Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
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2. Inhalt und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes Nr. 94<br />
Regulierung des Wasserabflusses) und eine Fläche für Versorgungsanlagen Zweckbest<strong>im</strong>mung<br />
Abwasser vorgesehen. Zwei Regenrückhaltebecken liegen in der Niederung der Alten Wörpe<br />
bzw. zwischen Alter Wörpe und Viehgraben mit direkter Ableitung in die beiden Gewässer<br />
(Fließgewässer II. Ordnung und III. Ordnung). Das dritte Regenrückhaltebecken ist dem<br />
Klosterwiesengraben zugeordnet und befindet sich zwischen dem Graben und der Straße<br />
„Klosterweide“ südlich der Ortsentlastungsstraße. Hierzu gehört das rd. 300 m westlich separat<br />
angeordnete Vorbehandlungsbecken. Die Gestaltung der Regenrückhaltbecken erfolgt naturnah<br />
mit Böschungsneigungen zwischen 1 : 5 und 1 : 10.<br />
Das Regenrückhaltebecken am Klosterwiesengraben wird <strong>im</strong> östlichen Bereich mit einem<br />
Dauerstau größer 1,00 m und <strong>im</strong> westlichen Bereich mit einem Dauerstau zwischen 0,10 m und<br />
0,40 m betrieben. Die <strong>im</strong> Beckenbereich vorhandene Baumgruppe bleibt auf einer Insel erhalten.<br />
Der Klosterwiesengraben sowie der nördlich zur Ortsentlastungsstraße vorhandene Graben,<br />
werden einseitig <strong>im</strong> Beckenbereich als Becken aufgeweitet. Der Beckenrand wird bis zu 0,60 m<br />
aufgehöht.<br />
Das Regenrückhaltebecken Alte Wörpe wird als Trockenbecken mit einer Sohle über dem<br />
Grundwasserspiegel hergestellt. Dies verhindert einen möglichen Eintrag von kontaminiertem<br />
Grundwasser aus der benachbarten Altlast an der Straße "Hilligenwarf" in die Alte Wörpe. Dem<br />
Becken wird ein Vorbehandlungsbecken vorgeschaltet. Das Beckengelände liegt derzeit erheblich<br />
tiefer (bis größer 1,0 m) als die daran angrenzende Straße "Hilligenwarf", das Gelände der<br />
Altlast und die geplante Ortsentlastungsstraße. Die Beckenränder werden deshalb an das umgebende<br />
Gelände angepasst.<br />
Durch den Bau des Beckens Alte Wörpe kann das vorhandene Regenrückhaltebecken an der<br />
Straße "Am Wolfsberg" <strong>im</strong> Bereich des Bebauungsplanes Nr. 22a „Gewerbe- und Industriegebiet<br />
Am Wolfsberg“ für die öffentliche Oberflächenentwässerung entfallen.<br />
Das Regenrückhaltebecken Viehgraben wird in der Niederung zwischen Alter Wörpe und Viehgraben<br />
<strong>im</strong> 5. Bauabschnitt angeordnet. Ein kleiner <strong>im</strong> Nordwesten gelegener Bereich erhält<br />
einen Dauerstau größer 1,00 m während der überwiegende Bereich als Trockenbecken mit der<br />
Sohle über dem Grundwasserspiegel liegt. Eine Anhöhung ist hier nicht erforderlich. Das<br />
Becken reguliert die Abflüsse der Ortsentlastungsstraße des gesamten 5. Bauabschnitts und<br />
eines Teils der Wohnbebauung Trupermoors.<br />
Die zukünftigen privaten Flächen müssen ihr Oberflächenwasser direkt vor Ort entwässern. Ein<br />
Anschluss an die Straßenentwässerung ist nicht vorgesehen. Der erforderliche Abstand zum<br />
Grundwasser ist bei Erfordernis durch Geländeauffüllungen sicherzustellen.<br />
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft<br />
Um die durch die Ortsentlastungsstraße entstandenen Eingriffe in Natur und Landschaft <strong>im</strong><br />
Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 94 ausgleichen zu können, werden „Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ gemäß<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB <strong>im</strong> Teilbereich A des Bebauungsplanes Nr. 94 festgesetzt. Dies betrifft<br />
Teilflächen der landwirtschaftlichen Nutzflächen westlich der Ortsentlastungsstraße von<br />
GfL 311 05096-49 - 9 -