Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
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6. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />
wertigkeit und damit ein deutlich geringeres Aufwertungspotenzial besitzen. Für diese<br />
Flächen sind daher <strong>im</strong> Rahmen der pragmatischen und konventionellen Standards für<br />
Ausgleichsflächen entsprechende Abschläge vorzunehmen. Für Biotopflächen der<br />
Wertstufe 3 wird daher bilanzierungstechnisch von einem Aufwertungsfaktor von 75 %<br />
ausgegangen, bei Biotopflächen der Wertstufe 4 von einem Aufwertungsfaktor von 25 %<br />
und bei Biotopflächen der Wertstufe 5 von einem Faktor von 10 % ausgegangen.<br />
3. Abweichend von der standardisierten Eingriffskompensation wird eine besondere Baumaßnahme<br />
(Verlegung und naturnaher Ausbau der Alten Wörpe <strong>im</strong> Bereich der Moorhauser<br />
Landstraße) als Ersatzmaßnahme vorgesehen. Diese Maßnahme ist von herausragender<br />
naturschutzfachlicher Bedeutung. Die Gleichwertigkeit der hiernach durchzuführenden<br />
Maßnahmen mit einer ansonsten erforderlichen Flächenkompensation ist sichergestellt.<br />
Fachliche Planungsgrundlagen<br />
Fachliche Grundlagen der Maßnahmenplanungen bilden die unter Punkt 3 dargestellten Ziele<br />
des Umweltschutzes sowie insbesondere die für den Planbereich erstellten Teillandschaftspläne<br />
und die zu den einzelnen Schutzgütern erstellten Fachgutachten. Diese Planungsgrundlagen sind<br />
in Einklang zu bringen mit den rechtlichen und methodischen Anforderungen insbesondere der<br />
betroffenen naturschutzrechtlichen Funktionen und Werte.<br />
6.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung<br />
Wie bereits <strong>im</strong> Erläuterungsbericht zur 12. Flächennutzungsplanänderung dargestellt, ergibt sich<br />
die Abgrenzung des Bebauungsplanes bzw. der Trasse des 4. Bauabschnittes der Ortsentlastungsstraße<br />
insbesondere auch aus naturschutzfachlichen Anforderungen. So wird mit der nun<br />
vorgesehenen Straßenlage der aus landesweiter Sicht wertvolle Grünlandbereich südöstlich von<br />
Frankenburg nicht mehr zentral zerschnitten, sondern nur noch randlich betroffen. Auch kleinräumigere<br />
naturschutzfachlich besonders wertvolle Bereiche wie die nach § 28 Niedersächsisches<br />
Naturschutzgesetz besonders geschützten Biotope wurden bereits bei der Trassierung<br />
der Straße weitestmöglich berücksichtigt.<br />
Zur Vermeidung und Min<strong>im</strong>ierung weiterer Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />
durch die geplanten Eingriffe (s. Punkt 5) sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:<br />
Vermeidung und Min<strong>im</strong>ierung von baubedingten Beeinträchtigungen:<br />
• Beschränkung von Auswirkungen durch Sicherung aller Biotope mit überdurchschnittlicher<br />
Bedeutung außerhalb geplanter Bauflächen durch ein entsprechendes Baustellenmanagement<br />
der Gemeinde als Bauträger der Ortsentlastungsstraße.<br />
• Anwendung der DIN 18920 zum Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen (s. textliche<br />
Festsetzung VI 18).<br />
• Verpflanzung besonders geschützter bzw. gefährdeter Pflanzenarten <strong>im</strong> Trassenbereich der<br />
Ortsentlastungsstraße durch die Gemeinde als Bauträger der Ortsentlastungsstraße.<br />
GfL 311 05096-49 - 125 -