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Curricula neu denken - Universität Rostock

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Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und<br />

Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen – Vergleich alt und <strong>neu</strong><br />

….<br />

…<br />

gab es nicht 1.2 Anerkennung<br />

Vergabe von Leistungspunkten<br />

… Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz<br />

vom 24.10.1997 wird für einen Leistungspunkt<br />

eine Arbeitsbelastung (work load) des<br />

Studierenden im Präsenz und Selbststudium von<br />

30 Stunden angenommen. Die gesamte Arbeitsbelastung<br />

darf im Semester einschließlich der vorlesungsfreien<br />

Zeit 900 Stunden oder im Studienjahr<br />

1800 Stunden nicht überschreiten.<br />

Um einer Kleinteiligkeit der Module, die ebenfalls zu<br />

einer hohen Prüfungsbelastung führt, entgegen zu<br />

wirken, sollen Module mindestens einen Umfang von<br />

fünf ECTS aufweisen.<br />

Die wechselseitige Anerkennung von Modulen bei<br />

Hochschul- und Studiengangswechsel ist mit handhabbaren<br />

Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen<br />

zu verankern und in der Akkreditierung zu<br />

bestätigen. Sie beruht auf d er Qualität akkreditierter<br />

Studiengänge und der Leistungsfähigkeit staatlicher<br />

oder akkreditierter nicht staatlicher Hochschulen im<br />

Hinblick auf die erworbenen Kompetenzen der Studierenden<br />

(Lernergebnisse) entsprechend den Regelungen<br />

der Lissabon-Konvention (Art. III). Demzufolge ist<br />

die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen<br />

Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen<br />

bestehen (Art. V).<br />

1.3 Vergabe von Leistungspunkten<br />

… Dabei wird für einen Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung<br />

(work load) des Studierenden im Präsenz-<br />

und Selbststudium von 25 – max. 30 Stunden angenommen,<br />

sodass die Arbeitsbelastung im Vollzeitstudium<br />

pro Semester in der Vorlesungs- und der<br />

vorlesungsfreien Zeit insgesamt 750 - 900 Stunden<br />

beträgt. Dies entspricht 32 – 39 Stunden pro Woche<br />

bei 46 Wochen pro Jahr. Die Hochschulen haben die<br />

Studierbarkeit des Studiums unter Berücksichtigung<br />

der Arbeitsbelastung der Studierenden im Akkreditierungsverfahren<br />

nachvollziehbar darzulegen<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>/Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation/Professor Dr. Stefan Göbel<br />

Mindestgröße eines Moduls sind<br />

5 ECTS<br />

<strong>neu</strong>:<br />

Explizite Regelung zu Anerkennungsfragen<br />

mit Verweis auf das<br />

Lissabonner Anerkennungsübereinkommen<br />

Fazit:<br />

Rücknahme der obligatorischen<br />

30 Stunden pro Leistungspunkt und<br />

(Wieder)Anpassung an die internationalen<br />

Standards<br />

mehr Spielraum bei der Workloadberechnung<br />

Berechnung beruhte aber schon<br />

immer auf Schätzwerte<br />

Stand: 16.03.2010<br />

Entscheidung der <strong>Universität</strong>sleitung/Gremien(Modularisierungskonzept);<br />

in der Praxis i m<br />

Wesentlichen umgesetzt<br />

(Ausnahme IEF mit vielen<br />

3-ECTS-Modulen)<br />

im Umsetzungsprozess<br />

(es fehlt u.a. Leitfaden für<br />

Prüfungsausschüsse)<br />

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