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Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal

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6. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />

wertigkeit und damit ein deutlich geringeres Aufwertungspotenzial besitzen. Für diese<br />

Flächen sind daher <strong>im</strong> Rahmen der pragmatischen und konventionellen Standards für<br />

Ausgleichsflächen entsprechende Abschläge vorzunehmen. Für Biotopflächen der<br />

Wertstufe 3 wird daher bilanzierungstechnisch von einem Aufwertungsfaktor von 75 %<br />

ausgegangen, bei Biotopflächen der Wertstufe 4 von einem Aufwertungsfaktor von 25 %<br />

und bei Biotopflächen der Wertstufe 5 von einem Faktor von 10 % ausgegangen.<br />

3. Abweichend von der standardisierten Eingriffskompensation wird eine besondere Baumaßnahme<br />

(Verlegung und naturnaher Ausbau der Alten Wörpe <strong>im</strong> Bereich der Moorhauser<br />

Landstraße) als Ersatzmaßnahme vorgesehen. Diese Maßnahme ist von herausragender<br />

naturschutzfachlicher Bedeutung. Die Gleichwertigkeit der hiernach durchzuführenden<br />

Maßnahmen mit einer ansonsten erforderlichen Flächenkompensation ist sichergestellt.<br />

Fachliche Planungsgrundlagen<br />

Fachliche Grundlagen der Maßnahmenplanungen bilden die unter Punkt 3 dargestellten Ziele<br />

des Umweltschutzes sowie insbesondere die für den Planbereich erstellten Teillandschaftspläne<br />

und die zu den einzelnen Schutzgütern erstellten Fachgutachten. Diese Planungsgrundlagen sind<br />

in Einklang zu bringen mit den rechtlichen und methodischen Anforderungen insbesondere der<br />

betroffenen naturschutzrechtlichen Funktionen und Werte.<br />

6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung<br />

Wie bereits <strong>im</strong> Erläuterungsbericht zur 12. Flächennutzungsplanänderung dargestellt, ergibt sich<br />

die Abgrenzung des Bebauungsplanes bzw. der Trasse des 4. Bauabschnittes der Ortsentlastungsstraße<br />

insbesondere auch aus naturschutzfachlichen Anforderungen. So wird mit der nun<br />

vorgesehenen Straßenlage der aus landesweiter Sicht wertvolle Grünlandbereich südöstlich von<br />

Frankenburg nicht mehr zentral zerschnitten, sondern nur noch randlich betroffen. Auch kleinräumigere<br />

naturschutzfachlich besonders wertvolle Bereiche wie die nach § 28 Niedersächsisches<br />

Naturschutzgesetz besonders geschützten Biotope wurden bereits bei der Trassierung<br />

der Straße weitestmöglich berücksichtigt.<br />

Zur Vermeidung und Min<strong>im</strong>ierung weiterer Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />

durch die geplanten Eingriffe (s. Punkt 5) sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:<br />

Vermeidung und Min<strong>im</strong>ierung von baubedingten Beeinträchtigungen:<br />

• Beschränkung von Auswirkungen durch Sicherung aller Biotope mit überdurchschnittlicher<br />

Bedeutung außerhalb geplanter Bauflächen durch ein entsprechendes Baustellenmanagement<br />

der Gemeinde als Bauträger der Ortsentlastungsstraße.<br />

• Anwendung der DIN 18920 zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen (s. textliche<br />

Festsetzung VI 18).<br />

• Verpflanzung besonders geschützter bzw. gefährdeter Pflanzenarten <strong>im</strong> Trassenbereich der<br />

Ortsentlastungsstraße durch die Gemeinde als Bauträger der Ortsentlastungsstraße.<br />

GfL 311 05096-49 - 125 -

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