Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
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5. Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter<br />
− Geringe Beeinträchtigung:<br />
Ein Bereich sehr hoher, hoher und mittlerer Bedeutung ist gering betroffen; ein Bereich mit<br />
geringer Bedeutung ist stark / mäßig / gering betroffen.<br />
Nach der Bewertung der Auswirkungen erfolgt die Prognose des Umweltzustandes bei Durchführung<br />
der Planung. Hierfür wird die Wertstufe, die in Kapitel 4 für die einzelnen Bereiche der<br />
Schutzgüter ermittelt wurde der Wertstufe, die der betroffene Bereich nach Durchführung der<br />
Planung erreicht, gegenübergestellt. Bei Verlust von Bereichen liegt die Wertstufe der Prognose<br />
für das Schutzgut Tiere und Pflanzen gemäß der fünfstufigen Skala bei Wertstufe 1(niedrigste<br />
Wertstufe), bei Beeinträchtigungen bei einer geminderten Wertstufe. Für die weiteren Schutzgüter<br />
erreicht der betroffene Bereich bei Verlust gemäß der dreistufigen Skala die Wertstufe 3<br />
(niedrigste Wertstufe), bei Beeinträchtigungen geminderte Wertstufen.<br />
5.2.1 Prognose für das Schutzgut Mensch<br />
Beschreibung der Auswirkungen<br />
Durch das Vorhaben können die folgenden Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch entstehen:<br />
• Vorübergehende Beeinträchtigungen der angrenzenden Baugebiete durch Lärm während der<br />
Bauphase<br />
• Zerschneidung von Wegeverbindungen durch die Anlage der Straße<br />
• Zerschneidung zusammenhängender Erholungsräume<br />
• Beeinträchtigungen durch Lärm während des Betriebs (Lärm <strong>im</strong> Gewerbegebiet, Lärm<br />
durch Straßenverkehr)<br />
Betrachtung der Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch durch Lärm während der Bauphase<br />
und des Betriebs<br />
Durch die vorübergehende Beeinträchtigung durch Lärm während der Bauphase tritt eine<br />
geringe Beeinträchtigung der angrenzenden Siedlungsgebiete auf. Dem Schalltechnischen<br />
Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 94 „Moorhausen / Falkenberg“ <strong>im</strong> Bereich der Gemeinde<br />
<strong>Lilienthal</strong> (BONK, MAIRE, HOPPMANN GbR, 2005) ist zu entnehmen, dass für den Lärm bei<br />
Betrieb der Straße unter Berücksichtigung der für die entsprechenden Siedlungsgebiete<br />
geltenden Grenzwerte nach der 16. BImSchV keine Überschreitung der Grenzwerte vorliegt.<br />
Bezogen auf den Lärm auf Grund der Nutzung des Gewerbegebietes ist auszusagen, dass das<br />
geplante Gewerbegebiet an ein vorhandenes Gewerbegebiet angrenzt. Östlich des vorhandenen<br />
Gewerbegebietes schließen sich Wohnbauflächen an. Durch die Nutzung <strong>im</strong> geplanten<br />
Gewerbegebiet treten keine nennenswerten Verschlechterungen der Geräuschsituation auf.<br />
In der nachfolgenden Tabelle werden die Auswirkungen durch Zerschneidung auf das Schutzgut<br />
Mensch dargestellt.<br />
GfL 311 05096-49 - 83 -