Curricula neu denken - Universität Rostock
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Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und<br />
Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen – Vergleich alt und <strong>neu</strong><br />
….<br />
…<br />
gab es nicht 1.2 Anerkennung<br />
Vergabe von Leistungspunkten<br />
… Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz<br />
vom 24.10.1997 wird für einen Leistungspunkt<br />
eine Arbeitsbelastung (work load) des<br />
Studierenden im Präsenz und Selbststudium von<br />
30 Stunden angenommen. Die gesamte Arbeitsbelastung<br />
darf im Semester einschließlich der vorlesungsfreien<br />
Zeit 900 Stunden oder im Studienjahr<br />
1800 Stunden nicht überschreiten.<br />
Um einer Kleinteiligkeit der Module, die ebenfalls zu<br />
einer hohen Prüfungsbelastung führt, entgegen zu<br />
wirken, sollen Module mindestens einen Umfang von<br />
fünf ECTS aufweisen.<br />
Die wechselseitige Anerkennung von Modulen bei<br />
Hochschul- und Studiengangswechsel ist mit handhabbaren<br />
Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen<br />
zu verankern und in der Akkreditierung zu<br />
bestätigen. Sie beruht auf d er Qualität akkreditierter<br />
Studiengänge und der Leistungsfähigkeit staatlicher<br />
oder akkreditierter nicht staatlicher Hochschulen im<br />
Hinblick auf die erworbenen Kompetenzen der Studierenden<br />
(Lernergebnisse) entsprechend den Regelungen<br />
der Lissabon-Konvention (Art. III). Demzufolge ist<br />
die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen<br />
Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen<br />
bestehen (Art. V).<br />
1.3 Vergabe von Leistungspunkten<br />
… Dabei wird für einen Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung<br />
(work load) des Studierenden im Präsenz-<br />
und Selbststudium von 25 – max. 30 Stunden angenommen,<br />
sodass die Arbeitsbelastung im Vollzeitstudium<br />
pro Semester in der Vorlesungs- und der<br />
vorlesungsfreien Zeit insgesamt 750 - 900 Stunden<br />
beträgt. Dies entspricht 32 – 39 Stunden pro Woche<br />
bei 46 Wochen pro Jahr. Die Hochschulen haben die<br />
Studierbarkeit des Studiums unter Berücksichtigung<br />
der Arbeitsbelastung der Studierenden im Akkreditierungsverfahren<br />
nachvollziehbar darzulegen<br />
<strong>Universität</strong> <strong>Rostock</strong>/Prorektor für Studium, Lehre und Evaluation/Professor Dr. Stefan Göbel<br />
Mindestgröße eines Moduls sind<br />
5 ECTS<br />
<strong>neu</strong>:<br />
Explizite Regelung zu Anerkennungsfragen<br />
mit Verweis auf das<br />
Lissabonner Anerkennungsübereinkommen<br />
Fazit:<br />
Rücknahme der obligatorischen<br />
30 Stunden pro Leistungspunkt und<br />
(Wieder)Anpassung an die internationalen<br />
Standards<br />
mehr Spielraum bei der Workloadberechnung<br />
Berechnung beruhte aber schon<br />
immer auf Schätzwerte<br />
Stand: 16.03.2010<br />
Entscheidung der <strong>Universität</strong>sleitung/Gremien(Modularisierungskonzept);<br />
in der Praxis i m<br />
Wesentlichen umgesetzt<br />
(Ausnahme IEF mit vielen<br />
3-ECTS-Modulen)<br />
im Umsetzungsprozess<br />
(es fehlt u.a. Leitfaden für<br />
Prüfungsausschüsse)<br />
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