch eine<br />
Selbstentwicklung der Fläche als Feuchtbrache zulässig sein. In diesem Fall muss die Fläche<br />
vor der Selbstentwicklung ausgehagert werden. Hierzu ist sie mindestens 3 Jahre jährlich<br />
zwischen Juni und August zu mähen. Das Mähgut ist abzufahren. Düngungs- und sonstige<br />
Bewirtschaftungsmaßnahmen sind in diesem Fall nicht zulässig.<br />
4. Entwicklung von Flächen zu feuchtem, artenreichen, extensiv genutzten Grünland<br />
(s. textliche Festsetzung Nr. VI 5, VI 6)<br />
Auf diesen beiden Flächen ist derzeit Mesophiles Grünland mäßig feuchter Standorte entwickelt.<br />
Hier soll das Potenzial zu artenreicheren und selteneren Vegetationsbeständen ausgeschöpft<br />
werden, indem die Flächen stärker vernässt und nur noch extensiv bewirtschaftet werden.<br />
Die auf den Flurstücken gelegenen Gräben, die keine Vorflutfunktion für oberliegende<br />
Grundstücke haben, sollen verplombt werden. Die landwirtschaftliche Nutzung des Grünlandes<br />
ist auf max<strong>im</strong>al 2 Schnitte jährlich zu beschränken. Düngungsmaßnahmen sind in den ersten<br />
zwei Jahren nicht und danach nur als Erhaltungsdüngung nach Abst<strong>im</strong>mung mit der Gemeinde<br />
(unter Einbezug der Naturschutzbehörde) zulässig. Im Falle einer Aufgabe der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung und der dann zu entwickelnden Feuchtbrache sind die Ausführungen zur textlichen<br />
Festsetzung VI 4 zu beachten. Im Bereich der textl. Festsetzung VI 5 ist ein naturnaher<br />
Ausbau des an der südlichen Flächengrenze gelegenen Grabens zulässig.<br />
5. Entwicklung von Flächen zu mosaikartigem Feucht- und Nassgrünland<br />
(s. textliche Festsetzung Nr. VI 19)<br />
Diese Maßnahme ist auf der <strong>im</strong> Teilbereich B des Bebauungsplans gelegenen Fläche <strong>im</strong> St.<br />
Jürgensland umzusetzen. Die Fläche wird derzeit intensiv als Grünland genutzt. Abgesehen von<br />
kleinflächigen Gräben, Sumpf- und Röhrichtflächen sind hier ausschließlich die Biotoptypen<br />
Sonstiges mesophiles Grünland, artenärmere Ausprägung sowie Intensivgrünland auf<br />
Niedermoorstandorten entwickelt. Die Grünlandfläche soll zukünftig und dauerhaft mäßig<br />
extensiv als Mäh- und Weidegrünland genutzt werden. Entsprechend den Anforderungen des<br />
avifaunistischen Gutachtens (ÖKOLOGIS, 2005) sind die Flächen insbesondere auch als<br />
Lebensraum für Wiesenvögel und Wachtelkönig zu entwickeln, um so einen gleichwertigen<br />
GfL 311 05096-49 - 128 -