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Curricula neu denken - Universität Rostock

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Je klarer und zielgerichteter die Modulbeschreibungen abgefasst sind, desto nützlicher<br />

sind sie für die Studienplanung der Studierenden und desto wirksamer können sie zur<br />

Erreichung der mit der Studienreform verbundenen Zielstellung beitragen. Es wird daher<br />

generell die Empfehlung gegeben, im Rahmen der Modulbeschreibungen weitere<br />

Angaben zu machen (z.B. zur Lage des Moduls im Studienplan/im Semester; über die<br />

Zuordnung des Moduls zu Kategorien wie Pflichtmodul eines Studiengangs/eines<br />

Studienschwerpunktes, Wahlpflichtmodul, Wahlmodul; über die Zuordnung zu<br />

Kategorien wie Basis- oder Grundlagenmodul, Vertiefungs- oder Spezialisierungsmodul,<br />

Aufbaumodul; über Schnittstellen zu anderen Modulen), die zur Erhöhung der<br />

Transparenz beitragen und dadurch den Studierenden eine konkrete Studienplanung<br />

ermöglichen.<br />

Der Katalog möglicher Beschreibungsmerkmale kann jedoch insbesondere auch im<br />

Hinblick auf den jeweiligen Adressatenkreis sinnvoll erweitert werden.<br />

Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit von Modulbeschreibungen wird weiterhin eine<br />

Gliederung für die einzelnen Beschreibungsmerkmale empfohlen. Gegen tabellarische<br />

Modulbeschreibungen bestehen grundsätzlich keine Einwände, wenn sie die geforderten<br />

Beschreibungen entsprechend abbilden (s. Muster in der Anlage).<br />

Den wesentlichsten Aspekt für die Modulbeschreibung bildet jedoch die Angabe zur<br />

angestrebten (Teil-)Qualifikation, die mit dem erfolgreichen Absolvieren des Moduls<br />

erreicht werden soll. Dies muss sich auch in der Prüfungsleistung angemessen<br />

widerspiegeln.<br />

7. Ausblick<br />

Bei der weiteren Bearbeitung ist unbedingt zu beachten:<br />

a) die Entwicklung von Studien- und Prüfungsordnungen<br />

○ Erarbeitung von Prüfungs- und Studienordnung<br />

unter Beachtung der Musterrahmenordnung der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong><br />

sowie der Vorgaben von KMK, HRK, Bildungsministerium M-V; ggf. auch<br />

Empfehlungen der zuständigen Akkreditierungsagentur<br />

o Anfertigung der Modulbeschreibungen nach den Vorgaben der KMK (s. dazu<br />

auch Punkt 6 dieses Leitfadens)<br />

o Erarbeitung eines Diploma Supplements<br />

b) das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren<br />

○ für <strong>neu</strong>e Studiengängen sind generell die Einrichtung des Studienganges und<br />

die Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnung zu befördern<br />

o Durchlaufen des universitären Genehmigungsverfahrens unter Beachtung der<br />

„Verfahrensregelung zur Einrichtung von Studiengängen und der<br />

Genehmigung von Prüfungs- und Studienordnungen an der <strong>Universität</strong><br />

<strong>Rostock</strong>“<br />

o Durchlaufen des Anzeige- und Genehmigungsverfahrens im<br />

Bildungsministeriums unter Beachtung einer dreimonatigen Einspruchsfrist<br />

des Ministeriums<br />

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