Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal
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6. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />
Ersatz für die <strong>im</strong> B-Plan betroffenen Habitate gefährdeter Vogelarten zu gewährleisten. Im<br />
Einzelnen sind auf der Fläche folgende biotpopgestaltende Maßnahmen vorgesehen:<br />
a) Verplombung des Binnengrabens bzw. dortige Einrichtung eines Grabenstaus in<br />
Kombination mit einer Errichtung einer windbetriebenen Pumpe.<br />
b) Anlage von insgesamt 10 jeweils 25 m² großer und 5 jeweils 15 m² großer, bis 25 cm tiefer<br />
naturnah geformter Geländemulden auf den Grünlandflächen.<br />
Die Nutzung der Maßnahmenfläche erfolgt zukünftig zu 2/3 als Wiese oder Weidegrünland<br />
mäßig extensiv und abschnittweise bzw. zeitlich abgestuft. Eine Mahd vor dem 15. Juni darf<br />
zum Schutz früh brütender Wiesenvogelarten nur bei vorheriger Abst<strong>im</strong>mung mit der<br />
Naturschutzbehörde durchgeführt werden. Düngungen sollen nur mit Stallmist erfolgen. Das<br />
übrige Drittel der Fläche soll ausschließlich als Mähwiese mit Erstmahd ab Mitte Juli genutzt<br />
werden. Beweidung ist hier nicht zugelassen. Zwecks Ausmagerung und Entwicklung von<br />
Seggenwiesen ist auf diesem Flächenteil keine Düngung zulässig.<br />
6. Entwicklung von Gehölzbeständen (s. textliche Festsetzung Nr. V 6, VI 1, VI 3, VI<br />
8, VI 9, VI 10, VI 12, VI 13, VI 15, VI 16)<br />
Entsprechend den Ausführungen der Teil-Landschaftspläne werden mehrere Flächen zur Entwicklung<br />
von Gehölzflächen oder Gehölzstreifen festgesetzt. Diese erweitern die derzeit<br />
überwiegend vorhandenen bedingt naturfernen Landschaftsstrukturen um naturnahe<br />
Landschaftselemente. Darüber hinaus sollen die Gehölzflächen Biotopfunktionen und<br />
insbesondere auch Schutz- und Opt<strong>im</strong>ierungsfunktionen für Boden, Wasser und Kl<strong>im</strong>a erfüllen.<br />
Die Gehölzflächen sind <strong>im</strong> Bereich des 4. Bauabschnitts der <strong>Lilienthal</strong>er Allee vorwiegend<br />
entlang des zukünftigen Siedlungsrandes vorgesehen. Sie können so die Siedlungsflächen in die<br />
Landschaft einbinden und Störwirkungen durch die Siedlung bzw. die Ortsentlastungsstraße zur<br />
freien Landschaft hin abschirmen. Die Gehölzflächen <strong>im</strong> Bereich des 5. Bauabschnitts der<br />
<strong>Lilienthal</strong>er Allee dienen in Bezug auf das Landschaftsbild vorrangig einer landschaftsgerechten<br />
Neugestaltung dieses Landschaftsteils.<br />
Die unterschiedlichen Vorgaben der zu verwendenden Gehölzarten entsprechen den kleinräumig<br />
differenzierten naturräumlichen und standörtlichen Bedingungen der einzelnen Bereiche.<br />
Sie sollen die naturnahen Strukturen und Funktionen der Flächen gewährleisten und die<br />
naturräumlichen Besonderheiten der jeweiligen Landschaftsteile betonen.<br />
Im Einzelnen sind auf den festgesetzten Flächen folgende Gehölzentwicklungen vorgesehen:<br />
Textliche Festsetzung V 6: Pflanzung und dauerhafte Erhaltung von insgesamt 35 Bäumen an<br />
der Straße Klosterweide, so dass die größeren Bestandslücken der dortigen Baumhecke weitgehend<br />
geschlossen werden. Ziel ist u. a. die Aufwertung des Biotops mit seinen Lebensraumfunktionen<br />
(z. B. für Fledermäuse) und die Verminderung von anlage- und betriebsbedingten<br />
Störwirkungen der Ortsentlastungsstraße in die angrenzende Landschaft.<br />
Textliche Festsetzung VI 1: Entwicklung und dauerhafte Erhaltung von zwei Flächen am<br />
Böschungsfuß der Ortsentlastungsstraße zu Feuchtgebüschen mit Landröhricht. Zur<br />
Flächengestaltung sollen auf beiden Flächen jeweils 4 ca. 20 m² große und ca. 25 cm tiefe<br />
GfL 311 05096-49 - 129 -