Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
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6. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />
• Weitestmögliche Beschränkung der Bauzeit <strong>im</strong> Bereich 4. BA außerhalb der Wiesenvogel-<br />
Brutperiode (Mitte März bis Ende Juli) durch die Gemeinde als Bauträger der Ortsentlastungsstraße.<br />
• Sicherstellung ausreichend hoher Grund- und Grabenwasserstände außerhalb der Bautrasse<br />
bei Grundwasserabsenkungen durch die Gemeinde als Bauträger der Ortsentlastungsstraße.<br />
Vermeidung und Min<strong>im</strong>ierung von anlagebedingten Beeinträchtigungen:<br />
• Bevorzugung des naturnahen Gewässerausbaus vor technischen Lösungen (siehe textliche<br />
Festsetzung VIII 3). Erforderliche technische Bauwerke (Drosseln, Durchlässe usw.)<br />
werden so hergestellt, dass keine Barrierewirkung für die Gewässerfauna entsteht.<br />
• Einbau von ottergängigen Straßendurchlassbauwerken zur Min<strong>im</strong>ierung von Isolations- und<br />
Zerschneidungseffekten durch die Ortsentlastungsstraße <strong>im</strong> überplanten Bereich der Alte<br />
Wörpe-Niederung (siehe textliche Festsetzung VI 11 und VI 17).<br />
• Sicherung der erhaltenswerten, nicht überplanten Baumbestände durch zeichnerische<br />
Festsetzung <strong>im</strong> Bebauungsplan.<br />
• Durchgrünung von Baugebieten (siehe textliche Festsetzungen V 1 – V 5).<br />
• Neubildung von Grundwasser durch Regenwasserrückhaltung<br />
(s. textliche Festsetzung VIII 3).<br />
• Erhaltung der Versickerungsfähigkeit der neuen Gewerbegrundstücke (Quartiere 1 bis 5) für<br />
anfallendes Regenwasser (s. textliche Festsetzung VIII 1).<br />
Vermeidung und Min<strong>im</strong>ierung von betriebsbedingten Beeinträchtigungen:<br />
• Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Ortsentlastungsstraße auf<br />
max<strong>im</strong>al 70 km/h.<br />
• Verzicht auf Beleuchtung der Ortsentlastungsstraße.<br />
• Anlage von Pufferzonen (beidseitig Gräben und 5 m breite Gehölzstreifen) entlang der<br />
Ortsentlastungsstraße (siehe textliche Festsetzungen V 4, V 5) zur Min<strong>im</strong>ierung von Beeinträchtigungen<br />
für angrenzende Biotope, Habitate sowie Funktionen (z. B der Korridorfunktion<br />
der Alte Wörpe- Niederung).<br />
• Anlage von Leiteinrichtungen und Durchlassbauwerken zur Min<strong>im</strong>ierung von Tierverlusten<br />
(siehe textliche Festsetzung VI 11 und VI 17).<br />
GfL 311 05096-49 - 126 -