04.06.2013 Aufrufe

Curricula neu denken - Universität Rostock

Curricula neu denken - Universität Rostock

Curricula neu denken - Universität Rostock

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

– einer Vertreterin / einem Vertreter der Erziehungswissenschaft;<br />

– einem vom StuRa vorgeschlagenen studentischen Mitglied.<br />

(2) Als beratende Mitglieder können weitere, insbesondere in der Lehrerbildung tätige<br />

Experten, hinzugezogen werden.<br />

(3) Die Geschäftsführung liegt im Zentrum für Qualitätssicherung in Studium und<br />

Weiterbildung.<br />

§ 7<br />

Reformkommission Weiterbildung und Fernstudium<br />

(1) Der Reformkommission Weiterbildung und Fernstudium gehören sieben Mitglieder<br />

an:<br />

– je eine Vertreterin / ein Vertreter aus den geisteswissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen,<br />

ingenieurwissenschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen<br />

Fächern der <strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>;<br />

– eine Fachvertreterin / ein Fachvertreter aus dem in den weiterbildenden Studiengängen<br />

tätigen Lehrpersonal;<br />

– eine Fachvertreterin / ein Fachvertreter aus der Erziehungswissenschaft;<br />

– eine Fachvertreterin / ein Fachvertreter aus dem Bereich Multimedia.<br />

Ständige Gäste sind:<br />

– die Beauftragte / der Beauftragte des Rektors für Weiterbildung und Fernstudium;<br />

– die Vorsitzende / der Vorsitzende oder ein Mitglied des wissenschaftlichen<br />

Beirates für Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium.<br />

(2) Als beratende Mitglieder können weitere, insbesondere in der Weiterbildung und<br />

Fernstudium tätige Experten, auch von außerhalb der <strong>Universität</strong>, hinzugezogen<br />

werden.<br />

(3) Die Geschäftsführung liegt im Zentrum für Qualitätssicherung in Studium und<br />

Weiterbildung.<br />

§ 8<br />

Ad-hoc-Reformkommissionen<br />

(1) Einer Ad-hoc-Reformkommission gehören in der Regel an:<br />

– die Studiendekanin / der Studiendekan der jeweiligen Fakultät bzw. der beteiligten<br />

Fakultäten;<br />

– je ein bis zwei weitere Lehrende aus dieser Fakultät bzw. diesen Fakultäten;<br />

– je ein studentisches Mitglied aus dieser Fakultät bzw. diesen Fakultäten.<br />

Die Mitglieder werden durch die jeweilige Fakultät bzw. die beteiligten Fakultäten<br />

vorgeschlagen.<br />

(2) Als beratende Mitglieder können weitere Experten hinzugezogen werden.<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!