Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
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Ziele des Umweltschutzes <strong>im</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94<br />
Das Wohl der Allgemeinheit erfordert insbesondere, dass<br />
• nutzbares Wasser in ausreichender Menge und Güte zur Verfügung steht und die öffentliche<br />
Wasserversorgung nicht gefährdet wird,<br />
• Hochwasserschäden und schädliches Abschwemmen von Boden verhütet werden,<br />
• landwirtschaftlich und anders genutzte Flächen entwässert werden können,<br />
• die Gewässer einschließlich des Meeres vor Verunreinigung geschützt werden,<br />
• die Bedeutung der Gewässer und ihrer Uferbereiche als Lebensstätte für Pflanzen und Tiere<br />
und ihre Bedeutung für das Bild der Landschaft berücksichtigt werden,<br />
• das Wasserrückhaltevermögen und die Selbstreinigungskraft der Gewässer gesichert und,<br />
soweit erforderlich, wiederhergestellt und verbessert werden.“<br />
Bundesbodenschutzgesetz<br />
Gemäß dem Bundesbodenschutzgesetz sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern<br />
oder wiederherzustellen. Schädliche Bodenveränderungen sind hierzu abzuwehren, der Boden<br />
und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge<br />
gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden<br />
sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der<br />
Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.<br />
Ziele landesweiter Naturschutzkonzepte und Naturschutzprogramme <strong>im</strong> 4. und 5. Bauabschnitt<br />
Die folgenden landesweiten Naturschutzkonzepte und Naturschutzprogramme treffen <strong>im</strong> Bereich<br />
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und den angrenzenden Flächen Aussagen:<br />
• Niedersächsisches Fischotterprogramm von 1989 (Fortführung 1996)<br />
• Niedersächsisches Fließgewässerprogramm 1991(1992)<br />
• Niedersächsisches Grünlandschutzkonzept (Stand März 1992)<br />
• Feuchtgrünlandschutzprogramm Niedersachsen (Stand 1995)<br />
• Niedersächsisches Moorschutzprogramm von 1981/1986, Naturschutzfachliche Bewertung<br />
der Hochmoore in Niedersachsen 1994<br />
Im Niedersächsischen Fischotterprogramm gilt der Naturraum „Hamme-Wümmemarsch“ <strong>im</strong><br />
Bereich Untere Wümme / St. Jürgensland als wichtiger Raum für den Fischotter. Der Raum<br />
<strong>Lilienthal</strong> ist großräumig als „Zuwanderungsgebiet mit zur Zeit geringem Fischotterbestand“<br />
gekennzeichnet. Die Flächendarstellungen konzentrieren sich auf die Talaue der Wümme, die<br />
oberhalb von Gehrden dem Fischotterprogramm unterliegt. Räumliche Ausdehnungen umfassen<br />
das St. Jürgensland <strong>im</strong> Westen und die Wörpeniederung <strong>im</strong> Osten von <strong>Lilienthal</strong>.<br />
Im Niedersächsischen Fließgewässerschutzprogramm ist die Alte Wörpe nicht hervorgehoben.<br />
Die Wümme südlich von <strong>Lilienthal</strong> ist als Hauptgewässer 1. Priorität (Entwicklungsziel) und<br />
GfL 311 05096-49 - 13 -