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Das Jahrbuch der Sozialdemokratischen Partei 2007 und 2008 - SPD

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an<strong>der</strong>er Regelungen für eine bessere Zusammenarbeit<br />

von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>der</strong>n geschaffen.<br />

Schwerpunkte <strong>der</strong> Reform sind Abbau<br />

<strong>und</strong> Begrenzung <strong>der</strong> Schulden <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Haushalte, eine verbesserte Verwaltungskooperation<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Bereich<br />

<strong>der</strong> öffentlichen IT, eine effektivere Steuerverwaltung<br />

<strong>und</strong> die Einrichtung eines nationalen<br />

Krebsregisters. Wir haben im Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

die Rahmenvorgabe einer Schuldenregel für<br />

den B<strong>und</strong> <strong>und</strong> die Län<strong>der</strong> aufgenommen. Im<br />

Gr<strong>und</strong>satz gilt, dass die Haushalte von B<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Län<strong>der</strong>n in konjunktureller Normallage<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich ohne Einnahmen aus Krediten<br />

auszugleichen sind. In Notsituationen muss<br />

<strong>der</strong> Staat jedoch die notwendigen Maßnahmen<br />

auf den Weg bringen können, um Schaden<br />

abzuwenden <strong>und</strong> um die Voraussetzungen<br />

für eine Besserungen zu schaffen. Gerade<br />

in guten Zeiten muss für solche Situationen<br />

Vorsorge getroffen werden. Außerdem haben<br />

wir eine Ausnahmeklausel für Notsituationen<br />

wie Naturkatastrophen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e außergewöhnliche<br />

Notsituationen aufgenommen.<br />

Die gegenwärtige Finanzmarkt- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise<br />

ist eine solche Ausnahmesituation.<br />

Wir haben dafür gesorgt, dass Patientenverfügungen<br />

endlich rechtlich verbindlich sind.<br />

Im Juni 2009 hat <strong>der</strong> Deutsche B<strong>und</strong>estag<br />

den (mit Ausnahme von CDU/CSU) fraktionsübergreifend<br />

unterstützten Entwurf eines<br />

Dritten Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung des Betreuungsrechts<br />

beschlossen. <strong>Das</strong> neue Gesetz erkennt<br />

dem Patienten unabhängig von Art<br />

<strong>und</strong> Stadium seiner Krankheit das Recht zu,<br />

über Einleitung <strong>und</strong> Abbruch lebenserhalten<strong>der</strong><br />

