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Umweltbericht im PDF-Format - Lilienthal

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6. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen<br />

Ersatz für die <strong>im</strong> B-Plan betroffenen Habitate gefährdeter Vogelarten zu gewährleisten. Im<br />

Einzelnen sind auf der Fläche folgende biotpopgestaltende Maßnahmen vorgesehen:<br />

a) Verplombung des Binnengrabens bzw. dortige Einrichtung eines Grabenstaus in<br />

Kombination mit einer Errichtung einer windbetriebenen Pumpe.<br />

b) Anlage von insgesamt 10 jeweils 25 m² großer und 5 jeweils 15 m² großer, bis 25 cm tiefer<br />

naturnah geformter Geländemulden auf den Grünlandflächen.<br />

Die Nutzung der Maßnahmenfläche erfolgt zukünftig zu 2/3 als Wiese oder Weidegrünland<br />

mäßig extensiv und abschnittweise bzw. zeitlich abgestuft. Eine Mahd vor dem 15. Juni darf<br />

zum Schutz früh brütender Wiesenvogelarten nur bei vorheriger Abst<strong>im</strong>mung mit der<br />

Naturschutzbehörde durchgeführt werden. Düngungen sollen nur mit Stallmist erfolgen. Das<br />

übrige Drittel der Fläche soll ausschließlich als Mähwiese mit Erstmahd ab Mitte Juli genutzt<br />

werden. Beweidung ist hier nicht zugelassen. Zwecks Ausmagerung und Entwicklung von<br />

Seggenwiesen ist auf diesem Flächenteil keine Düngung zulässig.<br />

6. Entwicklung von Gehölzbeständen (s. textliche Festsetzung Nr. V 6, VI 1, VI 3, VI<br />

8, VI 9, VI 10, VI 12, VI 13, VI 15, VI 16)<br />

Entsprechend den Ausführungen der Teil-Landschaftspläne werden mehrere Flächen zur Entwicklung<br />

von Gehölzflächen oder Gehölzstreifen festgesetzt. Diese erweitern die derzeit<br />

überwiegend vorhandenen bedingt naturfernen Landschaftsstrukturen um naturnahe<br />

Landschaftselemente. Darüber hinaus sollen die Gehölzflächen Biotopfunktionen und<br />

insbesondere auch Schutz- und Opt<strong>im</strong>ierungsfunktionen für Boden, Wasser und Kl<strong>im</strong>a erfüllen.<br />

Die Gehölzflächen sind <strong>im</strong> Bereich des 4. Bauabschnitts der <strong>Lilienthal</strong>er Allee vorwiegend<br />

entlang des zukünftigen Siedlungsrandes vorgesehen. Sie können so die Siedlungsflächen in die<br />

Landschaft einbinden und Störwirkungen durch die Siedlung bzw. die Ortsentlastungsstraße zur<br />

freien Landschaft hin abschirmen. Die Gehölzflächen <strong>im</strong> Bereich des 5. Bauabschnitts der<br />

<strong>Lilienthal</strong>er Allee dienen in Bezug auf das Landschaftsbild vorrangig einer landschaftsgerechten<br />

Neugestaltung dieses Landschaftsteils.<br />

Die unterschiedlichen Vorgaben der zu verwendenden Gehölzarten entsprechen den kleinräumig<br />

differenzierten naturräumlichen und standörtlichen Bedingungen der einzelnen Bereiche.<br />

Sie sollen die naturnahen Strukturen und Funktionen der Flächen gewährleisten und die<br />

naturräumlichen Besonderheiten der jeweiligen Landschaftsteile betonen.<br />

Im Einzelnen sind auf den festgesetzten Flächen folgende Gehölzentwicklungen vorgesehen:<br />

Textliche Festsetzung V 6: Pflanzung und dauerhafte Erhaltung von insgesamt 35 Bäumen an<br />

der Straße Klosterweide, so dass die größeren Bestandslücken der dortigen Baumhecke weitgehend<br />

geschlossen werden. Ziel ist u. a. die Aufwertung des Biotops mit seinen Lebensraumfunktionen<br />

(z. B. für Fledermäuse) und die Verminderung von anlage- und betriebsbedingten<br />

Störwirkungen der Ortsentlastungsstraße in die angrenzende Landschaft.<br />

Textliche Festsetzung VI 1: Entwicklung und dauerhafte Erhaltung von zwei Flächen am<br />

Böschungsfuß der Ortsentlastungsstraße zu Feuchtgebüschen mit Landröhricht. Zur<br />

Flächengestaltung sollen auf beiden Flächen jeweils 4 ca. 20 m² große und ca. 25 cm tiefe<br />

GfL 311 05096-49 - 129 -

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