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Curricula neu denken - Universität Rostock

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2. studiengänge <strong>neu</strong> einrichten und reformieren – das Verfahren der universität rostock<br />

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2. Studiengänge <strong>neu</strong> einrichten und reformieren – Das Verfahren der<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong><br />

die initiative zur änderung von curricula oder zur einrichtung von studiengängen ist angelegenheit der<br />

fachvertreterinnen und fachvertreter. dabei sind verschiedene, sich durchaus in einem spannungsfeld<br />

befindliche, anforderungen zu berücksichtigen: Zum einen soll das studienangebot über einen absehbaren<br />

Zeitraum stabil und verlässlich sein, zum anderen soll es sich mit <strong>neu</strong>en forschungsergebnissen<br />

verbinden, interdisziplinarität integrieren und sich dabei in das gesamtangebot der universität, über die<br />

fakultätsgrenzen hinweg – fachlich und kapazitiv – einordnen.<br />

2.1 Die Verfahrensregelung der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong><br />

an der universität rostock ist ein verbindliches Verfahren für die einrichtung <strong>neu</strong>er studiengänge und<br />

die änderung bestehender studiengänge institutionalisiert. festgelegt ist dieses Verfahren in der „Verfahrensregelung<br />

für die einrichtung von studiengängen und für die genehmigung von Prüfungs- und<br />

studienordnungen an der universität rostock“. diese Verfahrensordnung sieht – je nach Komplexität<br />

der einzurichtenden studiengänge – unterschiedliche Verfahren vor. diese unterscheiden sich vor allem<br />

darin, ob für die Planung und einrichtung des studiengangs eine eigene reformkommission (siehe<br />

abschnitt 2.2) eingerichtet bzw. eine der ständigen reformkommissionen genutzt wird (Verfahren a,<br />

„ordentliches Verfahren“) oder nicht (Verfahren b, „vereinfachtes Verfahren“). Planungen, deren entwicklungsstand<br />

noch unzureichend ist, können an die fakultät(en) zurückgegeben werden (Verfahren c).<br />

anträge auf einrichtung oder änderung eines studiengangs sind durch die dekanin/den dekan der zuständigen<br />

fakultät bzw. fakultäten beim ZQs einzureichen.<br />

das ZQs unterstützt und berät sie gern auch im Vorfeld der antragstellung. sie können sich unter<br />

http://www.zqs.uni-rostock.de/ informieren oder direkt Kontakt suchen.<br />

ansprechpartnerinnen sind:<br />

dr. sabine teichmann tel.: 0381 / 498-1240 sabine.teichmann@uni-rostock.de<br />

dr. Kathrin baumgarten tel.: 0381 / 498-1238 kathrin.baumgarten@uni-rostock.de<br />

Dorothea Rieck tel.: 0381 / 498-1244 dorothea.rieck@uni-rostock.de<br />

antje mayer tel.: 0381 / 498-1243 antje.mayer@uni-rostock.de<br />

als anlagen finden sie:<br />

• Verfahrensregelung (mit ablaufplan) und schematische darstellung des Verfahrensablaufs<br />

• checkliste für die fakultäten<br />

• antragsformular auf <strong>neu</strong>einrichtung von studiengängen, änderung/<strong>neu</strong>gestaltung von Prüfungsordnungen<br />

und studienordnungen, einrichtung einer reformkommission<br />

• muster für senatsvorlagen<br />

• studienmöglichkeiten der universität rostock zum Ws 2010/11<br />

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curricula <strong>neu</strong> <strong>denken</strong> – materialien zu studienreform und Qualitätssicherung in der lehre an der universität rostock<br />

herausgegeben vom Zentrum für Qualitätssicherung in studium und Weiterbildung, Oktober 2010

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