Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
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11. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Gesetzlicher Biotop- und Artenschutz<br />
Neben der allgemeinen Eingriffsregelung ist bei der hier vorliegenden Planung zu beachten,<br />
dass durch diese auch gesetzlich besonders geschützte Biotope und Arten betroffen sind.<br />
Gesetzlicher Biotopschutz<br />
In das Verzeichnis nach § 31 Abs. 1 NNatG eingetragene besonders geschützte Biotope sind<br />
zum Teil vom Vorhaben betroffen.<br />
Hinsichtlich dieser Biotope hat die Gemeinde ermittelt und beurteilt, ob die vorgesehenen Eingriffe<br />
auf unüberwindbare naturschutzrechtliche Hindernisse treffen. Dies ist nach der Überzeugung<br />
der Gemeinde nicht der Fall, da überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit<br />
die Befreiung von den gesetzlichen Schutzbest<strong>im</strong>mungen erfordern. Der Bau der Ortsentlastungsstraße<br />
und die damit verbundene Ortsentwicklung ist für die Gemeinde von elementarer<br />
Bedeutung. Für die Inanspruchnahme der besonders geschützten Biotope werden entsprechende<br />
Kompensationsmaßnahmen durchgeführt (s. o.).<br />
Gesetzlicher Artenschutz<br />
Gemäß § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG sind bei der Abwägung besondere Anforderungen zu<br />
beachten, wenn als Folge des Eingriffs Biotope von streng geschützten Arten, die nicht ersetzbar<br />
sind, zerstört werden. Nicht ersetzbar ist der konkret-individuelle Lebensraum, wenn nicht<br />
künftig ein Ausweichquartier zur Verfügung steht.<br />
Streng geschützte Arten<br />
Vom Vorhaben sind die folgenden streng geschützten Arten betroffen:<br />
Fledermäuse<br />
Art Streng geschützt nach<br />
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Anhang IV FFH-Richtlinie<br />
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Anhang IV FFH-Richtlinie<br />
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Anhang IV FFH-Richtlinie<br />
Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Anhang IV FFH-Richtlinie<br />
Bartfledermaus (Myotis mystacinus/brandtii) Anhang IV FFH-Richtlinie<br />
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Anhang IV FFH-Richtlinie<br />
Avifauna<br />
Wachtelkönig (Crex crex) VO zur Neufassung der<br />
Bundesartenschutzverordnung<br />
Kiebitz (Vanellus vanellus) VO zur Neufassung der<br />
Bundesartenschutzverordnung<br />
GfL 311 05096-49 - 189 -