Curricula neu denken - Universität Rostock
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Je klarer und zielgerichteter die Modulbeschreibungen abgefasst sind, desto nützlicher<br />
sind sie für die Studienplanung der Studierenden und desto wirksamer können sie zur<br />
Erreichung der mit der Studienreform verbundenen Zielstellung beitragen. Es wird daher<br />
generell die Empfehlung gegeben, im Rahmen der Modulbeschreibungen weitere<br />
Angaben zu machen (z.B. zur Lage des Moduls im Studienplan/im Semester; über die<br />
Zuordnung des Moduls zu Kategorien wie Pflichtmodul eines Studiengangs/eines<br />
Studienschwerpunktes, Wahlpflichtmodul, Wahlmodul; über die Zuordnung zu<br />
Kategorien wie Basis- oder Grundlagenmodul, Vertiefungs- oder Spezialisierungsmodul,<br />
Aufbaumodul; über Schnittstellen zu anderen Modulen), die zur Erhöhung der<br />
Transparenz beitragen und dadurch den Studierenden eine konkrete Studienplanung<br />
ermöglichen.<br />
Der Katalog möglicher Beschreibungsmerkmale kann jedoch insbesondere auch im<br />
Hinblick auf den jeweiligen Adressatenkreis sinnvoll erweitert werden.<br />
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit von Modulbeschreibungen wird weiterhin eine<br />
Gliederung für die einzelnen Beschreibungsmerkmale empfohlen. Gegen tabellarische<br />
Modulbeschreibungen bestehen grundsätzlich keine Einwände, wenn sie die geforderten<br />
Beschreibungen entsprechend abbilden (s. Muster in der Anlage).<br />
Den wesentlichsten Aspekt für die Modulbeschreibung bildet jedoch die Angabe zur<br />
angestrebten (Teil-)Qualifikation, die mit dem erfolgreichen Absolvieren des Moduls<br />
erreicht werden soll. Dies muss sich auch in der Prüfungsleistung angemessen<br />
widerspiegeln.<br />
7. Ausblick<br />
Bei der weiteren Bearbeitung ist unbedingt zu beachten:<br />
a) die Entwicklung von Studien- und Prüfungsordnungen<br />
○ Erarbeitung von Prüfungs- und Studienordnung<br />
unter Beachtung der Musterrahmenordnung der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong><br />
sowie der Vorgaben von KMK, HRK, Bildungsministerium M-V; ggf. auch<br />
Empfehlungen der zuständigen Akkreditierungsagentur<br />
o Anfertigung der Modulbeschreibungen nach den Vorgaben der KMK (s. dazu<br />
auch Punkt 6 dieses Leitfadens)<br />
o Erarbeitung eines Diploma Supplements<br />
b) das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren<br />
○ für <strong>neu</strong>e Studiengängen sind generell die Einrichtung des Studienganges und<br />
die Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnung zu befördern<br />
o Durchlaufen des universitären Genehmigungsverfahrens unter Beachtung der<br />
„Verfahrensregelung zur Einrichtung von Studiengängen und der<br />
Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen an der <strong>Universität</strong><br />
<strong>Rostock</strong>“<br />
o Durchlaufen des Anzeige- und Genehmigungsverfahrens im<br />
Bildungsministeriums unter Beachtung einer dreimonatigen Einspruchsfrist<br />
des Ministeriums<br />
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