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Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal

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11. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

erheblich geringerer und dabei konstanter Intensität über einen langen Zeitraum von mehreren<br />

Stunden bis Tagen. Der Klosterwiesengraben wird in das geplante Regenrückhaltebecken<br />

einbezogen. Zur Regelung des Wasserabflusses muss in den Graben ein Drosselbauwerk<br />

eingebaut werden. Der Drosseldurchlass ist i.d.R. überstaut. Im Bereich des Drosselbauwerks<br />

werden flache Uferböschungen (1 : 5 bis 1 : 10) bis zur vorhandenen Geländeoberkante um das<br />

Drosselbauwerk herum hergestellt. Im 5. Bauabschnitt müssen die Quergräben, die zwischen<br />

Viehgraben und Alter Wörpe liegen, entkoppelt werden, um das von der Ortsentlastungsstraße<br />

anfallende Wasser dem Regenrückhaltebecken IX Viehgraben zuzuführen. Die Ortsentlastungsstraße<br />

stellt dann für den Viehgraben und die Alte Wörpe <strong>im</strong> Wesentlichen die Wasserscheide<br />

dar. Im Bereich des 5. Bauabschnittes wird der Viehgraben nördlich parallel zur Ortsentlastungsstraße<br />

in den Straßenseitengraben überführt. Das südlich der Ortsentlastungsstraße<br />

verbleibende Teilstück des Viehgrabens wird dann als Straßenseitengraben benutzt und z. T.<br />

zum geplanten Rückhaltebecken aufgeweitet. Im Verlauf des Viehgrabens durch das Rückhaltebecken<br />

muss wie be<strong>im</strong> Klosterwiesengraben zur Regelung des Wasserabflusses ein Drosselbauwerk<br />

eingebaut werden.<br />

Die hydraulischen Randbedingungen und die daraus resultierenden Querschnitt der Durchlässe<br />

werden <strong>im</strong> wasserrechtlichen Verfahren nachgewiesen.<br />

Nach den Ergebnissen der vorliegenden Verkehrsuntersuchungen (VERKEHRS- UND RE-<br />

GIONALPLANUNG GMBH) werden nach Fertigstellung aller Bauabschnitte <strong>im</strong> Prognosefall<br />

2015 durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken (DTV) zwischen 9.200 Kfz / 24 h (5. BA) und<br />

max<strong>im</strong>al 17.200 Kfz / 24 h (4. BA) erwartet.<br />

Erweiterung Gewerbegebiet Moorhausen (4. Bauabschnitt)<br />

Der Gewerbestandort Moorhausen soll durch die Ausweisung zusätzlicher Gewerbeflächen <strong>im</strong><br />

Geltungsbereich des B-Planes Nr. 94 parallel zum Ortsrand zwischen Ortsentlastungsstraße und<br />

vorhandenem Gewerbegebiet Moorhausen und zwischen Klosterwiesengraben <strong>im</strong> Südwesten<br />

und der Straße „Hilligenwarf“ <strong>im</strong> Nordwesten erweitert werden. Die Erweiterung des Gewerbegebietes<br />

Moorhausen weist die folgenden Merkmale auf:<br />

• Grundflächenzahl der geplanten Gewerbegebietserweiterung: 0,8.<br />

• Die Höhe der Gebäude (Oberkante baulicher Anlagen) <strong>im</strong> Gewerbegebiet darf 12 Meter<br />

nicht überschreiten.<br />

• Die Festsetzung der abweichenden Bauweise ist so best<strong>im</strong>mt, dass Gebäude in offener<br />

Bauweise errichtet werden können, die jedoch eine Gebäudelänge von 50 m überschreiten<br />

dürfen.<br />

• Der Abstand der Bebauung zu Verkehrsflächen, Maßnahmenflächen, Regenwasserrückhaltebecken,<br />

Wasserflächen und bestehenden Gewerbegebieten beträgt in der Regel<br />

mindestens 5 m.<br />

• Die Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt über die Verlängerungen der Straßen „Be<strong>im</strong><br />

neuen Damm“, „In den Theilen“, „Edisonstraße“ und die Straße „Hilligenwarf“, die die<br />

GfL 311 05096-49 - 168 -

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