Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
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7. Gesetzlicher Biotop- und Artenschutz<br />
Bekassine, Rotschenkel) erreichen könnte. Als geeignete Kompensationsfläche wurde der 19,37<br />
ha große Teilbereich B des Bebauungsplans Nr. 94 „Moorhausen/Falkenberg“ ermittelt. Diese<br />
<strong>im</strong> St. Jürgensland nahe am Naturschutzgebiet „Truper Blänken“ gelegene Fläche erfüllt die<br />
erforderlichen Potenzialkriterien und gewährleistet bei Durchführung entsprechender Entwicklungsmaßnahmen<br />
die zur Eingriffskompensation erforderlichen Habitatgrößen für die<br />
betroffene Wiesenvögel- und Wachtelkönigpopulation.<br />
Unter Berücksichtigung der geplanten Kompensationsmaßnahme verbleibt der Bestand an<br />
Kiebitz und Wachtelkönig in dem umfassenderen Raum der Grünlandareale in einem günstigen<br />
Erhaltungszustand.<br />
Durch die genannten Maßnahmen ist sichergestellt, dass die Lebensraumfunktionen für diese<br />
Arten substituiert werden. Nur ergänzend wird daher klargestellt, dass die Ortsentlastungsstraße<br />
und die damit verbundene Ortsentwicklung für die Gemeinde von so zentraler Bedeutung sind,<br />
dass der Eingriff auch aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses<br />
gerechtfertigt ist.<br />
Besonders geschützte Arten<br />
Neben den streng geschützten Arten ist auch der Schutz der besonders geschützten Arten zu<br />
beachten. Vom Eingriff sind folgende besonders geschützten Arten betroffen.<br />
Pflanzen<br />
Art Besonders geschützt nach<br />
Iris ssp. (Schwertlilien, <strong>im</strong> Geltungsbereich des<br />
B-Plans: Untersuchungsgebiet: Sumpf-Schwertlilie<br />
(Iris pseudacorus))<br />
Avifauna<br />
Alle wildlebenden Vogelarten, die he<strong>im</strong>isch<br />
sind (hier: die <strong>im</strong> Bereich des Geltungsbereiches<br />
des B-Planes und auf den angrenzenden Flächen<br />
vorkommenden Vogelarten (vgl. Kapitel 4.2.2.3<br />
Avifauna)<br />
Amphibien<br />
Lurche (alle europäischen Arten, <strong>im</strong> Geltungsbereich<br />
des B-Plans: Erdkröte und<br />
Grasfrosch)<br />
GfL 311 05096-49 - 151 -<br />
VO zur Neufassung der<br />
Bundesartenschutzverordnung<br />
§ 10, Absatz 10 bb) BNatSchG mit Bezug<br />
auf Artikel 1 der Richtlinie 79/409/EWG<br />
(EU-Vogelschutzrichtlinie)<br />
VO zur Neufassung der<br />
Bundesartenschutzverordnung<br />
Darüber hinaus bestehen Zufallsbeobachtungen von zwei weiteren gemäß VO zur Neufassung<br />
der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützten Arten (Feldhase, Ringelnatter).<br />
Die besonders geschützte Art Iris pseudacorus kommt in der Umgebung des Plangebietes relativ<br />
häufig vor. Der lokale Gesamtbestand ist durch die Überplanung nur gering betroffen. Die betroffenen<br />
Vorkommen können durch ein entsprechendes Artenschutzmanagement (Ver-