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Curricula neu denken - Universität Rostock

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6. Beschreibung der Module<br />

In den Rahmenvorgaben der KMK vom 15.09.2000 i.d.F. vom 22.10.2004 für die<br />

Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen<br />

wird vorgegeben, was die Beschreibung eines Moduls mindestens enthalten soll:<br />

− Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls<br />

o welche fachlichen, methodischen, fachpraktischen und fächerübergreifenden Inhalte<br />

sollen vermittelt werden, welche Lernziele sollen erreicht werden?<br />

o welche Kompetenzen (fachbezogen, methodisch, fachübergreifend), welche<br />

Schlüsselqualifikationen sollen erworben werden? (die Lern- und Qualifikationsziele<br />

eines Moduls sind an dem angestrebten Abschluss, d.h. der Gesamtqualifikation des<br />

Studienangebotes auszurichten)<br />

− Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

o für jedes Modul sind die Voraussetzungen für die Teilnahme zu beschreiben; welche<br />

Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sind für eine erfolgreiche Teilnahme<br />

vorauszusetzen, welche Module müssen bereits erfolgreich absolviert sein?<br />

o wie können sich Studierende auf die Teilnahme an diesem Modul vorbereiten (u.a.<br />

Literaturangaben, Hinweise auf multimedial gestützte Lehr- und Lernprogramme)?<br />

− Lehrformen<br />

o grundsätzlich sollen unterschiedliche Lehr- und Lernformen zum Erreichen eines<br />

Qualifikationszieles beitragen; die einzelnen Lehr- und Lernformen des Moduls<br />

(Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika, Projekte, Selbststudium u.a.) sind zu<br />

beschreiben (welche Veranstaltung dies im konkreten Fall ist, ist dabei nachrangig)<br />

− Verwendbarkeit des Moduls<br />

o bei der Beschreibung des Moduls ist anzugeben, in welchem Zusammenhang das<br />

Modul mit anderen Modulen innerhalb desselben Studienganges steht und inwieweit<br />

das Modul geeignet ist, in anderen Studiengängen eingesetzt zu werden<br />

einschließlich weiterbildende Studien und postgraduale Studiengänge<br />

− Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten<br />

o hier sind die studienbegleitenden Prüfungen zu beschreiben;<br />

o für jede Prüfung sind Art, Anzahl und Umfang der Prüfungsleistungen festzulegen;<br />

o die dem Modul zugewiesenen Leistungspunkte werden nach erfolgreich bestandener<br />

Prüfung erworben;<br />

o sofern Module Prüfungsvorleistungen vorsehen, sind diese hier ebenfalls nach Art<br />

und Umfang zu beschreiben<br />

− Leistungspunkte und Noten<br />

o Leistungspunkte und Noten sind getrennt auszuweisen;<br />

o die Noten werden nach dem deutschen Notensystem vergeben<br />

o bei der Abschlussnote ist zusätzlich zur deutschen Note eine relative ECTS-Note<br />

auszuweisen: A die besten 10%; B die nächsten 25%; C die nächsten 30%; D die<br />

nächsten 25% und E die nächsten 10%)<br />

− Arbeitsaufwand<br />

o für jedes Modul sind der Gesamtarbeitsaufwand in Stunden und die Anzahl der zu<br />

erwerbenden Leistungspunkte zu benennen<br />

− Dauer der Module<br />

o hier ist die Dauer der Module festzulegen<br />

− Häufigkeit des Angebots von Modulen<br />

o hier ist festzulegen, ob das Modul jedes Semester, jedes Studienjahr oder nur in<br />

größeren Abständen angeboten wird<br />

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