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Curricula neu denken - Universität Rostock

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Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und<br />

Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen – Vergleich alt und <strong>neu</strong><br />

<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>/Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation/Professor Dr. Stefan Göbel<br />

Stand: 16.03.2010<br />

alt<br />

Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Ab satz 2 HRG fü r die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom<br />

10.10.2003 i. d. F. vom 18.09.2008)<br />

Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000 i. d. F. vom<br />

22.10.2004)<br />

<strong>neu</strong><br />

Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i. d. F. vom 04.02.2010)<br />

Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen<br />

(Die einzelnen Änderungen und mögliche, ggf. erforderliche Handlungsoptionen werden auf den folgenden Seiten dargestellt.)<br />

expliziter Hinweis auf Vollzeitstudium<br />

größere Betonung der Varianten der Regelstudienzeiten (vier, fünf und sechs Semester für Bachelor und zwei, drei und vier Semester für Master), Ausdehnung der Ausnahmemöglichkeit<br />

auch für längere Regelstudienzeiten<br />

individuelle Abweichungsmöglichkeit bzgl. der 300 ECTS-Regelung (stärkere Individualisierung des Modells 7+3, 6+4 etc. möglich)<br />

Aufweichung der Zugangskriterien für weiterbildende M asterstudiengänge durch Eignungsprüfung; einen weiterbildenden Master können damit gg f. auch Personen ohne<br />

Bachelorabschluss aufnehmen; für weiterbildende Masterstudiengänge gilt aber weiter die 300-ECTS-Punkteregelung (mit Ausnahme der individuellen Abweichungsmöglichkeit)<br />

explizite Unterscheidung zwischen Zugangskriterien zur Qualitätssicherung und Zulassungskriterien aus Kapazitätsgründen<br />

weitere Voraussetzungen für Masterzugang sind kein Muss mehr<br />

keine obligatorische Festlegung der Profiltypen „stärker anwendungsorientiert“ und „stärker forschungsorientiert“ mehr erforderlich<br />

Profil „nicht-konsekutiv“ entfällt, das nicht-konsekutive Profil ist nun im konsekutiven Profil enthalten<br />

Verpflichtung zu „Mobilitätsfenstern“<br />

Hervorhebung der Studierbarkeit, unter anderem:<br />

Hervorhebung der alternativen Lehr und Lernformen, z.B. „e-Learning“<br />

erhalten geblieben ist, dass das Modul i.d.R. ein Semester oder ein Studienjahr umfassen sollte<br />

Hervorhebung: max. eine Prüfung pro Modul (Ausnahmen mgl.), kein Hinweis mehr auf Prüfungsvorleistungen<br />

Prüfung über mehrere Module möglich<br />

Hervorhebung der Verknüpfung von Prüfungsinhalten mit Lernergebnissen<br />

Entkopplung von Prüfung und Vergabe der Leistungspunkte; offen bleibt, was unter „erfolgreichen Abschluss des Moduls“ zu verstehen ist<br />

Verpflichtung zur präzisen Definition der Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten<br />

Mindestgröße eines Moduls sind 5 ECTS<br />

explizite Regelung zu Anerkennungsfragen mit Verweis auf das Lissabonner Anerkennungsübereinkommen<br />

Rücknahme der obligatorischen 30 Stunden pro Leistungspunkt, mehr Spielraum bei der Workloadberechnung (Anm.: Berechnung beruhte aber schon immer auf Schätzwerten)<br />

es muss weiter eine relative Note (ECTS-Grade, bisher A = besten 10 % usw.) vergeben werden, aber es gibt keine konkreten Vorgaben mehr<br />

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