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Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal

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6. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />

Arten (z. B. Wachtel, Rebhuhn) wichtige Lebens- und Rückzugräume darstellen. Die<br />

Saumstreifen sollen nur <strong>im</strong> mehrjährigen Rhythmus und nur abschnittweise gemäht werden.<br />

3. Entwicklung einer nährstoffreichen Nasswiese (s. textliche Festsetzung Nr. VI 4)<br />

Der westliche Teilbereich der Maßnahmenfläche (Flurstück 223/1) ist als Mesophiles Grünland<br />

mäßig feuchter Standorte, der östliche Teil als Nasswiese anzusprechen. Vorrangiges<br />

Entwicklungsziel für die gesamte Fläche ist die vollständige Ausbreitung des Biotoptyps<br />

Nasswiese durch Reduzierung der Grundstücksentwässerung (Verschluss des am Wegrand<br />

verlaufenden Grabens) sowie durch Reduzierung der Nutzungsintensität auf max<strong>im</strong>al 2<br />

Grasschnitte /Jahr. Düngungsmaßnahmen sind in den ersten zwei Entwicklungsjahren nicht und<br />

danach nur nach Abst<strong>im</strong>mung mit der Gemeinde als Erhaltungsdüngung zulässig. An dem<br />

vorrangigen Entwicklungsziel „Nasswiese“ soll dabei allerdings nur soweit festgehalten werden<br />

wie ein landwirtschaftliches Nutzungsinteresse an der Fläche besteht. Eine dauerhafte<br />

Grünlanderhaltung ausschließlich als naturschutzfachliche Maßnahme mit erheblichem Entsorgungsaufwand<br />

und Energieeinsatz ist hier aus Umweltschutz- und Kostengründen nicht<br />

sinnvoll. Falls längerfristig keine Bewirtschaftung der Flächen möglich ist, soll daher auch eine<br />

Selbstentwicklung der Fläche als Feuchtbrache zulässig sein. In diesem Fall muss die Fläche<br />

vor der Selbstentwicklung ausgehagert werden. Hierzu ist sie mindestens 3 Jahre jährlich<br />

zwischen Juni und August zu mähen. Das Mähgut ist abzufahren. Düngungs- und sonstige<br />

Bewirtschaftungsmaßnahmen sind in diesem Fall nicht zulässig.<br />

4. Entwicklung von Flächen zu feuchtem, artenreichen, extensiv genutzten Grünland<br />

(s. textliche Festsetzung Nr. VI 5, VI 6)<br />

Auf diesen beiden Flächen ist derzeit Mesophiles Grünland mäßig feuchter Standorte entwickelt.<br />

Hier soll das Potenzial zu artenreicheren und selteneren Vegetationsbeständen ausgeschöpft<br />

werden, indem die Flächen stärker vernässt und nur noch extensiv bewirtschaftet werden.<br />

Die auf den Flurstücken gelegenen Gräben, die keine Vorflutfunktion für oberliegende<br />

Grundstücke haben, sollen verplombt werden. Die landwirtschaftliche Nutzung des Grünlandes<br />

ist auf max<strong>im</strong>al 2 Schnitte jährlich zu beschränken. Düngungsmaßnahmen sind in den ersten<br />

zwei Jahren nicht und danach nur als Erhaltungsdüngung nach Abst<strong>im</strong>mung mit der Gemeinde<br />

(unter Einbezug der Naturschutzbehörde) zulässig. Im Falle einer Aufgabe der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung und der dann zu entwickelnden Feuchtbrache sind die Ausführungen zur textlichen<br />

Festsetzung VI 4 zu beachten. Im Bereich der textl. Festsetzung VI 5 ist ein naturnaher<br />

Ausbau des an der südlichen Flächengrenze gelegenen Grabens zulässig.<br />

5. Entwicklung von Flächen zu mosaikartigem Feucht- und Nassgrünland<br />

(s. textliche Festsetzung Nr. VI 19)<br />

Diese Maßnahme ist auf der <strong>im</strong> Teilbereich B des Bebauungsplans gelegenen Fläche <strong>im</strong> St.<br />

Jürgensland umzusetzen. Die Fläche wird derzeit intensiv als Grünland genutzt. Abgesehen von<br />

kleinflächigen Gräben, Sumpf- und Röhrichtflächen sind hier ausschließlich die Biotoptypen<br />

Sonstiges mesophiles Grünland, artenärmere Ausprägung sowie Intensivgrünland auf<br />

Niedermoorstandorten entwickelt. Die Grünlandfläche soll zukünftig und dauerhaft mäßig<br />

extensiv als Mäh- und Weidegrünland genutzt werden. Entsprechend den Anforderungen des<br />

avifaunistischen Gutachtens (ÖKOLOGIS, 2005) sind die Flächen insbesondere auch als<br />

Lebensraum für Wiesenvögel und Wachtelkönig zu entwickeln, um so einen gleichwertigen<br />

GfL 311 05096-49 - 128 -

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