Maßnahmen im Wege einer schriftlichen<br />

Patientenverfügung selbst zu entscheiden.<br />

Nach sechsjährigen intensiven Diskussionen<br />

über die Frage, unter welchen Voraussetzungen<br />

ein Patient vorab verbindlich festlegen<br />

kann, ob im Falle seiner späteren Einwilligungsunfähigkeit<br />

lebenserhaltende Maßnahmen<br />

durchgeführt werden, hat <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

dies nun endlich im Sinne einer am Patientenwillen<br />

orientierten Regelung entschieden.<br />

Wir haben in dem Gesetz klargestellt,<br />

dass jede Patientenverfügung so umzusetzen<br />

ist, wie es dem Willen des Betroffenen entspricht.<br />

Niemand wird an seiner schriftlichen<br />

Verfügung festgehalten, je<strong>der</strong> kann sich auch<br />

mündlich von seinen Festlegungen je<strong>der</strong>zeit<br />

lösen. Arzt <strong>und</strong> Betreuer bzw. Bevollmächtigter<br />

sollen eng zusammen wirken, um den<br />

wirklichen Willen des Patienten <strong>und</strong> eben<br />

auch Irrtümer o<strong>der</strong> missverständliche Formulierungen<br />

aufzuklären. Angehörigen <strong>und</strong> Vertrauenspersonen<br />

soll Gelegenheit zur Äußerung<br />

gegeben werden, in Zweifelsfällen entscheidet<br />

das Gericht. Die angebliche Gefahr<br />

einer „automatischen“ Umsetzung des Wortlauts<br />

gibt es nicht. Eine vorhergehende Bera-<br />

BUNDESTAGSFRAKTION<br />

tung <strong>und</strong> eine in Abständen erfolgende Aktualisierung<br />

wird empfohlen, ist jedoch keine<br />

Wirksamkeitsvoraussetzung.<br />

Die mit den Mitteln des Rechtsstaats gewährleistete<br />

innere Sicherheit ist eine Gr<strong>und</strong>voraussetzung<br />

dafür, dass die Bürgerinnen<br />

<strong>und</strong> Bürger ihre Freiheitsrechte konkret<br />

wahrnehmen, indem sie ihr Leben ohne<br />

Furcht gestalten können. Die Gewährleistung<br />

<strong>der</strong> inneren Sicherheit ist somit eine gr<strong>und</strong>legende<br />

Voraussetzung für ein freies Zusammenleben<br />

<strong>der</strong> Menschen <strong>und</strong> damit eine <strong>der</strong><br />

Kernaufgaben staatlichen Handelns. Abwehrrechte<br />

<strong>der</strong> Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger gegen<br />

staatliche Eingriffe <strong>und</strong> ihr Anspruch auf Gewährleistung<br />

innerer Sicherheit stehen in einem<br />

Spannungsverhältnis, dem die sozialdemokratische<br />

Gesetzgebung gerecht wurde. Innere<br />

Sicherheit ist Aufgabe <strong>der</strong> Gefahrenprävention<br />

aber auch <strong>der</strong> Strafrechtspolitik. Unsere<br />

Rechtspolitik ist gleichermaßen dem Geist<br />

<strong>der</strong> bürgerlichen Freiheiten <strong>und</strong> dem legitimen<br />

Bedürfnis nach Sicherheit verpflichtet.<br />

In diesem Sinne haben wir eine Reihe von<br />

Gesetzen im B<strong>und</strong>estag beschlossen:<br />

Mit dem Gesetz über die Regelung <strong>der</strong> Vermögensabschöpfung<br />

bei Straftaten haben wir<br />

den Zugriff <strong>der</strong> Opfer von Straftaten auf das<br />

Vermögen des Straftäters erleichtert.<br />

Mit dem Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Strafgesetzbuches<br />

– Anhebung <strong>der</strong> Höchstgrenze des Tagessatzes<br />

bei Geldstrafen haben wir dafür gesorgt,<br />

dass angemessene <strong>und</strong> spürbare Geldstrafen<br />

auch in den obersten Einkommensklassen<br />

verhängt werden können. <strong>Das</strong> Höchstmaß eines<br />

Tagessatzes lag bisher bei 5.000 Euro, was<br />

<strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Spitzeneinkommen in<br />

den letzten Jahrzehnten nicht gerecht wurde.<br />

Wir haben daher die Höchstgrenze des Tagessatzes<br />

bei Geldstrafen auf 30.000 Euro angehoben.<br />

Damit steigt <strong>der</strong> mögliche Höchstbetrag<br />

einer Geldstrafe bei einer Einzeltat auf<br />

10,8 Millionen Euro, bei mehreren Taten auf<br />

21,6 Millionen Euro.<br />

Für die zunehmende Anzahl von Stalking-<br />

Opfern, also Personen, die intensiv verfolgt<br />

o<strong>der</strong> belästigt werden, haben wir mit dem Gesetz<br />

zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen<br />

eine beson<strong>der</strong>e Schutzvorschrift geschaffen.<br />

Außerdem gibt es nun die Möglichkeit,<br />

die Opfer durch richterliche Weisungen zu<br />

schützen.<br />

Wir haben das Recht über die Führungsaufsicht<br />

reformiert <strong>und</strong> damit die nachsorgende<br />

Kontrolle <strong>und</strong> Betreuung von Verurteilten,<br />

die ihre Strafe voll verbüßt haben o<strong>der</strong> aus einer<br />

Klinik für psychisch- o<strong>der</strong> suchtkranke<br />

Täter entlassen wurden, verbessert.<br />

Mit <strong>der</strong> Reform des Maßregelvollzugs wurde<br />

die Unterbringung von Straftätern in einem<br />

psychiatrischen Krankenhaus o<strong>der</strong> einer Entziehungsanstalt<br />

effektiver an den Therapiezielen<br />

orientiert.<br />

Beson<strong>der</strong>s gefährliche Straftäter können<br />

künftig nachträglich in Sicherungsverwahrung<br />

genommen werden, auch wenn sie nach Jugendstrafrecht<br />

verurteilt wurden. Die Sicherungsverwahrung<br />

dient nicht <strong>der</strong> Bestrafung<br />

son<strong>der</strong>n dem Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vor beson<strong>der</strong>s<br />

