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Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal

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11. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

• Neustrukturierung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie Gestaltung des<br />

Orts- und Landschaftsbildes.<br />

Im Folgenden werden die Vorhaben <strong>im</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94, Teilbereich<br />

A (Größe rd. 63 ha) beschrieben.<br />

Ortsentlastungsstraße (4. und 5. Bauabschnitt)<br />

Für die Siedlungsentwicklung <strong>im</strong> Nordwesten von <strong>Lilienthal</strong> ist die Planung der Ortsentlastungsstraße<br />

maßgebend. Für die letzten Bauabschnitte (4. und 5. Bauabschnitt) werden die<br />

Vorgaben der 12. Änderung des Flächenutzungsplanes mit Wirksamkeit vom 04.01.2005 <strong>im</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 94 durch Festsetzungen konkretisiert.<br />

Die Anbindung des neuen Baugebietes an die Ortsentlastungsstraße erfolgt über die Verlängerung<br />

der Straße „Be<strong>im</strong> neuen Damm“ und die „Moorhauser Landstraße“. Die Straße<br />

„Hilligenwarf“ endet <strong>im</strong> Bereich des geplanten öffentlichen Parkplatzes vor der Ortsentlastungsstraße<br />

und geht mit einer Fuß- und Radwegeverbindung nach Norden in die offene<br />

Landschaft über.<br />

Die Ortsentlastungsstraße weist die folgenden Merkmale auf:<br />

• Die Trasse mit zweispuriger Straße mit Seitenräumen weist insgesamt eine Breite von i.d.R.<br />

29 m auf. Die Trassenlänge beträgt für den 4. und 5. Bauabschnitt insgesamt rd. 3,3 km.<br />

• Die Verkehrsfläche der Ortsentlastungsstraße teilt sich wie folgt auf:<br />

− Fahrbahn (inklusive Randstreifen: 6,50 m)<br />

− Beidseitiges Bankett / Schotterrasen: 2 x 1,50 m<br />

− Beidseitiger Graben mit Böschungsneigungen von 1 : 2 bis 1 : 3, Flächenbedarf:<br />

je 4 – 7 m<br />

− Beidseitiger Pflanzstreifen: 2 x 5,00 m für die Anlage einer Allee und von Baum-<br />

Strauchhecken<br />

Die Aussagen über die Bauausführung sind Punkt 3 zu entnehmen.<br />

Grundwasserabsenkungen werden kurzzeitig und lokal zur Herstellung der geplanten Durchlässe<br />

und zum Bau der Regenrückhaltebecken und Vorbehandlungsbecken erforderlich.<br />

Flächen für die Baustelleneinrichtungen und Lagerung von Materialien während der Bauphase<br />

werden in erforderlichem Umfang extra vorgesehen und nach Fertigstellung wieder hergestellt.<br />

Die Querung des Klosterwiesengrabens, der Alten Wörpe, des Viehgrabens sowie eines weiteren<br />

Grabens erfolgt mittels Durchlässen.<br />

Im 4. Bauabschnitt werden vorhandene Gräben gekreuzt. Da die Flächen nordwestlich der Ortsentlastungsstraße<br />

tiefer liegen als die Geländeoberkante des geplanten Regenrückhaltebeckes<br />

VII Klosterwiesengraben, müssen die Gräben nordwestlich der Ortsentlastungsstraße von dem<br />

Regenrückhaltebecken entkoppelt werden. Insgesamt bleibt das Gewässersystem komplett<br />

vernetzt. Der Abfluss erfolgt aufgrund der Drossel am Regenrückhaltebecken VII zukünftig mit<br />

GfL 311 05096-49 - 167 -

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