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Curricula neu denken - Universität Rostock

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einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Er ermöglicht bei Vorliegen der<br />

weiteren, in der jeweils einschlägigen Promotionsordnung beschriebenen<br />

Zugangsvoraussetzungen den Übergang zur Promotion.<br />

(2) Der Masterstudiengang [Bezeichnung] wird grundsätzlich in deutscher<br />

[englischer] 8 Sprache angeboten.<br />

1.optionale Ergänzung zu Absatz 2 9 :<br />

Einzelne Module einschließlich ihrer Modulprüfung werden gemäß Anlage 1 dieser<br />

Prüfungsordnung in englischer [ggf. auch eine andere Fremdsprache möglich]<br />

Sprache angeboten. Einzelheiten dazu ergeben sich aus der jeweiligen<br />

Modulbeschreibung.<br />

2. optionale Ergänzung:<br />

Dabei ist das Modulangebot für den Masterstudiengang [Bezeichnung des<br />

Studienganges] so ausgestaltet, dass - bei eingeschränkten Wahlmöglichkeiten – der<br />

gesamte Studiengang ausschließlich in deutscher Sprache absolviert werden kann.<br />

(3) Der Masterstudiengang [Bezeichnung] kann zum Sommer- und zum<br />

Wintersemester 10 begonnen werden.<br />

(4) Die Regelstudienzeit, innerhalb der das Studium abgeschlossen werden soll,<br />

beträgt [Anzahl] Semester 11 .<br />

(5) Der Masterstudiengang gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule 12 .<br />

Im Pflichtbereich sind [Anzahl] Module im Umfang von [Anzahl] Leistungspunkten, im<br />

Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von [Anzahl] Leistungspunkten und im<br />

Wahlbereich sind Module im Umfang von [Anzahl] Leistungspunkten zu studieren.<br />

Für das Bestehen der Masterprüfung sind aus den Modulen und der Masterarbeit<br />

insgesamt mindestens [Anzahl] Leistungspunkte zu erwerben 13 .<br />

„Die Ausbildung hat das Ziel, die Studierenden auf der Basis vermittelter Methoden- und Systemkompetenzen sowie<br />

unterschiedlicher wissenschaftlicher Sichtweisen zu eigenständiger Forschungsarbeit anzuregen. Die Studierenden sollen<br />

lernen, komplexe Problemstellungen aufzugreifen und sie mit wissenschaftlichen Methoden auch über die aktuellen Grenzen<br />

des Wissensstandes hinaus zu lösen. Lehrinhalte und –formen basieren in stärkerem Maße auf der Einheit von Lehre und<br />

Forschung und vermitteln über das Grundlagen- und Fachwissen hinaus Methoden- und Systemkompetenz. Entsprechend<br />

diesen forschungsorientierten Zielen soll die Lehre getragen werden von Lehrenden, die vor allem aus eigener aktiver<br />

Forschung schöpfen. Die Hochschule muss über eine entsprechende Ausstattung verfügen und Kontakte für Forschung<br />

nachweisen.“<br />

7 anwendungsorientiert<br />

„Die Ausbildung hat das Ziel, aktuell vorhandenes Wissen zu lehren und die Fähigkeit zu vermitteln, dieses auf bekannte und<br />

<strong>neu</strong>e Probleme anzuwenden, sowie auch nach dem Studienabschluss selbständig <strong>neu</strong>es Wissen und Fähigkeiten anzueignen.<br />

Die Lehrinhalte und Veranstaltungsformen dienen dem Ziel, neben dem fundierten Fachwissen und der Kenntnis<br />

unterschiedlicher wissenschaftlicher Lehrmeinungen die Fähigkeit zu vermitteln, praxisbezogene Problemstellungen zu<br />

erkennen und zu lösen. Entsprechend den Studienzielen soll die Lehre im Wesentlichen von Lehrenden getragen werden, die<br />

neben ihrer wissenschaftlichen Qualifikation über einschlägige Erfahrungen in der berufspraktischen Anwendung<br />

wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden verfügen. Die Ausstattung der Hochschule und ihre Verbindungen zu ihrem<br />

Umfeld müssen die Anwendungsorientierung unterstützen.“<br />

8 Empfohlen werden englischsprachige Master-Studiengänge. Optional vorgegeben sind englisch oder deutsch; soll der<br />

Studiengang in einer anderen als den vorgesehenen Sprachen angeboten werden, sind die Sprachregelungen in § 1 Absatz 2<br />

dementsprechend anzupassen.<br />

9 Diese Regelung gilt analog, wenn ein Master-Studiengang überwiegend in englischer Sprache mit einigen ausschließlich in<br />

deutscher Sprache studierbaren Modulen angeboten wird.<br />

10 Masterstudiengänge werden auf Grund des Beschlusses des Akademischen Senats vom 06.06.2007/06.05.2009 an der<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong> grundsätzlich zum Winter- und zum Sommersemester angeboten. Davon abweichenden Vorhaben sind<br />

besonders zu begründen.<br />

11 Gemäß den Festlegungen der KMK umfassen Masterstudiengänge zwei, drei oder vier Semester. Handelt es sich um einen<br />

konsekutiv zu studierenden Masterstudiengang, darf die Regelstudienzeit einschließlich des vorangegangenen<br />

Bachelorstudiums zehn Semester nicht überschreiten.<br />

12 In der jeweiligen Fachprüfungsordnung sind nur die für den jeweiligen Studiengang relevanten Modulkategorien anzugeben.<br />

13 Die Anzahl der Module hängt ab von deren Größe und dem Umfang der Masterarbeit. Die Anzahl der Leistungspunkte beträgt<br />

60 für einen zweisemestrigen, 90 für einen dreisemestrigen und 120 für einen viersemestrigen Masterstudiengang. Handelt es

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