Curricula neu denken - Universität Rostock
Curricula neu denken - Universität Rostock
Curricula neu denken - Universität Rostock
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
(3) Thema, Aufgabenstellung und Umfang sind von der Betreuerin/dem Betreuer so<br />
zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung eingehalten werden kann. Im Einzelfall<br />
kann auf begründeten Antrag der Prüfungsausschuss die Bearbeitungsfrist<br />
ausnahmsweise um höchstens [Anzahl] Wochen 50 verlängern.<br />
(4) Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer<br />
1. für den Bachelorstudiengang [Bezeichnung] der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong><br />
eingeschrieben ist,<br />
2. alle Modulprüfungen erfolgreich abgelegt hat, deren Regelprüfungstermine vor<br />
dem Fachsemester liegen, in dem die Bachelorarbeit ausgeführt werden soll.<br />
alternative Regelung zu Absatz 4 Nummer 2:<br />
2. den Erwerb von mindestens [Angabe der geforderten Leistungspunktzahl] 51<br />
Leistungspunkten in diesem Studiengang nachweisen kann.<br />
(5) Die Kandidatin/der Kandidat hat die Zulassung zur Bachelorarbeit schriftlich beim<br />
Prüfungsausschuss zu beantragen. Der Antrag ist bis vierzehn Tage nach Beginn<br />
der Vorlesungszeit des Semesters zu stellen, in dem die Kandidatin/der Kandidat die<br />
Bachelorarbeit anfertigen will. Die Kandidatin/der Kandidat kann mit dem Antrag auf<br />
Zulassung Themen und Betreuer vorschlagen; der Vorschlag begründet keinen<br />
Anspruch.<br />
optionale Regelung:<br />
(6) Die Kandidatin/der Kandidat kann mit der Zulassung beantragen, die<br />
Bachelorarbeit in einer anderen als in deutscher Sprache zu verfassen. Über den<br />
Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss in Absprache mit der Betreuerin/dem<br />
Betreuer und der zweiten Prüferin/dem zweiten Prüfer der Arbeit.<br />
(7) Die Bachelorarbeit wird von einer Professorin/einem Professor oder einer<br />
anderen nach § 18 Absatz 1 berechtigten Person betreut. Soll die Bachelorarbeit in<br />
einer Einrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden, bedarf es hierzu<br />
der Zustimmung des Prüfungsausschusses.<br />
(8) Die Ausgabe des Themas für die Bachelorarbeit erfolgt über den<br />
Prüfungsausschuss. Thema und Zeitpunkt werden aktenkundig gemacht. Die<br />
Ausgabe des Themas hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Bachelorarbeit<br />
einschließlich der Bewertung innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden<br />
kann. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von drei Wochen nach<br />
Ausgabe zurückgegeben werden.<br />
optionale Regelung:<br />
(9) Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden,<br />
wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatin/des<br />
einzelnen Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder<br />
anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich<br />
Leistungspunkte daraus ein Arbeitsumfang zwischen 180 und 360 Stunden bzw. viereinhalb bis <strong>neu</strong>n Wochen Bearbeitungszeit.<br />
Erfolgt die Erarbeitung der Bachelorarbeit im Semester lehrveranstaltungsbegleitend kann eine angemessene längere<br />
Bearbeitungsfrist festgelegt werden.<br />
50 Hier ist eine angemessene Fristverlängerung vorzusehen.<br />
51 Die Angabe hat in den Fachprüfungsordnungen nach fachspezifischen Gesichtspunkten zu erfolgen.