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Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal

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11. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

neue innere Erschließung des Gewerbegebietes bilden. Die neuen Erschließungsstraßen<br />

werden mit Laubbäumen bepflanzt.<br />

• Für die Durchgrünung des Gewerbegebietes sind an den neu zu schaffenden Gründstücksgrenzen<br />

zu jeder Seite der Grenze mindestens 4,0 m breite Pflanzstreifen für die Anlage<br />

einer Baum-Strauch-Hecke vorgesehen. Im Bereich von Stellplatzanlagen wird je<br />

angefangener Stellplatzeinheit (5 Stellplätze) ein Laubbaum gepflanzt. Zur weiteren<br />

Durchgrünung ist je 500 m² Grundstücksfläche ein hoch wachsender Laubbaum zu<br />

pflanzen.<br />

Oberflächenentwässerung<br />

Das Oberflächenentwässerungskonzept sieht vor, das anfallende Oberflächenwasser der vorhandenen<br />

Gewerbegebietsflächen, die bisher an den Regenwasserkanal angeschlossen sind, sowie<br />

das der öffentlichen Verkehrs- und Parkplatzflächen nach mechanischer Reinigung in einem gedichteten<br />

Vorbehandlungsbecken in den Klosterwiesengraben und die Alte Wörpe einzuleiten.<br />

Für die geplanten Regenrückhaltebecken und das separat geplante Vorbehandlungsbecken sind<br />

<strong>im</strong> Bebauungsplan Nr. 94 insgesamt drei Flächen und eine Fläche für Versorgungsanlagen<br />

Zweckbest<strong>im</strong>mung Abwasser vorgesehen. Die Gestaltung der Regenrückhaltbecken erfolgt<br />

naturnah mit Böschungsneigungen zwischen 1 : 5 und 1 : 10.<br />

Die zukünftigen privaten Flächen müssen ihr Oberflächenwasser direkt vor Ort entwässern. Ein<br />

Anschluss an die Straßenentwässerung ist nicht vorgesehen. Der erforderliche Abstand zum<br />

Grundwasser ist bei Erfordernis durch Geländeauffüllungen sicherzustellen.<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft<br />

Um die durch die Ortsentlastungsstraße entstandenen Eingriffe in Natur und Landschaft <strong>im</strong><br />

Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 94 ausgleichen zu können, werden „Flächen für<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“<br />

gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB <strong>im</strong> Teilbereich A des Bebauungsplanes Nr. 94 festgesetzt. Der<br />

Teilbereich B (Größe ca. 20 ha) liegt ca. 2 km westlich des Teilbereiches A <strong>im</strong> Bereich „Höger<br />

lange Wiesen“ inmitten eines Niedermoorkomplexes <strong>im</strong> St. Jürgensland und soll für zusätzliche<br />

Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Teilbereiches A herangezogen werden.<br />

GfL 311 05096-49 - 169 -

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