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Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal

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6. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />

naturnah geformte Geländemulden zur Opt<strong>im</strong>ierung von Biotopeigenschaften angelegt werden.<br />

Als Initialpflanzung werden auf 20 % der Fläche gleichmäßig gemischt zu 70 % Strauchweiden<br />

(Salix aurita, Salix cinerea), zu 10 % Wasserschneeball (Viburnum opulus), und zu 20 %<br />

Faulbaum (Rhamnus frangula) <strong>im</strong> Verband von ca. 2 m x 2 m gepflanzt. Die Pflanzqualität<br />

beträgt Strauch, 60 – 100 cm. Die übrigen Flächen verbleiben der natürlichen<br />

Vegetationsentwicklung zu Landröhricht, Gras- und Staudenfluren bzw. Gehölzen.<br />

Textliche Festsetzung VI 3: Die auf der Fläche entlang des Grabens vorhandenen Lücken in<br />

der Baumreihe aus Schwarzerlen sollen durch Anpflanzungen von Schwarzerle (Alnus glutinosa)<br />

und Frühe Traubenkirsche (Prunus padus) als „Heister 200/250 cm“ geschlossen werden.<br />

Die übrigen Flächen sind entlang des Gewerbegrundstücks entsprechend der textlichen Festsetzung<br />

Nr. V 5 zu bepflanzen.<br />

Textliche Festsetzung VI 8: Entwicklung und dauerhafte Erhaltung einer naturnahen Waldfläche<br />

auf einer derzeitigen Ackerfläche. Entsprechend der potenziellen natürlichen Vegetation<br />

(hier: Birken-Stieleichenwald) sind vorwiegend Stieleiche (Quercus robur) (50%), daneben<br />

Sandbirke (Betula pendula), Esche (Fraxinus excelsior), Schwarzerle (Alnus glutinosa), Buche<br />

(Fagus sylvatica) und Hainbuche (Carpinus betulus) (je ca. 10%) als Jungpflanzen <strong>im</strong> Verband<br />

ca. 2,5 m x 2 m zu pflanzen. Vorgelagert wird den Bäumen eine zweireihige Mantelpflanzung<br />

aus Faulbaum, Vogelbeere, Frühe Traubenkirsche, Hasel, Pfaffenhütchen, Schwarzer Holunder,<br />

Schlehe, Weißdorn, Zitterpappel, Ohrweide sowie Grauweide zu etwa gleichen Anteilen als<br />

Jungpflanzen <strong>im</strong> Verband ca. 2 m x 1,5 m. Entlang der Flächengrenzen bleiben ca. 5 m breite<br />

Saumstreifen der natürlichen Entwicklung zu Gras- und Staudenfluren überlassen. Die Fläche<br />

ist nach ihrer Anlage für die ersten 10 Jahre einzuzäunen.<br />

Textliche Festsetzung VI 9: Pflanzung und dauerhafte Erhaltung einer ca. 2.000 m² großen<br />

Gehölzfläche mit Arten der potenziell natürlichen Vegetation (s. T.F. VI 8). Aufgrund der<br />

exponierten und siedlungsnahen Lage sollen auf der Fläche die für Anpflanzungen in<br />

Siedlungen üblichen Pflanzgrößen verwendet werden (s. T.F. V 1). Entlang der Flächenränder<br />

sind 2 bis 4 Reihen Sträucher <strong>im</strong> Verband 1,5 m x 1,3 m zu pflanzen. Die übrige Fläche ist mit<br />

Baumarten <strong>im</strong> Verband 2,5 m x 2,5 m zu bepflanzen.<br />

Textliche Festsetzung VI 10: Die hier festgesetzte Waldfläche soll durch natürliche<br />

Vegetationsentwicklung entstehen. Der Bereich wird sich über Gras- und Krautfluren, Gebüsche<br />

und weitere Gehölzbestände aus natürlicher Aussaat nach einigen Jahren zunächst teilflächig<br />

und mittelfristig flächendeckend als Wald entwickeln.<br />

Textliche Festsetzung VI 12: Entwicklung und dauerhafte Erhaltung eines naturnahen<br />

Gehölzbestandes auf einer derzeitigen Ackerfläche. An den Flächenrändern bleiben 3 m bis 7 m<br />

breite Saumstreifen unbepflanzt. Daran anschließend werden 2 bis 3 Reihen Sträucher <strong>im</strong><br />

Verband 1,5 m x 1,5 m gepflanzt. Auf der restlichen Fläche sind Bäume <strong>im</strong> Verband 2,5 m x 2,5<br />

m zu pflanzen. Die Pflanzenarten und Pflanzenqualitäten sind entsprechend der textlichen<br />

Festsetzung VI 8 vorzusehen.<br />

Textliche Festsetzung VI 13: Entwicklung und dauerhafte Erhaltung einer naturnahen<br />

Gehölzfläche <strong>im</strong> Niederungsbereich zwischen Siedlungsrand und der verlegten Alten Wörpe.<br />

Der Bereich soll zu 50 % durch Initialpflanzungen und zu 50% durch natürliche Sukzession<br />

entwickelt werden. Die Pflanzflächen der Initialpflanzungen sind als insgesamt 10, jeweils 250<br />

GfL 311 05096-49 - 130 -

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