Curricula neu denken - Universität Rostock
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Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und<br />
Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen – Vergleich alt und <strong>neu</strong><br />
<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>/Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation/Professor Dr. Stefan Göbel<br />
Stand: 16.03.2010<br />
Alte Regelung Neue Regelung Anmerkung/Fazit Umsetzungstand/<br />
Anpassungsbedarf<br />
Allgemein<br />
Verweis auf HRG Verweis auf gesetzlichen Auftrag der Länder<br />
Teil A: Allgemeine Regeln für die Hochschulbereiche<br />
A.1. Studiendauer und Studienstruktur<br />
1.3. Regelstudienzeit<br />
Die Regelstudienzeiten für Bachelor- und Masterstudiengänge<br />
ergeben sich aus § 19 Abs. 2 – 5 HRG<br />
und betragen mindestens drei höchstens vier Jahre<br />
für die Bachelorstudiengänge und mindestens ein<br />
und höchstens zwei Jahre für die Masterstudiengänge.<br />
Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die Gesamtregelstudienzeit<br />
höchstens fünf Jahre.<br />
Kürzere Regelstudienzeiten sind aufgrund besonderer<br />
studienorganisatorischer Maßnahmen möglich.<br />
Bei einer Regelstudienzeit von drei Jahren sind für<br />
den Bachelorabschluss in der Regel 180 ECTS-<br />
Punkte nachzuweisen.<br />
Entsprechend internationalen Anforderungen werden<br />
für den Masterabschluss unter Einbeziehung des vorangehenden<br />
Studiums bis zum ersten berufsqualifi-<br />
Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten<br />
als Anlage integriert<br />
1.3. Regelstudienzeit<br />
Die Regelstudienzeiten für e in Vollzeitstudium betragen<br />
sechs, sieben oder acht Semester für die Bachelorstudiengänge<br />
und vier, drei oder zwei Semester für<br />
die Masterstudiengänge.<br />
Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die Gesamtregelstudienzeit<br />
im V ollzeitstudium fünf Jahre (zehn<br />
Semester).<br />
Kürzere und längere Regelstudienzeiten sind bei entsprechender<br />
studienorganisatorischer Gestaltung in<br />
Ausnahmefällen möglich.<br />
Für den Bachelorabschluss sind nicht weniger als 180<br />
ECTS-Punkte nachzuweisen.<br />
Für den Masterabschluss werden - unter Einbeziehung<br />
des vorangehenden Studiums bis zum ersten<br />
berufsqualifizierenden Abschluss -300 ECTS-Punkte<br />
<strong>neu</strong>:<br />
expliziter Hinweis auf Vollzeitstudium<br />
größere Betonung der Varianten<br />
<strong>neu</strong>:<br />
Ausnahme möglich auch für längere<br />
Regelstudienzeiten<br />
<strong>neu</strong>:<br />
Individuelle Abweichungsmöglichkeit<br />
bzgl. der 300 ECTS-Regelung<br />
LHG<br />
Entscheidung der <strong>Universität</strong>sleitung/Gremien<br />
bzgl. zentraler Vorgaben<br />
(Modularisierungskonzept)<br />
Entscheidung der <strong>Universität</strong>sleitung/Gremien<br />
bzgl. zentraler Vorgaben<br />
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