Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
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11. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
• Neustrukturierung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie Gestaltung des<br />
Orts- und Landschaftsbildes.<br />
Im Folgenden werden die Vorhaben <strong>im</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 94, Teilbereich<br />
A (Größe rd. 63 ha) beschrieben.<br />
Ortsentlastungsstraße (4. und 5. Bauabschnitt)<br />
Für die Siedlungsentwicklung <strong>im</strong> Nordwesten von <strong>Lilienthal</strong> ist die Planung der Ortsentlastungsstraße<br />
maßgebend. Für die letzten Bauabschnitte (4. und 5. Bauabschnitt) werden die<br />
Vorgaben der 12. Änderung des Flächenutzungsplanes mit Wirksamkeit vom 04.01.2005 <strong>im</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 94 durch Festsetzungen konkretisiert.<br />
Die Anbindung des neuen Baugebietes an die Ortsentlastungsstraße erfolgt über die Verlängerung<br />
der Straße „Be<strong>im</strong> neuen Damm“ und die „Moorhauser Landstraße“. Die Straße<br />
„Hilligenwarf“ endet <strong>im</strong> Bereich des geplanten öffentlichen Parkplatzes vor der Ortsentlastungsstraße<br />
und geht mit einer Fuß- und Radwegeverbindung nach Norden in die offene<br />
Landschaft über.<br />
Die Ortsentlastungsstraße weist die folgenden Merkmale auf:<br />
• Die Trasse mit zweispuriger Straße mit Seitenräumen weist insgesamt eine Breite von i.d.R.<br />
29 m auf. Die Trassenlänge beträgt für den 4. und 5. Bauabschnitt insgesamt rd. 3,3 km.<br />
• Die Verkehrsfläche der Ortsentlastungsstraße teilt sich wie folgt auf:<br />
− Fahrbahn (inklusive Randstreifen: 6,50 m)<br />
− Beidseitiges Bankett / Schotterrasen: 2 x 1,50 m<br />
− Beidseitiger Graben mit Böschungsneigungen von 1 : 2 bis 1 : 3, Flächenbedarf:<br />
je 4 – 7 m<br />
− Beidseitiger Pflanzstreifen: 2 x 5,00 m für die Anlage einer Allee und von Baum-<br />
Strauchhecken<br />
Die Aussagen über die Bauausführung sind Punkt 3 zu entnehmen.<br />
Grundwasserabsenkungen werden kurzzeitig und lokal zur Herstellung der geplanten Durchlässe<br />
und zum Bau der Regenrückhaltebecken und Vorbehandlungsbecken erforderlich.<br />
Flächen für die Baustelleneinrichtungen und Lagerung von Materialien während der Bauphase<br />
werden in erforderlichem Umfang extra vorgesehen und nach Fertigstellung wieder hergestellt.<br />
Die Querung des Klosterwiesengrabens, der Alten Wörpe, des Viehgrabens sowie eines weiteren<br />
Grabens erfolgt mittels Durchlässen.<br />
Im 4. Bauabschnitt werden vorhandene Gräben gekreuzt. Da die Flächen nordwestlich der Ortsentlastungsstraße<br />
tiefer liegen als die Geländeoberkante des geplanten Regenrückhaltebeckes<br />
VII Klosterwiesengraben, müssen die Gräben nordwestlich der Ortsentlastungsstraße von dem<br />
Regenrückhaltebecken entkoppelt werden. Insgesamt bleibt das Gewässersystem komplett<br />
vernetzt. Der Abfluss erfolgt aufgrund der Drossel am Regenrückhaltebecken VII zukünftig mit<br />
GfL 311 05096-49 - 167 -