Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
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7. Gesetzlicher Biotop- und Artenschutz<br />
Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen und der Kompensationsmaßnahmen verbleibt<br />
der Bestand an Lurchen in einem günstigen Erhaltungszustand.<br />
Bei der Feststellung des Feldhasen handelt es sich um eine einzelne Zufallsbeobachtung. Eine<br />
Beeinträchtigung des Feldhasen kann durch den Betrieb der Straße (Tod von Einzelindividuen<br />
durch Überfahren) entstehen. Durch die Kompensationsmaßnahmen, die <strong>im</strong> Bebauungsplangebiet<br />
durchgeführt werden, entstehen <strong>im</strong> Raum extensiv genutzte Flächen und Bereiche mit<br />
Gehölzaufwuchs, die dem Feldhasen mehr Deckungs- und Nahrungsmöglichkeiten als vorher<br />
bieten. Insgesamt betrachtet entwickelt sich der Raum so, dass für den Feldhasen ein günstiger<br />
Erhaltungszustand verbleibt.<br />
Gemäß der Prognose zur Planung können Beeinträchtigungen dieser besonders geschützten<br />
Arten teilweise vermieden werden. Die weiteren Beeinträchtigungen werden kompensiert. Da es<br />
sich insoweit um einen zugelassenen Eingriff handelt, finden insoweit jedoch die Verbote des<br />
§ 42 BNatSchG keine Anwendung (§ 43 Abs. 4 BNatSchG).<br />
Dies gilt für die streng geschützten Arten ebenso wie für die besonders geschützten Arten.<br />
Vorsorglich hat die Gemeinde ermittelt und beurteilt, ob die vorgesehenen Beeinträchtigungen<br />
auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse treffen. Dies ist nach Überzeugung der<br />
Gemeinde nicht der Fall, da überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung<br />
von den gesetzlichen Schutzbest<strong>im</strong>mungen erfordern. Auf die übrigen vorstehenden<br />
Ausführungen wird Bezug genommen.<br />
7.3 FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete<br />
7.3.1 Gemeldete Gebiete<br />
Im Plangebiet liegen keine Gebiete, die als FFH oder Vogelschutzgebiet gemeldet sind.<br />
Berücksichtigt hat die Gemeinde, dass in der Nähe der Einmündung des 5. Bauabschnitts an der<br />
Falkenberger Landstraße der benachbarte Flusslauf Wörpe als FFH-Gebiet gemeldet wurde.<br />
Nach fachlicher Prüfung ist jedoch festzustellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Flusslaufes<br />
durch die Planung und deren Auswirkungen nicht zu erwarten sind. Die wertgebenden<br />
Arten der Fische und Rundmäuler (Schlammpeitzger und Meerneunauge) sind von der Planung<br />
nicht betroffen.<br />
7.3.2 Faktische FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete<br />
Die Gemeinde hat darüber hinaus berücksichtigt, dass <strong>im</strong> Plangebiet einzelne Tierarten<br />
festgestellt wurden, die nach den europäischen Naturschutzrichtlinien besonders zu beachten<br />
sind.<br />
So wurden <strong>im</strong> Geltungsbereich des B-Planes zwei Fischarten (Steinbeißer und<br />
Schlammpeitzger) festgestellt, die <strong>im</strong> Anhang II der FFH-Richtlinie geführt werden.<br />
Der Wachtelkönig wird <strong>im</strong> Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt.<br />
GfL 311 05096-49 - 153 -