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Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal

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7. Gesetzlicher Biotop- und Artenschutz<br />

Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen und der Kompensationsmaßnahmen verbleibt<br />

der Bestand an Lurchen in einem günstigen Erhaltungszustand.<br />

Bei der Feststellung des Feldhasen handelt es sich um eine einzelne Zufallsbeobachtung. Eine<br />

Beeinträchtigung des Feldhasen kann durch den Betrieb der Straße (Tod von Einzelindividuen<br />

durch Überfahren) entstehen. Durch die Kompensationsmaßnahmen, die <strong>im</strong> Bebauungsplangebiet<br />

durchgeführt werden, entstehen <strong>im</strong> Raum extensiv genutzte Flächen und Bereiche mit<br />

Gehölzaufwuchs, die dem Feldhasen mehr Deckungs- und Nahrungsmöglichkeiten als vorher<br />

bieten. Insgesamt betrachtet entwickelt sich der Raum so, dass für den Feldhasen ein günstiger<br />

Erhaltungszustand verbleibt.<br />

Gemäß der Prognose zur Planung können Beeinträchtigungen dieser besonders geschützten<br />

Arten teilweise vermieden werden. Die weiteren Beeinträchtigungen werden kompensiert. Da es<br />

sich insoweit um einen zugelassenen Eingriff handelt, finden insoweit jedoch die Verbote des<br />

§ 42 BNatSchG keine Anwendung (§ 43 Abs. 4 BNatSchG).<br />

Dies gilt für die streng geschützten Arten ebenso wie für die besonders geschützten Arten.<br />

Vorsorglich hat die Gemeinde ermittelt und beurteilt, ob die vorgesehenen Beeinträchtigungen<br />

auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse treffen. Dies ist nach Überzeugung der<br />

Gemeinde nicht der Fall, da überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung<br />

von den gesetzlichen Schutzbest<strong>im</strong>mungen erfordern. Auf die übrigen vorstehenden<br />

Ausführungen wird Bezug genommen.<br />

7.3 FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete<br />

7.3.1 Gemeldete Gebiete<br />

Im Plangebiet liegen keine Gebiete, die als FFH oder Vogelschutzgebiet gemeldet sind.<br />

Berücksichtigt hat die Gemeinde, dass in der Nähe der Einmündung des 5. Bauabschnitts an der<br />

Falkenberger Landstraße der benachbarte Flusslauf Wörpe als FFH-Gebiet gemeldet wurde.<br />

Nach fachlicher Prüfung ist jedoch festzustellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Flusslaufes<br />

durch die Planung und deren Auswirkungen nicht zu erwarten sind. Die wertgebenden<br />

Arten der Fische und Rundmäuler (Schlammpeitzger und Meerneunauge) sind von der Planung<br />

nicht betroffen.<br />

7.3.2 Faktische FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete<br />

Die Gemeinde hat darüber hinaus berücksichtigt, dass <strong>im</strong> Plangebiet einzelne Tierarten<br />

festgestellt wurden, die nach den europäischen Naturschutzrichtlinien besonders zu beachten<br />

sind.<br />

So wurden <strong>im</strong> Geltungsbereich des B-Planes zwei Fischarten (Steinbeißer und<br />

Schlammpeitzger) festgestellt, die <strong>im</strong> Anhang II der FFH-Richtlinie geführt werden.<br />

Der Wachtelkönig wird <strong>im</strong> Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt.<br />

GfL 311 05096-49 - 153 -

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