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Das Jahrbuch der Sozialdemokratischen Partei 2007 und 2008 - SPD

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im Rahmen <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform die<br />

Möglichkeit eröffnet, dem BKA operative<br />

Kompetenzen zur Abwehr des internationalen<br />

Terrorismus einzuräumen. <strong>Das</strong> BKAG erfüllt<br />

diesen gr<strong>und</strong>gesetzlichen Auftrag. Die<br />

nun beschlossenen Instrumente zur Gefahrenabwehr<br />

orientieren sich weitgehend an bestehenden<br />

Regelungsvorbil<strong>der</strong>n aus dem<br />

B<strong>und</strong>espolizeigesetz <strong>und</strong> den Polizeigesetzen<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Neu ist im Wesentlichen nur das<br />

Instrument <strong>der</strong> Online-Durchsuchung. In genauer<br />

Befolgung <strong>der</strong> Vorgaben des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />

haben wir auch hier eine<br />

Lösung erarbeitet, die ein ausgewogenes Verhältnis<br />

von Freiheit <strong>und</strong> Sicherheit aufweist<br />

<strong>und</strong> den verfassungsrechtlich gebotenen Datenschutz<br />

gewährleistet.<br />

Ziel des Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung des Artikel 10-<br />

Gesetzes über Beschränkungen beim Brief-, Post<strong>und</strong><br />

Fernmeldegeheimnis (G-10-Gesetz) ist die<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Arbeitsmöglichkeiten unserer<br />

Nachrichtendienste in einzelnen Bereichen.<br />

So ist es jetzt möglich, Telefone an Bord<br />

deutscher Schiffe zur Bekämpfung <strong>der</strong> Proliferation<br />

(Verbreitung von Massenvernichtungswaffen)<br />

<strong>und</strong> des internationalen Waffenhandels<br />

zu überwachen. Wir haben für die<br />

gezielte Suche nach Mobiltelefonen (z.B. bei<br />

Entführungsfällen) eine Rechtsgr<strong>und</strong>lage geschaffen.<br />

Die für Min<strong>der</strong>jährige geltende Altersgrenze<br />

für die Speicherung <strong>und</strong> Weitergabe<br />

von Informationen (16 Jahre) kann jetzt<br />

ausnahmsweise unterschritten werden. <strong>Das</strong><br />

gilt aber nur, wenn tatsächliche Anhaltspunkte<br />

dafür bestehen, dass eine erhebliche Gefahr<br />

für Leib o<strong>der</strong> Leben von dem Min<strong>der</strong>jährigen<br />

ausgehen könnte. Außerdem haben wir die<br />

Auswertung von Erkenntnissen aus <strong>der</strong> Telekommunikationsüberwachung<br />

optimiert (automatisierter<br />

Abgleich) <strong>und</strong> die Zusammenarbeit<br />

von B<strong>und</strong>eswehr <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esnachrichtendienst<br />

bei Auslandseinsätzen verbessert.<br />

Wir haben den Schutz des Kernbereichs privater<br />

Lebensgestaltung in das Gesetz aufgenommen,<br />

die Datenweitergabe klar geregelt<br />

<strong>und</strong> den Datenschutz verbessert.<br />

Im Visa-Informationssystem (VIS) werden<br />

Daten zu beantragten Visa sowie Daten zu erteilten,<br />

abgelehnten <strong>und</strong> wi<strong>der</strong>rufenen Visa<br />

zentral durch die zuständigen Behörden (insbeson<strong>der</strong>e<br />

Visum-, Grenz- <strong>und</strong> Einwan<strong>der</strong>ungsbehörden)<br />

gespeichert. So können unter<br />

an<strong>der</strong>em Visum-Mehrfachanträge einer Person<br />

bei mehreren Mitgliedstaaten (sog. „Visa-<br />

Shopping“) verhin<strong>der</strong>t <strong>und</strong> Identitätstäuschungen<br />

aufgedeckt werden. Mit dem Gesetz<br />

über den Zugang von Polizei- <strong>und</strong> Strafverfolgungsbehörden<br />

sowie Nachrichtendiensten zum Visa-Informationssystem<br />

haben wir neue Recherchemöglichkeiten<br />

für die Sicherheitsbehörden im<br />

VIS geschaffen. Polizei, Strafverfolgungsbehörden<br />

sowie Nachrichtendienste haben<br />

künftig die Möglichkeit, zum Zwecke <strong>der</strong><br />

BUNDESTAGSFRAKTION<br />

Verhütung, Aufdeckung <strong>und</strong> Ermittlung von<br />

terroristischen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en schwerwiegenden<br />

