04.06.2013 Aufrufe

Curricula neu denken - Universität Rostock

Curricula neu denken - Universität Rostock

Curricula neu denken - Universität Rostock

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Verfahrensregelung<br />

für die Einrichtung von Studiengängen<br />

und für die Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen<br />

an der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong><br />

§ 1<br />

Präambel<br />

<strong>Universität</strong>en und Hochschulen haben als ständige Aufgabe, Inhalte und Formen ihrer<br />

Studienangebote im Hinblick auf die Entwicklung in der Wissenschaft, die Bedürfnisse der<br />

beruflichen Praxis und die Veränderungen in der Berufswelt zu überprüfen und weiter zu<br />

entwickeln.<br />

Diese Aufgabe nimmt die <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> wahr<br />

- durch die Entwicklung <strong>neu</strong>er Studiengänge/Studienangebote mit differenzierten<br />

Hochschulabschlüssen und der Erarbeitung entsprechender Prüfungs- und<br />

Studienordnungen sowie<br />

- durch die kontinuierliche Pflege bestehender Studiengänge/Studienangebote;<br />

diese Pflege impliziert die Änderung/Anpassung der jeweiligen Prüfungs- und<br />

Studienordnungen, wenn sich<br />

a) fachliche Änderungen ergeben und/oder<br />

b) für bestehende Studiengänge/Studienangebote gesetzliche und andere Vorgaben<br />

ändern.<br />

Die Anpassung der Prüfungs- und Studienordnungen kann in Abhängigkeit vom Umfang der<br />

erforderlichen Änderungen durch Neufassung oder Änderungssatzung erfolgen.<br />

§ 2<br />

Verfahrenstypen<br />

(1) Die Genehmigung zur Einrichtung <strong>neu</strong>er Studiengänge/Studienangebote, <strong>neu</strong>er Prüfungs- und<br />

Studienordnungen sowie überarbeiteter Prüfungs- und Studienordnungen ist zu beantragen.<br />

(2) Die Antragstellung zur Einrichtung eines Studienganges/Studienangebotes bzw. zur<br />

Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen an der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> unterliegt<br />

einem geregelten Verfahren. Dabei unterscheiden sich drei Typen des<br />

Genehmigungsverfahrens:<br />

- das ordentliche Verfahren (A) für die Neueinrichtung von Studiengängen,<br />

insbesondere bei Reform- und Modellversuchen, Modellprojekten, transdisziplinären<br />

und internationalen Studiengängen/Studienangeboten, bei weiterbildenden<br />

Studiengängen, in der Studienform „Fernstudium“, bei „on-line-Studium“ sowie für die<br />

Genehmigung der entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen,<br />

- das vereinfachte Verfahren (B) für die Pflege und Änderung/Anpassung bestehender<br />

Studiengänge/Studienangebote bzw. bestehender Prüfungs- und Studienordnungen<br />

sowie für die Vorgänge, die bereits im Verfahren A geprüft wurden,<br />

- das Verfahren C für Anträge, die noch nicht den Mindestentwicklungsstand erreicht<br />

haben.<br />

1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!