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Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal

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11. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Vermeidung und Min<strong>im</strong>ierung von anlagebedingten Beeinträchtigungen:<br />

• Bevorzugung des naturnahen Gewässerausbaus vor technischen Lösungen (siehe textliche<br />

Festsetzung VIII 3). Erforderliche technische Bauwerke (Drosseln, Durchlässe usw.)<br />

werden so hergestellt, dass keine Barrierewirkung für die Gewässerfauna entsteht.<br />

• Einbau von ottergängigen Straßendurchlassbauwerken zur Min<strong>im</strong>ierung von Isolations- und<br />

Zerschneidungseffekten durch die Ortsentlastungsstraße (siehe textliche Festsetzung VI 11<br />

und VI 17).<br />

• Sicherung der erhaltenswerten, nicht überplanten Baumbestände durch zeichnerische<br />

Festsetzung <strong>im</strong> Bebauungsplan.<br />

• Durchgrünung von Baugebieten (siehe textliche Festsetzungen V 1 – V 5).<br />

• Neubildung von Grundwasser durch Regenwasserrückhaltung<br />

(s. textliche Festsetzung VIII 3).<br />

• Erhaltung der Versickerungsfähigkeit der neuen Gewerbegrundstücke (Quartiere 1 bis 5) für<br />

anfallendes Regenwasser (s. textliche Festsetzung VIII 1).<br />

Vermeidung und Min<strong>im</strong>ierung von betriebsbedingten Beeinträchtigungen:<br />

• Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Ortsentlastungsstraße auf<br />

max<strong>im</strong>al 70 km/h.<br />

• Verzicht auf Beleuchtung der Ortsentlastungsstraße.<br />

• Anlage von Pufferzonen (beidseitig Gräben und 5 m breite Gehölzstreifen) entlang der<br />

Ortsentlastungsstraße (siehe textliche Festsetzungen V 4, V 5) zur Min<strong>im</strong>ierung von Beeinträchtigungen<br />

für angrenzende Biotope, Habitate sowie Funktionen (z. B der Korridorfunktion<br />

der Alte Wörpe- Niederung).<br />

• Anlage von Leiteinrichtungen und Durchlassbauwerken zur Min<strong>im</strong>ierung von Tierverlusten<br />

(siehe textliche Festsetzung VI 11 und VI 17).<br />

Maßnahmen zum Ausgleich<br />

Der Bebauungsplan setzt folgende Maßnahmen zum Ausgleich bzw. zur Kompensation von<br />

Eingriffen in Natur und Landschaft fest:<br />

• Naturnahe Umgestaltung von Gewässerabschnitten: a) Bereich Alte Wörpe (s. textliche<br />

Festsetzung Nr. VI 10, VI 11, VI 13 und VI 14), b) Bereich Klosterwiesengraben (s.<br />

textliche Festsetzung Nr. VI 2)<br />

• Entwicklung von artenreichem, extensiv genutzten Grünland (s. textliche Festsetzung Nr.<br />

VI 7)<br />

GfL 311 05096-49 - 183 -

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