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Curricula neu denken - Universität Rostock

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(3) Thema, Aufgabenstellung und Umfang sind von der Betreuerin/dem Betreuer so<br />

zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung eingehalten werden kann. Im Einzelfall<br />

kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist<br />

ausnahmsweise um höchstens [Anzahl] Wochen 50 verlängern.<br />

(4) Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer<br />

1. für den Bachelorstudiengang [Bezeichnung] der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong><br />

eingeschrieben ist,<br />

2. alle Modulprüfungen erfolgreich abgelegt hat, deren Regelprüfungstermine vor<br />

dem Fachsemester liegen, in dem die Bachelorarbeit ausgeführt werden soll.<br />

alternative Regelung zu Absatz 4 Nummer 2:<br />

2. den Erwerb von mindestens [Angabe der geforderten Leistungspunktzahl] 51<br />

Leistungspunkten in diesem Studiengang nachweisen kann.<br />

(5) Die Kandidatin/der Kandidat hat die Zulassung zur Bachelorarbeit schriftlich beim<br />

Prüfungsausschuss zu beantragen. Der Antrag ist bis vierzehn Tage nach Beginn<br />

der Vorlesungszeit des Semesters zu stellen, in dem die Kandidatin/der Kandidat die<br />

Bachelorarbeit anfertigen will. Die Kandidatin/der Kandidat kann mit dem Antrag auf<br />

Zulassung Themen und Betreuer vorschlagen; der Vorschlag begründet keinen<br />

Anspruch.<br />

optionale Regelung:<br />

(6) Die Kandidatin/der Kandidat kann mit der Zulassung beantragen, die<br />

Bachelorarbeit in einer anderen als in deutscher Sprache zu verfassen. Über den<br />

Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss in Absprache mit der Betreuerin/dem<br />

Betreuer und der zweiten Prüferin/dem zweiten Prüfer der Arbeit.<br />

(7) Die Bachelorarbeit wird von einer Professorin/einem Professor oder einer<br />

anderen nach § 18 Absatz 1 berechtigten Person betreut. Soll die Bachelorarbeit in<br />

einer Einrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden, bedarf es hierzu<br />

der Zustimmung des Prüfungsausschusses.<br />

(8) Die Ausgabe des Themas für die Bachelorarbeit erfolgt über den<br />

Prüfungsausschuss. Thema und Zeitpunkt werden aktenkundig gemacht. Die<br />

Ausgabe des Themas hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Bachelorarbeit<br />

einschließlich der Bewertung innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden<br />

kann. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von drei Wochen nach<br />

Ausgabe zurückgegeben werden.<br />

optionale Regelung:<br />

(9) Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden,<br />

wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatin/des<br />

einzelnen Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder<br />

anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich<br />

Leistungspunkte daraus ein Arbeitsumfang zwischen 180 und 360 Stunden bzw. viereinhalb bis <strong>neu</strong>n Wochen Bearbeitungszeit.<br />

Erfolgt die Erarbeitung der Bachelorarbeit im Semester lehrveranstaltungsbegleitend kann eine angemessene längere<br />

Bearbeitungsfrist festgelegt werden.<br />

50 Hier ist eine angemessene Fristverlängerung vorzusehen.<br />

51 Die Angabe hat in den Fachprüfungsordnungen nach fachspezifischen Gesichtspunkten zu erfolgen.

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