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Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal

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11. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Gesetzlicher Biotop- und Artenschutz<br />

Neben der allgemeinen Eingriffsregelung ist bei der hier vorliegenden Planung zu beachten,<br />

dass durch diese auch gesetzlich besonders geschützte Biotope und Arten betroffen sind.<br />

Gesetzlicher Biotopschutz<br />

In das Verzeichnis nach § 31 Abs. 1 NNatG eingetragene besonders geschützte Biotope sind<br />

zum Teil vom Vorhaben betroffen.<br />

Hinsichtlich dieser Biotope hat die Gemeinde ermittelt und beurteilt, ob die vorgesehenen Eingriffe<br />

auf unüberwindbare naturschutzrechtliche Hindernisse treffen. Dies ist nach der Überzeugung<br />

der Gemeinde nicht der Fall, da überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit<br />

die Befreiung von den gesetzlichen Schutzbest<strong>im</strong>mungen erfordern. Der Bau der Ortsentlastungsstraße<br />

und die damit verbundene Ortsentwicklung ist für die Gemeinde von elementarer<br />

Bedeutung. Für die Inanspruchnahme der besonders geschützten Biotope werden entsprechende<br />

Kompensationsmaßnahmen durchgeführt (s. o.).<br />

Gesetzlicher Artenschutz<br />

Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG sind bei der Abwägung besondere Anforderungen zu<br />

beachten, wenn als Folge des Eingriffs Biotope von streng geschützten Arten, die nicht ersetzbar<br />

sind, zerstört werden. Nicht ersetzbar ist der konkret-individuelle Lebensraum, wenn nicht<br />

künftig ein Ausweichquartier zur Verfügung steht.<br />

Streng geschützte Arten<br />

Vom Vorhaben sind die folgenden streng geschützten Arten betroffen:<br />

Fledermäuse<br />

Art Streng geschützt nach<br />

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Anhang IV FFH-Richtlinie<br />

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Anhang IV FFH-Richtlinie<br />

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Anhang IV FFH-Richtlinie<br />

Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Anhang IV FFH-Richtlinie<br />

Bartfledermaus (Myotis mystacinus/brandtii) Anhang IV FFH-Richtlinie<br />

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Anhang IV FFH-Richtlinie<br />

Avifauna<br />

Wachtelkönig (Crex crex) VO zur Neufassung der<br />

Bundesartenschutzverordnung<br />

Kiebitz (Vanellus vanellus) VO zur Neufassung der<br />

Bundesartenschutzverordnung<br />

GfL 311 05096-49 - 189 -

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