gefährlichen Gewalttätern. Sie darf<br />

immer nur dann verhängt werden, wenn es<br />

kein mil<strong>der</strong>es Mittel gibt, um die Allgemeinheit<br />

zu schützen. <strong>Das</strong> gilt umso mehr für junge<br />

Menschen, bei denen eine Gefährlichkeitsprognose<br />

beson<strong>der</strong>s schwierig ist, da ihre Persönlichkeitsentwicklung<br />

nicht abgeschlossen<br />

ist.<br />

<strong>Das</strong> Strafrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz zur Bekämpfung<br />

<strong>der</strong> Computerkriminalität hat unter<br />

an<strong>der</strong>em die Straftatbestände des sog.<br />

„Hackings“ o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Computersabotage verschärft.<br />

Wir haben die Regelungen über die Telekommunikationsüberwachung<br />

<strong>und</strong> weiterer verdeckter<br />

Ermittlungsmaßnahmen in <strong>der</strong> Strafprozessordnung<br />

umfassend überarbeitet <strong>und</strong><br />

die gr<strong>und</strong>rechtssichernden Schwellen für<br />

staatliche Eingriffe wesentlich erhöht. Gleichzeitig<br />

wurden die europäischen Vorgaben<br />

über die Speicherung von Verbindungsdaten<br />

(„Vorratsdatenspeicherung“), nur soweit<br />

zwingend notwendig, umgesetzt.<br />

Telekommunikationsunternehmen werden<br />

für Maßnahmen <strong>der</strong> Strafverfolgung in<br />

erheblichem Umfang in Anspruch genommen,<br />

wodurch den Unternehmen Kosten entstehen,<br />

die durch die bisher bestehenden Entschädigungsregelungen<br />

nur unzureichend abgedeckt<br />

wurden. Wir haben mit dem Gesetz<br />

zur Neuordnung <strong>der</strong> Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen<br />

für die Heranziehung im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Strafverfolgung ein neues Pauschalsystem<br />

mit höheren Entschädigungsbeträgen<br />

geschaffen.<br />

Durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses<br />

des Rates <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union zur Bekämpfung <strong>der</strong> sexuellen Ausbeutung<br />

von Kin<strong>der</strong>n <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>pornographie haben<br />

wir die Maßnahmen gegen die sexuelle Ausbeutung<br />

von Kin<strong>der</strong>n <strong>und</strong> gegen Kin<strong>der</strong>pornographie<br />

verstärkt. Mit dem Gesetz wollen<br />

wir auch das Abgleiten von Kin<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

in die Prostitution verhin<strong>der</strong>n.<br />

Wenn ein Abgeordneter einem Mitarbeiter<br />

Unterlagen anvertraut, erstreckt sich <strong>der</strong><br />

Schutz vor Beschlagnahme nicht nur auf das<br />

Gebäude des B<strong>und</strong>estages selbst, son<strong>der</strong>n<br />

durch das Gesetz zur Erweiterung des Beschlagnahmeschutzes<br />

bei Abgeordneten jetzt auch zum<br />

Beispiel auf das Wahlkreisbüro, auf die Wohnung<br />

o<strong>der</strong> den Pkw des Mitarbeiters.<br />

Wir haben durch eine neue Regelung im<br />

Strafgesetzbuch (Strafzumessung bei Aufklärungs-<br />

<strong>und</strong> Präventionshilfe) eine neue „Kronzeugenregelung“<br />

eingeführt. Ziel dieser Regelung<br />

ist, Erkenntnisse in abgeschotteten Kri-<br />

201

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