Straftaten Abfragen über das VIS zu tätigen.<br />

Mit dem Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Zivilschutzgesetzes<br />

wird <strong>der</strong> Bevölkerungsschutz in<br />

Deutschland auf eine neue rechtliche Basis<br />

gestellt. Im Einzelnen werden die Einrichtungen<br />

<strong>und</strong> Vorhaltungen des B<strong>und</strong>es den Län<strong>der</strong>n<br />

auch bei Naturkatastrophen <strong>und</strong> beson<strong>der</strong>s<br />

schweren Unglücksfällen zur Verfügung<br />

gestellt. Nach dem zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>der</strong>n<br />

im Sommer <strong>2007</strong> vereinbarten neuen<br />

Ausstattungskonzept für den Zivilschutz werden<br />

die ergänzende Ausstattung des B<strong>und</strong>es<br />

sowie ihre Verfügbarkeit für die Katastrophenschutzvorsorge<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> auf eine einfachgesetzliche<br />

Gr<strong>und</strong>lage gestellt. Der Gesetzentwurf<br />

stellt außerdem die Aus- <strong>und</strong><br />

Fortbildungsmaßnahmen des B<strong>und</strong>es (Akademie<br />

für Krisenmanagement, Notfallplanung<br />

<strong>und</strong> Zivilschutz des B<strong>und</strong>esamtes für<br />

Bevölkerungsschutz <strong>und</strong> Katastrophenhilfe –<br />

AKNZ) auf eine mo<strong>der</strong>ne Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong><br />

sichert auch die Län<strong>der</strong> übergreifende Krisenmanagement-Übungsserie<br />

LÜKEX ab. Eingeführt<br />

wurde ferner die Möglichkeit zentraler<br />

Koordinierungsmaßnahmen des B<strong>und</strong>es,<br />

allerdings nur auf Ersuchen <strong>und</strong> im Einvernehmen<br />

mit den Län<strong>der</strong>n, sowie eine beratende<br />

Funktion des B<strong>und</strong>es beim Schutz kritischer<br />

Infrastrukturen.<br />

Deutschland ist ein Einwan<strong>der</strong>ungsland.<br />

Einwan<strong>der</strong>ung verlangt Integration. Integration<br />

bedeutet für uns die Einglie<strong>der</strong>ung von Zuwan<strong>der</strong>ern<br />

in unsere Gesellschaft unter rechtlichen,<br />

ökonomischen, sozialen <strong>und</strong> politischen<br />

Gesichtspunkten.<br />

Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts<strong>und</strong><br />

asylrechtlicher Richtlinien <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union sind wir im August <strong>2007</strong> <strong>der</strong> Verpflichtung<br />

nachgekommen, insgesamt elf europäische<br />

Richtlinien in deutsches Recht umzusetzen.<br />

Die Umsetzung hatte zur Folge, dass wir<br />

alle maßgeblichen auslän<strong>der</strong>rechtlichen Gesetze<br />

überarbeitet haben. Eine <strong>der</strong> Richtlinien,<br />

die wir umgesetzt haben, betrifft die Familienzusammenführung.<br />

Danach sollen in<br />

<strong>der</strong> Regel aus dem Ausland nachziehende –<br />

mindestens 18 Jahre alt – Ehegatten vor <strong>der</strong><br />

Einreise nach Deutschland einfache Deutschkenntnisse<br />

erworben haben.<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> Richtlinienumsetzung<br />

haben wir im Staatsangehörigkeitsrecht<br />

für eine Einbürgerung Kenntnisse in <strong>der</strong><br />

deutschen Rechts- <strong>und</strong> Gesellschaftsordnung<br />

eingeführt. Zur Vorbereitung wurden Einbürgerungskurse<br />

eingerichtet. Ein wichtiger<br />

Punkt war für uns auch die Einführung einer<br />

b<strong>und</strong>esgesetzlichen Bleiberechtsregelung für<br />

geduldete Auslän<strong>der</strong>.<br />

Mit dem Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten<br />

Steuerung <strong>der</strong> Zuwan<strong>der</strong>ung Hochqualifizierter <strong>und</strong><br />

zur Än<strong>der</strong>ung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen<br />

(Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) haben<br />

wir das vom B<strong>und</strong>eskabinett im Juli <strong>2008</strong><br />

beschlossene „Aktionsprogramm <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esregierung<br />

– Beitrag <strong>der</strong> Arbeitsmigration zur<br />

Sicherung <strong>der</strong> Fachkräftebasis in Deutschland“<br />

umgesetzt. Im Ergebnis geht es darum,<br />

Deutschlands Position im internationalen<br />

Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte<br />

zu stärken. Dafür sind zwei wesentliche Än<strong>der</strong>ungen<br />

im Aufenthaltsgesetz vorgesehen.<br />

Erstens die Senkung <strong>der</strong> Mindesteinkommensgrenze<br />

für die Erteilung einer Nie<strong>der</strong>lassungserlaubnis<br />

für Hochqualifizierte von<br />

86.400 Euro auf 63.300 Euro. Zweitens wurde<br />

zur besseren Nutzung inländischer Potenziale<br />

ein neuer Aufenthaltstitel eingeführt, <strong>der</strong><br />

Geduldeten unter bestimmten Voraussetzungen<br />

einen sicheren Aufenthalt verschafft.<br />

Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz eine<br />

nicht im Aktionsprogramm vorgesehene Än<strong>der</strong>ung<br />

des Aufenthaltsgesetzes: Schon jetzt<br />

können Län<strong>der</strong> eine eigene Härtefallkommission<br />

einsetzen, aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong>en Ersuchen die<br />

obersten Landesbehörden dem Auslän<strong>der</strong><br />

bzw. <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>in einen Aufenthaltstitel<br />

jenseits <strong>der</strong> übrigen im Gesetz normierten<br />

Voraussetzungen erteilen können. Diese Regelung<br />

hat sich bewährt, sodass die im Zuwan<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

vorgesehene Befristung<br />

aufgehoben wurde.<br />

<strong>Das</strong> Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Staatsangehörigkeitsrechts<br />

setzt die Vorgaben, die das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht<br />

(BVerfG) <strong>und</strong> das B<strong>und</strong>esverwaltungsgericht<br />

(BVerwG) bezüglich <strong>der</strong><br />

Rücknahme rechtswidriger, insbeson<strong>der</strong>e<br />

durch Täuschung erschlichener Einbürgerungen<br />

gemacht haben, um.<br />

Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes<br />

haben wir mehr Rechtssicherheit <strong>und</strong><br />

mehr Transparenz für die Verbraucherinnen<br />

<strong>und</strong> Verbraucher erzielt. Die Überprüfung<br />

<strong>der</strong> Kreditwürdigkeit von Personen anhand<br />

des mathematisch-statistischen sog. „Scorings“<br />

ist statthaft, das Verfahren muss jedoch hinreichend<br />

transparent sein <strong>und</strong> erläutert werden.<br />

Wir haben die Voraussetzungen für die<br />

Durchführung des „Scorings“ gesetzlich eindeutig<br />

festgelegt.<br />

Nach den in jüngerer Zeit bekannt gewordenen<br />

Fällen von missbräuchlichem Handel<br />

mit personenbezogenen Daten verfolgen wir<br />

mit dem Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits<br />

<strong>und</strong> zur Än<strong>der</strong>ung datenschutzrechtlicher Vorschriften<br />

eine weitere Verbesserung des Datenschutzes.<br />

Dazu gehören beispielsweise die<br />

Einführung eines beson<strong>der</strong>en Kündigungsschutzes<br />

für die betrieblichen Datenschutzbeauftragten<br />

<strong>und</strong> eine deutlich erweiterte Eingriffsbefugnis<br />

<strong>der</strong> Datenschutzbehörden. Die<br />

Hinweis- <strong>und</strong> Informationspflichten z.B. bei<br />

festgestelltem Missbrauch werden ausgebaut.<br />

Die Dokumentationspflichten, z.B. bei <strong>der</strong><br />

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