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Curricula neu denken - Universität Rostock

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Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und<br />

Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen – Vergleich alt und <strong>neu</strong><br />

<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>/Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation/Professor Dr. Stefan Göbel<br />

Stand: 16.03.2010<br />

Alte Regelung Neue Regelung Anmerkung/Fazit Umsetzungstand/<br />

Anpassungsbedarf<br />

Allgemein<br />

Verweis auf HRG Verweis auf gesetzlichen Auftrag der Länder<br />

Teil A: Allgemeine Regeln für die Hochschulbereiche<br />

A.1. Studiendauer und Studienstruktur<br />

1.3. Regelstudienzeit<br />

Die Regelstudienzeiten für Bachelor- und Masterstudiengänge<br />

ergeben sich aus § 19 Abs. 2 – 5 HRG<br />

und betragen mindestens drei höchstens vier Jahre<br />

für die Bachelorstudiengänge und mindestens ein<br />

und höchstens zwei Jahre für die Masterstudiengänge.<br />

Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die Gesamtregelstudienzeit<br />

höchstens fünf Jahre.<br />

Kürzere Regelstudienzeiten sind aufgrund besonderer<br />

studienorganisatorischer Maßnahmen möglich.<br />

Bei einer Regelstudienzeit von drei Jahren sind für<br />

den Bachelorabschluss in der Regel 180 ECTS-<br />

Punkte nachzuweisen.<br />

Entsprechend internationalen Anforderungen werden<br />

für den Masterabschluss unter Einbeziehung des vorangehenden<br />

Studiums bis zum ersten berufsqualifi-<br />

Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten<br />

als Anlage integriert<br />

1.3. Regelstudienzeit<br />

Die Regelstudienzeiten für e in Vollzeitstudium betragen<br />

sechs, sieben oder acht Semester für die Bachelorstudiengänge<br />

und vier, drei oder zwei Semester für<br />

die Masterstudiengänge.<br />

Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die Gesamtregelstudienzeit<br />

im V ollzeitstudium fünf Jahre (zehn<br />

Semester).<br />

Kürzere und längere Regelstudienzeiten sind bei entsprechender<br />

studienorganisatorischer Gestaltung in<br />

Ausnahmefällen möglich.<br />

Für den Bachelorabschluss sind nicht weniger als 180<br />

ECTS-Punkte nachzuweisen.<br />

Für den Masterabschluss werden - unter Einbeziehung<br />

des vorangehenden Studiums bis zum ersten<br />

berufsqualifizierenden Abschluss -300 ECTS-Punkte<br />

<strong>neu</strong>:<br />

expliziter Hinweis auf Vollzeitstudium<br />

größere Betonung der Varianten<br />

<strong>neu</strong>:<br />

Ausnahme möglich auch für längere<br />

Regelstudienzeiten<br />

<strong>neu</strong>:<br />

Individuelle Abweichungsmöglichkeit<br />

bzgl. der 300 ECTS-Regelung<br />

LHG<br />

Entscheidung der <strong>Universität</strong>sleitung/Gremien<br />

bzgl. zentraler Vorgaben<br />

(Modularisierungskonzept)<br />

Entscheidung der <strong>Universität</strong>sleitung/Gremien<br />

bzgl. zentraler Vorgaben<br />

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