Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
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11. Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
neue innere Erschließung des Gewerbegebietes bilden. Die neuen Erschließungsstraßen<br />
werden mit Laubbäumen bepflanzt.<br />
• Für die Durchgrünung des Gewerbegebietes sind an den neu zu schaffenden Gründstücksgrenzen<br />
zu jeder Seite der Grenze mindestens 4,0 m breite Pflanzstreifen für die Anlage<br />
einer Baum-Strauch-Hecke vorgesehen. Im Bereich von Stellplatzanlagen wird je<br />
angefangener Stellplatzeinheit (5 Stellplätze) ein Laubbaum gepflanzt. Zur weiteren<br />
Durchgrünung ist je 500 m² Grundstücksfläche ein hoch wachsender Laubbaum zu<br />
pflanzen.<br />
Oberflächenentwässerung<br />
Das Oberflächenentwässerungskonzept sieht vor, das anfallende Oberflächenwasser der vorhandenen<br />
Gewerbegebietsflächen, die bisher an den Regenwasserkanal angeschlossen sind, sowie<br />
das der öffentlichen Verkehrs- und Parkplatzflächen nach mechanischer Reinigung in einem gedichteten<br />
Vorbehandlungsbecken in den Klosterwiesengraben und die Alte Wörpe einzuleiten.<br />
Für die geplanten Regenrückhaltebecken und das separat geplante Vorbehandlungsbecken sind<br />
<strong>im</strong> Bebauungsplan Nr. 94 insgesamt drei Flächen und eine Fläche für Versorgungsanlagen<br />
Zweckbest<strong>im</strong>mung Abwasser vorgesehen. Die Gestaltung der Regenrückhaltbecken erfolgt<br />
naturnah mit Böschungsneigungen zwischen 1 : 5 und 1 : 10.<br />
Die zukünftigen privaten Flächen müssen ihr Oberflächenwasser direkt vor Ort entwässern. Ein<br />
Anschluss an die Straßenentwässerung ist nicht vorgesehen. Der erforderliche Abstand zum<br />
Grundwasser ist bei Erfordernis durch Geländeauffüllungen sicherzustellen.<br />
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft<br />
Um die durch die Ortsentlastungsstraße entstandenen Eingriffe in Natur und Landschaft <strong>im</strong><br />
Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 94 ausgleichen zu können, werden „Flächen für<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“<br />
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB <strong>im</strong> Teilbereich A des Bebauungsplanes Nr. 94 festgesetzt. Der<br />
Teilbereich B (Größe ca. 20 ha) liegt ca. 2 km westlich des Teilbereiches A <strong>im</strong> Bereich „Höger<br />
lange Wiesen“ inmitten eines Niedermoorkomplexes <strong>im</strong> St. Jürgensland und soll für zusätzliche<br />
Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Teilbereiches A herangezogen werden.<br />
GfL 311 05096-49 - 169 -