Curricula neu denken - Universität Rostock
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Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und<br />
Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen – Vergleich alt und <strong>neu</strong><br />
<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>/Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation/Professor Dr. Stefan Göbel<br />
Stand: 16.03.2010<br />
alt<br />
Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Ab satz 2 HRG fü r die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom<br />
10.10.2003 i. d. F. vom 18.09.2008)<br />
Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000 i. d. F. vom<br />
22.10.2004)<br />
<strong>neu</strong><br />
Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i. d. F. vom 04.02.2010)<br />
Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen<br />
(Die einzelnen Änderungen und mögliche, ggf. erforderliche Handlungsoptionen werden auf den folgenden Seiten dargestellt.)<br />
expliziter Hinweis auf Vollzeitstudium<br />
größere Betonung der Varianten der Regelstudienzeiten (vier, fünf und sechs Semester für Bachelor und zwei, drei und vier Semester für Master), Ausdehnung der Ausnahmemöglichkeit<br />
auch für längere Regelstudienzeiten<br />
individuelle Abweichungsmöglichkeit bzgl. der 300 ECTS-Regelung (stärkere Individualisierung des Modells 7+3, 6+4 etc. möglich)<br />
Aufweichung der Zugangskriterien für weiterbildende M asterstudiengänge durch Eignungsprüfung; einen weiterbildenden Master können damit gg f. auch Personen ohne<br />
Bachelorabschluss aufnehmen; für weiterbildende Masterstudiengänge gilt aber weiter die 300-ECTS-Punkteregelung (mit Ausnahme der individuellen Abweichungsmöglichkeit)<br />
explizite Unterscheidung zwischen Zugangskriterien zur Qualitätssicherung und Zulassungskriterien aus Kapazitätsgründen<br />
weitere Voraussetzungen für Masterzugang sind kein Muss mehr<br />
keine obligatorische Festlegung der Profiltypen „stärker anwendungsorientiert“ und „stärker forschungsorientiert“ mehr erforderlich<br />
Profil „nicht-konsekutiv“ entfällt, das nicht-konsekutive Profil ist nun im konsekutiven Profil enthalten<br />
Verpflichtung zu „Mobilitätsfenstern“<br />
Hervorhebung der Studierbarkeit, unter anderem:<br />
Hervorhebung der alternativen Lehr und Lernformen, z.B. „e-Learning“<br />
erhalten geblieben ist, dass das Modul i.d.R. ein Semester oder ein Studienjahr umfassen sollte<br />
Hervorhebung: max. eine Prüfung pro Modul (Ausnahmen mgl.), kein Hinweis mehr auf Prüfungsvorleistungen<br />
Prüfung über mehrere Module möglich<br />
Hervorhebung der Verknüpfung von Prüfungsinhalten mit Lernergebnissen<br />
Entkopplung von Prüfung und Vergabe der Leistungspunkte; offen bleibt, was unter „erfolgreichen Abschluss des Moduls“ zu verstehen ist<br />
Verpflichtung zur präzisen Definition der Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten<br />
Mindestgröße eines Moduls sind 5 ECTS<br />
explizite Regelung zu Anerkennungsfragen mit Verweis auf das Lissabonner Anerkennungsübereinkommen<br />
Rücknahme der obligatorischen 30 Stunden pro Leistungspunkt, mehr Spielraum bei der Workloadberechnung (Anm.: Berechnung beruhte aber schon immer auf Schätzwerten)<br />
es muss weiter eine relative Note (ECTS-Grade, bisher A = besten 10 % usw.) vergeben werden, aber es gibt keine konkreten Vorgaben mehr<br />
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